Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, FlNr. 1013, Gmkg. Fridolfing, Anwesen Niederaustraße 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 15.06.2021 ö 4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, angrenzend an das Gebiet des Bebau-ungsplanes Niederau II. Eine Privilegierung gem. §35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor, das Vorhaben ist somit als sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. §35 Abs. 2 BauGB einzuordnen. Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. 
Öffentliche Belange, insbesondere die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten werden durch das Vorhaben nicht tangiert. Bei einem Ortstermin mit der Leiterin des technischen Bauamtes wurde die planungsrechtliche Situation begutachtet und eine Schließung der „Lücke“ für möglich gehalten, wenn die Höhen der benachbarten Gebäude aufgenommen werden und eine ausreichende Eingrünung erfolgt. Diese Vorgaben sind in der vorgelegten Eingabeplanung beachtet. Die Erschließung ist über die Niederaustraße sichergestellt.
Die fehlenden Abstandsflächen an der Nordostseite sind durch Abstandsflächenübernahme-erklärung gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2022 09:13 Uhr