Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit integrierten Garagen als Ersatzbau auf dem Grundstück FlNr 1918, Gemarkung Fridolfing, Untergeisenfelden 1
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Energie-, Umwelt- und Bauausschuss | Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss | 17.01.2023 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt nicht vor (Umfang eigenbewirtschafteter Flächen und Einkommen aus der Landwirtschaft deutlich zu gering), somit scheidet eine Beurteilung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aus. Die Ersatzbauregelung gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB verlangt neben anderen Voraussetzungen die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle; beides ist vorliegend nicht erfüllt. Als sonstiges Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB ist das Vorhaben nicht zulässig, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt werden und das Vorhaben gegenüber Bezugnahmen nicht abgrenzbar wäre.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und stellt fest, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB nicht vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2023 09:46 Uhr