Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Garage und Gartenhütte und Neubau einer Garage, FlNr. 1233/2, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Haslaustraße 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 12.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine Privilegierung liegt nicht vor. Das Vorhaben ist demnach gem. § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zu bewerten, das im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist über die vorhandene Zufahrt gesichert.
Aufgrund der Außenbereichslage wird durch die Untere Bauaufsichtsbehörde eine Umplanung wie folgt angeregt und gefordert:
Das Nebengebäude soll als ruhiger, klarer, rechteckiger Baukörper, mit einem symmetrischen Satteldach sowie in angemessenem Verhältnis zum bestehenden Wohngebäude errichtet werden. Das Garagentor soll eine vertikale Struktur in Holz bzw. Holzoptik erhalten, kleinere Oberlichter im Tor würden akzeptiert werden können. Sollte das Gebäude ebenfalls mit einer Holzverschalung versehen werden, soll diese ebenfalls vertikal ausgeführt werden.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, der vorliegenden Planung das gemeindliche Einvernehmen wegen der gestalterischen Mängel aufgrund der Außenbereichslage, nicht zu erteilen.
Sollte eine Umplanung entsprechend den Vorgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden, kann dem Vorhaben das Einvernehmen der Gemeinde in Aussicht gestellt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Vorlage einer entsprechenden Austauschplanung das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB im Verwaltungsweg zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.10.2024 12:56 Uhr