Jahresrechnung kameraler Haushalt 2022 und Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2022 - Entlastung des Ersten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2025 ö 4

Sachverhalt

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Der 1. Bürgermeister hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 3. Bürgermeister Wolfgang Grösch.

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Mit Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBl. S. 272) wurde bestimmt, dass nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in öffentlicher Sitzung u.a. über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters zu beschließen ist (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO). Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durchgeführt, die Jahresrechnung 2022 sowie der Jahresabschluss 2022 festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Entlastung des Ersten Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO durch den Gemeinderat erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2025 10:28 Uhr