Schupfner Josef, Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 251/1 der Gemarkung Fridolfing
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 17.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Umwelt- und Bauausschuss | Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses | 17.09.2019 | ö | 2 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Satzung „Fridolfing, Zwieselstraße/St.-Johann-Straße“ in der Erweiterungsfassung vom 29.06.2017. Das Bauvorhaben widerspricht hinsichtlich der Dachform der Terrassenüberdachung (Pultdach) den Festsetzungen der Satzung. Hierzu ist eine Befreiung beantragt, gegen die aus Sicht der Verwaltung keine Einwände bestehen. Die Voraussetzungen i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB analog liegen vor.
Alle übrigen Festsetzungen der Satzung sind eingehalten.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der UBA beschließt, das Einvernehmen d
er Gemeinde einschl. der notwendigen Befreiung i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB analog gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2020 14:09 Uhr