Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses als Ersatzbau, Errichtung Hackschnitzelbunker und Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 1104, Gemarkung Fridolfing, Ostmarkstraße 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 16.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Semperloh“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes in folgenden Punkten:
- Überschreitung der Baugrenzen durch den Ersatzbau NO + SO sowie durch die neu geplante Außentreppe NW Bestand;
Überschreitung der GRZ (0,37 anstatt 0,25);
Überschreitung der GFZ (0,60 anstatt 0,45);
Stellplatz Nr. 1 liegt zu einem kleinen Teil im Sichtdreieck.
Für die Abweichungen werden Befreiungen beantragt.
Die Baugrenzenüberschreitungen sind gering und würden bei Neufestsetzung offener Baugrenzen (siehe Entwurf 12/2022) entfallen.
Die GRZ- bzw. GFZ-Überschreitung ergibt sich aufgrund der bereits jetzt vorhandenen Dichte der Bebauung und würde bei einer Neufestsetzung ebenfalls entfallen (siehe Entwurf 12/2022 – vorläufig 0,40 bzw. 0,60 vorgesehen gemäß Orientierungswerten der BauNVO).
Nach Neubemessung des Sichtdreieckes liegt der Stellplatz Nr. 1 außerhalb des neu festzusetzenden Sichtdreieckes.
Durch die beantragten Befreiungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Interessen werden nicht tangiert.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, den beantragten Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.05.2024 08:46 Uhr