Erlass einer Satzung zur Kostenerstattung von Feuerwehreinsätzen - Ergänzender Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinden sind nach Art. 28 BayFwG gehalten die durch Feuerwehreinsätze entstandenen Kosten im Rahmen der vorrangigen Einnahmebeschaffung vor den allgemeinen Steuermitteln zu erheben (Art. 62 GO). Dies wird in der Gemeinde Fridolfing schon bereits seit dem Jahr 2017 so gehandhabt.
Mittlerweile haben sich durch den Zeitraum des letzten Satzungsbeschlusses vom 23.01.2017, einige Änderungen hinsichtlich der Kostenhöhe ergeben, die eine ergänzende Beschlussfassung der Kostensatzung für Feuerwehreinsätze notwendig machen und die als Anlage der Pauschalkostenansätze dieser Beschlussvorlage beigefügt sind. So wurden z.B. verschiedene Feuerwehrfahrzeuge angeschafft, die in der vorherigen Satzung nicht aufschienen, als auch der Personalkostenansatz wurde aufgrund von Erhebungen des Bayerischen Gemeindetages, des Bayerischen Städtetages, des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. und des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ergänzt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die von der Verwaltung vorgelegten Pauschalkostensätze als ergänzten Bestandteil und Anlage der Satzung. Der Satzungsbestandteil ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2024 09:14 Uhr