Jahresrechnung 2016 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2016 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Ladung übersandt.

1. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
a) Verwaltungshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2016 ergaben sich im Verwaltungshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

aa) Einnahmen insgesamt        5.711.891,18 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        110.344,89 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        43.442,37 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen        5.477.293,21 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

ab) Ausgaben insgesamt        5.711.891,18 €
davon AB 03 Finanzverwaltung             -34.299,80 €
davon AB 13 Brandschutz             30.601,32 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen             42.767,52 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        113.295,82 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        35.168,23 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -23.915,80 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        43.442,37 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung             -26.312,26 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        46.049,61 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen etc.        883.853,48 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        4.597.297,52 €
der übrige Betrag verteilt auf die restlichen Abschnitte.

b) Vermögenshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2016 ergaben sich im Vermögenshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

ba) Einnahmen insgesamt        303.679,05 €
davon AB 13 Brandschutz        -336.100,00 €        
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit             -783.600,00 €
davon AB 51 Salzachklinik        -762.787,73 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -154.919,53 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -128.393,59 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        43.442,37 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        -723.550,00 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        1.377.490,01 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen etc.        60.500,00 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        1.700.397,52 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.


bb) Ausgaben        303.679,05 €
davon AB 06 Einrichtungen f. ges. Verwaltung        41.863,93 €        
davon AB 13 Brandschutz        37.047,36 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        99.714,37 €
davon AB 51 Salzachklinik        -762.787,73 €
davon AB 59 Sonst. Erholungseinrichtungen        -38.374,08 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -168.196,67 €
davon AB 62 Wohnungsbauförderung        -918.237,79 €        
davon AB 63 Gemeindestraßen        -509.099,20 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        43.442,37 €
davon AB 76 Sonst. öff. Einrichtungen        -91.106,95 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        93.300,00 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        -1.330.289,33 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        278.824,23 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        3.588.104,95 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

Der Rechnungsabgleich war aber durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nicht gefährdet.



2. Feststellung der Jahresrechnung 2016
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Schlusszahlen fest:        
Verwaltungshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben          21.589.591,18 €
Vermögenshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben        9.974.079,05 €
Gesamt-Einnahmen u. Ausgaben:          31.563.670,23 €

Darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss Verwaltungshaushalt) mit 6.173.097,52 € und eine Zuführung an die allgemeinen Rücklage von 3.633.404,95 €. Den Gemeinderäten wurde mit der Ladung der Rechenschaftsbericht gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV Kameralistik übersendet.

Beschluss

Soweit nicht bereits nach Art. 66 GO (Einzelgenehmigung durch Gemeinderat) beschlossen, werden die Haushaltsüberschreitungen nachträglich vom Gemeinderat gebilligt. Ferner nimmt der Gemeinderat die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2016 zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2016 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2018 09:47 Uhr