19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Am Kloster - Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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1. Bürgermeister Schild hat an Beratung und Abstimmung über nachfolgenden TOP gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 2. Bürgermeister Egon Kraus.
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Der Gemeinderat hat am 21.02.2019 beschlossen, für den Ortsteil Am Kloster eine Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung unter gleichzeitiger Abänderung des Flächennutzungsplanes zu erlassen.
Mit dem Änderungsentwurf in der Fassung vom 08.07.2019 wurde im Juli/Aug. 2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt.
In der Sitzung am 07.11.2019 hat der Gemeinderat über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen beraten und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Im Zuge des anschließenden Auslegungsverfahrens sind Stellungnahmen eingegangen, die dazu führten, dass die Entwürfe erneut überarbeitet werden mussten. Da das Gebiet „In der Point“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als MD dargestellt ist und das südlich angrenzende Gebiet Am Kloster vom Dorfgebiet In der Point geprägt wird, wurden die Bereiche zu einem Gebiet zusammengefasst, auch, um Entwicklungsmöglichkeiten der best. Landwirtschaft auf FlNr. 193 vollumfänglich zu erhalten.
Der so erstellte Änderungsentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 15.01.2020 lag in der Zeit vom 10.02.2020 bis zum 10.03.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 04/2020 vom 01.02.2020 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Zusätzlich waren nochmals alle Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar bereitgestellt.
Beschluss
Aufgrund der Einzelbeschlüsse besteht keine Notwendigkeit zur Überarbeitung der Planentwürfe, lediglich die Begründung auf S. 25 wird angepasst.
Der Gemeinderat trifft daher zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Fridolfing den Feststellungsbeschluss.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2020 11:51 Uhr