Bauantrag von Michael Stettmeier, Enhub 2 zur Änderung und Erweiterung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 820/1, Gmkg. Pietling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 06.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nicht gegeben. 
Der best. erdgeschossige Anbau, der 2009 als 2. WE mit ca. 51 m² Wohnfläche genehmigt wurde, wird von einer Familienangehörigen des Bauherrn bewohnt und bleibt unverändert.
Der umzubauende Gebäudeteil weist derzeit sehr ungünstige Grundrisse auf und entspricht nicht mehr heutigem Standard. Nach Vorbesprechung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde könnte von einer Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB ausgegangen werden, wenn das bestehende Gebäude zulässigerweise errichtet wurde, die Erweiterung im Verhältnis zum Bestand und unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse angemessen ist und anzunehmen ist, dass die Erweiterung vom Eigentümer bzw. seiner Familie selbst genutzt werden wird. Die Wohnfläche neu mit ca. 215 m² erscheint zwar vergleichsweise hoch, ist allerdings aus Sicht der Gemeinde aufgrund des vorhandenen Bestandes und der deutlichen Verbesserung der Gebäudeform noch angemessen. Auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen sind erfüllt.
Die abwassertechnische Erschließung ist mittels Kleinkläranlage und Einleitung in den Untergrund gesichert und bleibt unverändert.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 09:17 Uhr