Bauantrag zum Teilabbruch des best. landw. Gebäudes und Wiedererrichtung als Ersatzbau mit Betriebsleiterwohnung, Altenteiler, Landarbeiterwohnung und Einbau eines Hofladens im Bestand auf dem Grundstück FlNr. 1230 der Gemarkung Pietling, Seebach 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss hat dem Vorbescheid für einen Ersatzbau in der Sitzung am 21.07.2020 zugestimmt.
Die Genehmigungsvoraussetzungen wurden durch das Landratsamt Traunstein geprüft. Ein Vorbescheid wurde noch nicht erteilt, jedoch wurde die vorliegende Planung bereits mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.
Es ist vorgesehen, in dem neuen Wohnhaus im EG die Austragswohnung zu schaffen. Der Hofladen bleibt im westlichen Bestand. Im OG Neubau + Bestand entsteht die neue Betriebsleiterwohnung. Im DG soll eine Landarbeiterwohnung eingebaut werden, deren Nutzungszweck durch Dienstbarkeit gesichert wird.
Das Baugrundstück liegt ihm Außenbereich. Die landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist gegeben. Der Ersatzbau beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Ersatzbau sind gegeben.

Beschluss

Der Energie Umwelt und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2021 08:27 Uhr