Verlegung des Bauhofes Fridolfing - Alternative zur Montagegrube, Festlegung der Art der Hebebühne


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Aufgrund der nach dem Ausschreibungsergebnis bekannten sehr hohen Kosten für die eingeplante Montagegrube wurde in der GR-Sitzung im Mai beschlossen, eine grundlegende Umplanung vorzunehmen und auf die Fertiggrube mit Abdeckung zu verzichten; die Ausschreibung wurde förmlich aufgehoben.

Als Alternative wäre die Anschaffung einer Hebebühne denkbar. Da hierbei mehrere technische Lösungen in Betracht kommen, sollte die Art der auszuschreibenden Hebebühne nochmals diskutiert und festgelegt werden.

H. Hermann Aiblinger erläutert die möglichen Varianten für eine Hebebühne anhand einer Gegenüberstellung. Bei allen Varianten würden die Bühnen im Boden bündig versenkt. Eine Erhöhung der Belastbarkeit wäre zwar möglich, würde aber aufgrund der beschränkten Traglast auf 5 t nochmals Zusatzkosten verursachen. Bei allen Fahrzeugen müssten außerdem Aufnahmepunkte vorhanden sein. Ein großes Problem, für die Tragkraft der Hebebühne, stellt die Tatsache dar, dass der zulässige Rad Druck der Hebefahrzeuge durch die Ausladung und das Gewicht der Ladung extrem hoch ist, so dass das Konzept im Gebäude mit der Lagerung im OG mit diesen Lösungen kaum möglich ist.

Der anwesende Bauhofleiter Hans Heinrich erklärt nochmals die Notwendigkeiten für eine Grube insbesondere für die kleineren Fahrzeuge aus seiner Sicht. Es sei ja auch jetzt eine Grube vorhanden, die allerdings schlecht nutzbar sei.

Bürgermeister Johann Schild stellt nach dem Sachvortrag zusammenfassend fest, dass die verschiedenen Hebebühnen im Vergleich zum Nutzen zu teuer sind. Notfalls müsste ganz darauf verzichtet werden. Jedenfalls funktionieren die vorhandenen Fahrzeuge Holder, Kehrmaschine, Ladog, und der Ferrari-Rasenmäher sowie das notwendige überfahren mit diesem System nicht.

GR Valerius fragt nochmals, ob die Anlage evtl. an anderer Stelle situiert oder alternativ auf die Lagerflächen im OG verzichtet werden könnte. Hierzu stellt der Bürgermeister fest, dass dies unter der Kosten-, Nutzenbetrachtung nicht in Frage komme.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die ursprünglich ausgeschriebene Montagegrube an den Bestbieter zu vergeben, vorausgesetzt, dies ist aufgrund der bereits erfolgten förmlichen Aufhebung der Ausschreibung rechtlich möglich. Soweit notwendig, muss ggf. erneut ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 25.10.2018 10:14 Uhr