Brückensanierung - Teilabbruch und Wiederaufbau der Achenbrücke bei Eizing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Weigand vom Büro BGT Trauntal, Ruhpolding, erschienen und erläutert die vorliegende Variantenuntersuchung.

Bei der Achenbrücke in Eizing (Baujahr 1954) wurde bei der Brückenprüfung 2021 festgestellt, dass im Bereich des Überbaus, bestehend aus Stahlträgern und aufgelegten Betonfertigteilplatten, eine erhebliche Anzahl altersbedingter Bauwerksschäden vorhanden sind. Im Zuge einer Voruntersuchung, durch das Büro BG Trauntal, wurden drei mögliche Sanierungsvarianten erarbeitet. Bei allen 3 Varianten würden die bestehenden Widerlager entsprechend saniert und so weit als nötig mit einer Kolksicherung versehen.  

Bei Variante 1 wäre geplant, ausschließlich die im Prüfbericht 2021 beschriebenen Mängel zu beseitigen. Eine Neubeschichtung vor allem der Trägeroberseiten, welche stark korrodiert sind, ist wegen der fehlenden Zugänglichkeit (Überbau aus Fertigteilen und Kappe) nicht möglich. Ursache für die Korrosion ist durchdringendes Salzwasser aufgrund der schadhaften Abdichtung auf den Fertigteilplatten des Brückenüberbaus. Für die Erneuerung der Bauwerksabdichtung müssten die Asphalt Schutz- und Deckschicht inkl. der Kappen komplett entfernt werden. Eine Abdichtung wäre im Zuge der Sanierungsarbeiten nicht möglich, weshalb die Träger noch mehr korrodieren werden. Lt. dem Ing. Büro BGT ist die Variante 1 nur eine Verschiebung der Lebensdauer, um ein paar Jahre und daher nicht wirtschaftlich zu erachten. 
Kosten hierfür ca. 41.000 €.

Variante 2 sieht vor, den Überbau komplett abzureißen und in einer einfachen kostengünstigen Variante, wie vorhanden, jedoch ohne Brückenkappe, mit Stahlträgern und aufgelegten Betonfertigteilplatten neu zu bauen. Bei Variante 2 ist eine ordnungsgemäße Abdichtung, wie bei Variante 1, wegen der Stoßfugen genauso wenig möglich. Die Oberseite der Stahlträger könnte aber besser geschützt werden.
Außerdem steht das Brückengeländer ohne Kappe und jeglichen Anfahrschutz freistehend da, was mit Sicherheit zu ständigen Schäden am Brückengeländer führen wird. Bei Variante 2 müsste bauartbedingt dauerhaft auf 30 Km/h beschränkt werden. Schätzkosten ca. 165.000 €.
 
Variante 3 sieht vor, wie bei Variante 2, ebenfalls den Überbau abzureißen und einen neuen Überbau bestehend aus Stahlträgern, Halbfertigteilen mit entsprechender Ortbetonergänzung und Fertigteilkappen zu erstellen. Die Brückentafel kann hier mit einer mehrlagigen Abdichtung entsprechend abgedichtet werden. Langfristig gesehen ist dies als die wirtschaftlichste Variante zu sehen. Das Brückengeländer kann bei der Variante 3 geschützt auf der Kappe montiert werden. Schätzkosten ca. 240.000 €.

Allg. Hinweis zu den vorhandenen Stahlträgern: Bei der Verwendung der derzeit verbauten Stahlträger müssten diese abgebaut werden und zu einem geeigneten Betrieb zum Sandstrahlen und zur Neubeschichtung gebracht werden. Zeitlich würde sich das evtl. sogar mit der Sanierung der Widerlager ausgehen. Problematisch ist jedoch, dass die Träger eine Überhöhung haben, welche sich bis zum neuen Straßenoberbau durchziehen. Die nötige Aufbaustärke des neuen Überbaus würde noch mehr als derzeit schon vorhanden, an Höhe zunehmen, was zu umfangreichen Angleichungsarbeiten an der Straße führt. Auch das Arbeiten mit günstigeren Fertigteilen wäre nur noch bedingt möglich.   

Die Bauverwaltung schlägt zur Ausführung die Variante 3 vor, den Brückenüberbau komplett abzubrechen, eine Kolksicherung herzustellen die Widerlager zu sanieren und einen neuen Überbau aus Stahlträgern mit Ortbetonüberbauplatte und Fertigteilkappe herzustellen. 

In der anschließenden kurzen Diskussion wurden ergänzend folgende Punkte angesprochen:
  • Bei Neubau soll eine schwerlasttaugliche Ausführung (wie bisher) sichergestellt werden.
  • Sollte seitens des Wasserwirtschaftsamtes im Falle des Neubaues des Überbaus ein zusätzlicher Freibord mit Anhebung des gesamten Bauwerks gefordert werden, so werden aufgrund nötiger Angleichungsmaßnahmen erhebliche Mehrkosten befürchtet. Daher soll dieser Punkt vorab geprüft werden.
  • Es soll geprüft werden, ob eine Förderung möglich ist. (Anmerkung: Dieser Punkt ist erledigt, laut schriftlicher Mitteilung der Regierung von Oberbayern ist die Maßnahme nicht förderfähig)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Ausführungsvorschlag samt Kostenschätzung zur Kenntnis und beschließt, die Brücke über die Götzinger Ache bei Eizing, entsprechend der Variante 3 durchzuführen, soweit sichergestellt ist, dass der Brückenüberbau ohne Anhebung/ohne Angleichungsmaßnahmen ausgeführt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.01.2024 11:56 Uhr