Antrag von Franz-Xaver Brunner, Englmannweg 16 auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Götzing-Süd" hinsichtlich der Dachausführung bei der Errichtung einer Terrassenüberdachung am Anwesen auf Fl.Nr. 3531/2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 12.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte an das bestehende Anwesen Englmannweg 16 eine Terrassenüber-dachung in der Größe von 6,00m x 3,00m anbauen. Terrassenüberdachungen sind gem. Art.57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO bis zu einer Gesamtfläche von 30m² und bis zu einer Tiefe von 3,00m verfahrensfrei zu errichten.
Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Götzing-Süd“. Entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes soll die Terrassenüberdachung mit einem Pult- anstelle eines Satteldaches ausgeführt werden. Das Dach soll mit einem Glaselement anstelle der vorgeschriebenen, kleinformatigen, roten Dachmaterialien gedeckt werden und die Dachneigung soll nur 8 anstatt 21- 29 Grad betragen.
Diese abweichende Bauausführung erfordert die Erteilung von isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Götzing-Süd“ hinsichtlich Dachform, Dachdeckung und Dachneigung. Die betroffenen Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.
Aus gestalterischer Sicht sollte der Anbau etwas von der Wohngebäudekante eingerückt werden.
Beschluss
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und stimmt den erforderlichen Befreiungen zu. Der Anbau soll etwas von der Wohngebäudekante eingerückt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2023 09:13 Uhr