Aufgrund der Haushaltplanungen ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Fridolfing
(Landkreis: Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 33.487.400,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.243.900,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 308.950 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Fridolfing, den
Gemeinde Fridolfing
Johann Schild
1. Bürgermeister