Bauantrag zum Abbruch der best. Scheune und Ersatzbau als Lagerhalle mit Tankraum und Kleintankstelle, FlNr. 3354, Gmkg. Fridolfing, Lixen 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 16.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sondergebiet Transport/Logistik/Werkstatt Lixen“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung beim geplanten westseitigen Pultdachanbau (12° anstatt 10°). Einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB könnte zugestimmt werden, die geforderte kleinteilige Ziegeleindeckung ist jedoch auszuführen.
Das Bauvorhaben widerspricht weiter den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung beim Hauptbaukörper (28° anstatt max. 26°). Einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB sollte hier zugestimmt werden, da eine profil- und traufgleiche Anbindung an den Bestand Vorrang hat.
Gemäß Bebauungsplan ist das geplante Pultdach nur ausnahmsweise zulässig. Dieser Ausnahme könnte gemäß § 31 Abs. 1 BauGB für die geplante Waschhalle zugestimmt werden.
I. Ü. wird davon ausgegangen, dass alle weiteren Festsetzungen zur Baugestaltung eingehalten sind.
Es ist sicherzustellen, dass die Ortsrandeingrünung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes vollständig und zeitnah umgesetzt wird. Ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan mit Darstellung der Pflanzqualitäten ist noch vorzulegen, so wie dies laut Bebauungsplan vorgesehen ist. Außerdem ist ein geeigneter Nachweis zur Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche beizubringen; die Gemeinde ist als Trägerin der Bauleitplanung verpflichtet, die fach- und fristgerechte Durchführung der Maßnahme sicherzustellen.
Die Anforderungen zum Gewässer- und Grundwasserschutz sind durch die Fachbehörden zu prüfen. Generell ist die Schmutzwasserentsorgung über die öffentliche Kanalisation der Gemeinde Kirchanschöring gesichert.
Die Zufahrt ist durch die vorhandene, ca. 3 m breite GVS grundsätzlich gesichert; laut Bebauungsplan ist ein Ausbau auf eine angemessene Breite mit entsprechender Belastungsklasse vorgesehen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen zum Bauvorhaben und den nötigen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 i. v. m. § 36 BauGB zu erteilen.
Der Ausnahme für den Pultdachanbau gemäß § 31 Abs. 1 BauGB wird ebenfalls zugestimmt.
Ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan und die Nachweise bzgl. der Ausgleichsfläche sind noch vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.04.2023 12:12 Uhr