16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Untergeisenfelden Süd - Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.10.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Änderungsentwurf in der Fassung vom 15.02.2017 hat inkl. Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.04.2017 bis einschl. 05.05.2017 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 8/2017 vom 29.03.2017 hingewiesen. Die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 01.06.2017 bis 03.07.2017.

Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.

Ergebnis der Behördenbeteiligung:
Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben/vorgebracht:
  •        Landratsamt Traunstein – Bauaufsicht
  • Landratsamt Traunstein - Immissionsschutz
  • Landratsamt Traunstein – Naturschutz
  • Amt für ländliche Entwicklung
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Achengruppe
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

1.        Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 14.06.2017

Das Schreiben (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Angesichts von Lage und Größe der Bauflächen besteht vorliegend keine Notwendigkeit zum Ausschluss solcher Nutzungen. Eine weitere Veranlassung besteht somit nicht.


2.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Schr. vom 27.06.2017

Das Schreiben (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im FNP-Verfahren werden nur die Art der Nutzung, aber keine Details festgelegt bzw. dargestellt. Entsprechende Hinweise werden nur im Bebauungsplan aufgenommen. Es ist nichts zu veranlassen.


3.        Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 26.06.2017

Das Schreiben (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der Stellungnahme besteht keine weitere Veranlassung, da die notwendigen Hinweise im Bebauungsplanentwurf enthalten sind.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und keine Änderung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, keine Änderungen am Entwurf vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, keine Änderungen am Entwurf vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Nachdem anhand der Einzelbeschlüsse keine Anpassungen veranlasst sind, stellt der Gemeinderat die 16. Änderung des Flächennutzugsplanes der Gemeinde Fridolfing in der Fassung vom 15.02.2017 (Anlage 4) fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung beim Landratsamt Traunstein zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2017 09:41 Uhr