Bauleitplanung; Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Strohhof I im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1070, 1072 und 1073 der Gemarkung Pietling - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der geplanten Errichtung von Gebäude 29 (im Lageplan blau dargestellt) ist die Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Strohhof I erforderlich. Geltungsbereich, Ortsrandeingrünung und Baugrenzen sollen geringfügig nach Westen verschoben werden. Weiterhin soll die zulässige Wandhöhe auf 20,50 m erhöht werden.
Die Planung wurde vorab mit der Technischen Leitung des Bauamtes im LRA sowie den wesentlichen Fachbehörden abgestimmt. Die Planung erschien dabei umsetzbar. Aufgrund der angrenzenden Hanglage wurde auch die gepl. WH als möglich erachtet.
Da die Grundzüge der Planung berührt sind, ist formal der Bebauungsplan zu ändern. Das notwendige Baugenehmigungsverfahren kann parallel durchgeführt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, das nötige Verfahren durchzuführen. Die Umlegung des gemeindlichen Weges und des dort befindlichen Flurbereinigungskanals ist unabhängig vom Bauleitplanverfahren mit dem Veranlasser zu regeln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2021 12:07 Uhr