Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 24, Gmkg. Pietling, Hauptstraße 11a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 02.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.07.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

GR-Mitglied Johann Lenz hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP nicht teilgenommen.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Hasenbergl, 2. Änderung. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes soll das Wohnhaus anstatt der geforderten 7 m nur ca. 5,50 m Abstand zur Straße erhalten, um südseitig mehr Gartenfläche zur Verfügung zu haben. Für diese Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,50 m ist eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich und beantragt. 

Der Befreiung könnte aus Sicht der Verwaltung ermessenshalber zugestimmt werden.

Die im Bebauungsplan festgesetzten Sichtdreiecke sind freizuhalten.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, der beantragten Befreiung zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2024 12:26 Uhr