Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 234/2, 234/3, 234 und 174/T der Gemarkung Fridolfing an der Salzachstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Eigentümer der Grundstücke FlNrn. 234/2 und 234/3 der Gemarkung Fridolfing möchten diese einer Wohnbebauung zuführen. Die Flächen sind planungsrechtlich wohl noch nicht dem Innenbereich zuzuordnen, allerdings im gültigen Flächennutzungsplan bereits als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Auf den Grundstücken befinden sich derzeit einige größere Bäume, die im Zuge einer Bebauung weichen müssten. Des Weiteren sind die südwestlich und südöstlich gegenüber der Salzachstraße befindlichen Hanggrundstücke teils mit hohen Bäumen bestockt, die ggf. gewisse Gefährdungen auslösen. Die gewünschten Grundstücke liegen außerdem geländemäßig deutlich erhöht über der Salzachstraße, so dass auch die Anbindung an die Straße besonders zu prüfen wäre.
Aus bauleitplanerischer Sicht sollten die Grundstücke FlNrn. 234 und 174/T mit einbezogen werden, da auch hier ein Planungserfordernis entsteht.
Die Flächen erscheinen grundsätzlich geeignet für eine Bebauung, soweit natur- und artenschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen und die nötigen Abstände vom Waldrand bzw. von den Bäumen in der Nachbarschaft eingehalten werden können. Dies ergab eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit dem Kreisbaumeister und dem zuständigen Revierförster. Die nötigen Festsetzungen sollen in der Satzung festgelegt werden.
Beschluss
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 234/2, 234/3 234 und 174/T der Gemarkung Fridolfing besteht grundsätzlich Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme zu schließen, die nötigen Planentwürfe fertigen zu lassen und das Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2
Datenstand vom 19.01.2023 10:34 Uhr