Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 30.11.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö beschließend 3.3.7

Sachverhalt

Planung
Mit der vorliegenden Bauleitplanung soll der im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellte Ortsteil Untergeisenfelden im Südosten geringfügig erweitert werden, um die Errichtung eines Einzel-wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1849/1 der Gemarkung Fridolfing zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von insgesamt ca. 0,6 ha und umfasst die geplante Neubauparzelle, die westlich angrenzende bestehende Wohnbebauung, eine zur Gewinnung von Erdwärme genutzte private Grünfläche im Norden sowie eine Ausgleichsfläche im Osten. Dem gegenüber hat der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung eine Größe von ca. 0,3 ha, da dieser die bestehende Wohnbebauung im Westen, die bereits als Dorfgebiet dargestellt ist, nicht beinhaltet. Im Rahmen der vorliegenden Bauleitpläne soll dieser als Dorfgebiet dargestellt werden.

Bewertung
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Erweiterung des Bebauungsplanes „Untergeisenfelden-Süd“ stehen den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.
Der Geltungsbereich grenzt im Osten an den Lehbach. Dieser ist im Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern (IÜG) als wassersensibler Bereich und in der amtlichen Biotopkartierung erfasst. Wir bitten den Belangen des Hochwasser- sowie des Artenschutzes in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt Traunstein, untere Naturschutzbehörde) Rechnung zu tragen (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.2.5 G, 7.1.6 G).

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände bzw. Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die genannten Fachbehörden sind im Verfahren selbst beteiligt und haben eigene Stellungnahmen abgegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass aufgrund der Stellungnahme derzeit keine weitere Veranlassung besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 09:09 Uhr