Bauantrag zur Aufstockung des best. Wohnhauses und Errichtung eines Quergiebels zur Schaffung einer 2. Wohneinheit, Erweiterung der best. Garage und Drehung der Firstrichtung, FlNr. 3516/4. Gmkg. Fridolfing, Anwesen Rehanger 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 09.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Götzing-Rehanger“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen. Diese werden durch die Garage, den nordseitigen Vorbau und den Quergiebel überschritten. Dafür sind Befreiungen beantragt. Den Befreiungen könnte gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und nachbarliche Interessen nicht beeinträchtigt werden.
I. Ü. ist die Aufstockung aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplanes zulässig.
Die Abstandsflächen der Garage sind durch Abstandsflächenübernahmeerklärung gesichert.
Die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, den nötigen Befreiungen zuzustimmen und das Einvernehmen gemäß 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:46 Uhr