Bauantrag zur Sanierung des best. Wohnhauses und Anbau einer weiteren Wohneinheit, FlNr. 1286/3, Anwesen Krankenhausstraße 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 11.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord, 9. Änderung“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der zwingend festgesetzten Firstrichtung für Hauptgebäude, des geforderten rechteckigen Baukörpers und hinsichtlich des festgesetzten Sichtdreieckes.
Die Abweichungen bedürfen jew. einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB. Den Befreiungen kann aus Sicht der Verwaltung ermessenshalber zugestimmt werden, weil im näheren Umfeld auch andere Firstrichtungen zugelassen und umgesetzt sind; insofern handelt es sich nicht um Grundzüge der Planung und die Abweichung erscheint städtebaulich vertretbar. Gleiches gilt für den „rechteckigen Baukörper“
Hinsichtlich des Sichtdreieckes bestehen ebenfalls keine Bedenken, da die tatsächlich erforderlichen Sichtfelder innerhalb der Zone 30 wesentlich geringer bemessen werden können und das notwendige Mindest-Sichtfeld frei bleibt. Auf die Freihaltung dieses Sichtfeldes ist aber ausdrücklich hinzuweisen.
Die Kosten für die notwendige Bordsteinabsenkung für den Stellplatz VI sind durch die Antragsteller zu tragen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde zu den nötigen Befreiungen gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.07.2024 10:08 Uhr