Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 16.02.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Schreiben vom 16.02.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Das Amt weist in allgemeiner Form auf die Punkte Grundwasser, Gefahren durch Starkniederschläge und Oberflächengewässer, Anforderungen an die Abwasserentsorgung und Altlasten hin.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan enthält bereits Hinweise auf die genannten Gefahren und auf das Verbot von Geländeveränderungen, wenn dadurch wild abfließendes Wasser aufgestaut oder schädlich umgelenkt würde. Das Plangebiet liegt außerhalb einer Gefahrenfläche HQ100 der Götzinger Ache; vom regulierten Obermühlbach sind keine Überschwemmungen zu erwarten. Der Geltungsbereich der Änderung greift nicht in die Böschungsbereiche der Götzinger Ache oder des Obermühlbaches ein, dies sollte ggf. noch in der Begründung ergänzend festgehalten werden. Die Abwasserentsorgung ist – auch hinsichtlich der Kapazitäten – gesichert. Bodenauffälligkeiten sind ohnehin gesetzlich zu melden.
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannte Ergänzung in der Begründung vornehmen zu lassen. Ansonsten ergibt sich kein Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf zur Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2023 09:13 Uhr