Jahresrechnung 2021 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Ladung übersandt.

1. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen 
a) Verwaltungshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2021 ergaben sich im Verwaltungshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

aa) Einnahmen insgesamt        10.541.096,37 €
davon AB 02 Hauptverwaltung        54.865,21 €
davon AB 03 Finanzverwaltung        715.477,19 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        -255.204,72 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        68.473,06 €
davon AB 51 Salzachklinik        -177.294,40 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        64.204,61 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        129.481,71 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen         9.846.682,65 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

ab) Ausgaben insgesamt        10.541.096,37 €
davon AB 03 Finanzverwaltung        57.338,21 €
davon AB 06 Einrichtungen für die ges. Verwaltung        -86.712,31 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        67.838,94 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        220.123,49 €
davon AB 49 Sonst. soziale Angelegenheiten        -69.910,37 €
davon AB 51 Salzachklinik        506.907,59 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        206.028,40 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        64.204,61 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        160.487,77 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen        -103.250,40 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen etc.        701.827,85 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        8.685.084,51 €
der übrige Betrag verteilt auf die restlichen Abschnitte.



b) Vermögenshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2021 ergaben sich im Vermögenshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

ba) Einnahmen insgesamt        -359.250,25 €
davon AB 13 Brandschutz        -174.000,00 €
davon AB 55 Förderung des Sports        -72.833,51 €

davon AB 63 Gemeindestraßen        -150.940,46 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        64.204,61 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen        -418.800,14 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -577.112,00 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        963.984,51 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.


bb) Ausgaben insgesamt        -359.250,25 €
davon AB 13 Brandschutz        -679.079,23 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        -189.877,21 €
davon AB 36 Naturschutz und Landschaftspflege        -450.000,00 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        -903.190,40 €
davon AB 51 Salzachklinik        854.396,16 €
davon AB 55 Förderung des Sports        -453.258,92 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -2.555.335,41 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -1.264.444,58 €
davon AB 67 Straßenbeleuchtung        66.940,72 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        -1.825.700,00 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen        -72.517,87 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        212.659,75 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        6.909.195,58 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

Der Rechnungsabgleich war aber durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nicht gefährdet.



2. Feststellung der Jahresrechnung 2021
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Schlusszahlen fest:        
Verwaltungshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben          33.228.296,37 €
Vermögenshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben        14.616.549,75 €
Gesamt-Einnahmen u. Ausgaben:          47.844.846,12 €

Darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss Verwaltungshaushalt) mit 11.324.184,51 € und eine haushaltsmäßige Zuführung an die allgemeine Rücklage von 6.885.109,17 €. Den Gemeinderäten wurde mit der Ladung der Rechenschaftsbericht gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV Kameralistik übersendet. 

Beschluss

Soweit nicht bereits nach Art. 66 GO (Einzelgenehmigung durch Gemeinderat) beschlossen, werden die Haushaltsüberschreitungen nachträglich vom Gemeinderat gebilligt. Ferner nimmt der Gemeinderat die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2021 zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2021 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.08.2024 11:39 Uhr