Arendt Alexander, Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Sichtschutzwand auf dem Grundstück FlNr. 1299/12 der Gemarkung Fridolfing, Am Pflanzgarten 15
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 25.06.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Umwelt- und Bauausschuss | Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses | 25.06.2019 | ö | 7 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte entlang des gemäß rechtskräftigen Bebauungsplan „Dietwies West II“ festgesetzten öffentlichen Weges eines Sichtschutzwand ausbilden. Die geplante bauliche Anlage hat eine Gesamtlänge von ca. 12 m und eine Höhe von 1,80 m.
Laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die max. Höhe aller Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen auf 1,00 m beschränkt. Die geplante Anlage wirkt wie eine Einfriedung und ist daher grundsätzlich nicht zulässig.
Das Ansinnen eines gewissen Abschirmungsbedürfnisses ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, allerdings ist die geplante Gestaltung städtebaulich nicht vertretbar. Einer Befreiung sollte daher aus Verwaltungssicht in Ausübung pflichtgemäßem Ermessens nicht zugestimmt werden, auch, um Bezugsfälle in diesem Baugebiet zu vermeiden.
Beschluss
Der UBA beschließt, dem Antrag auf Befreiung für die beantragte bauliche Anlage nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.07.2019 11:58 Uhr