Bauantrag zur Änderung und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung einer Poolanlage auf dem Grundstück FlNr. 3513/10 der Gemarkung Fridolfing, Rehanger 11
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 16.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Energie-, Umwelt- und Bauausschuss | Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss | 16.03.2023 | ö | 6 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Götzing-Rehanger“. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes in der beschlossenen Fassung vom 09.02.2023 ist planreif im Sinne des § 33 Abs. 1 BauGB.
Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der im Urbebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Da der Bestand vorhanden und lediglich aufgestockt werden soll, bestehen keine Bedenken gegen die formal erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB.
Im Anwesen werden nach Sanierung und Aufstockung insgesamt drei Wohneinheiten geschaffen. Die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.04.2023 12:12 Uhr