Datum: 12.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.09.2021
2 Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung an das best. Wohnhaus, FlNr. 1289/9, Gmkg. Fridolfing, Finkenweg 2
3 Bauantrag zur Erweiterung der Lagerflächen im Bereich der bestehenden Überdachung, FlNr. 3645/3, Bahnhofstraße 42
4 Bauantrag zur Teilsanierung des best. Wohnhauses und Anhebung des Schleppdaches auf dem Grundstück FlNr. 23/2 der Gemarkung Fridolfing, Stefan-Glonner-Str. 7
5 Bauantrag zum Anbau einer zweiten Wohneinheit an den Bestand - FlNr. 2550, Gemarkung Fridolfing, Eberding 16
6 Bauantrag zur Nutzungsänderung des best. landwirtschaftlichen Anbaues und Einbau einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 313 der Gemarkung Fridolfing, Hadrianstraße 60
7 Antrag auf Vorbescheid zur Wiederherstellung der ehemaligen Rinderstallung mit Nutzungsänderung zum Einbau in das ehemalige landwirtschaftliche Betriebsgebäude auf dem Grundstück FlNr. 1159 der Gemarkung Pietling Nilling 1
8 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
8.1 Gelbes Band zur Nutzung von Obst
8.2 ILE - Erstellung einer Flächenmanagement-Datenbank

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 07.09.2021 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 07.09.2021 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung an das best. Wohnhaus, FlNr. 1289/9, Gmkg. Fridolfing, Finkenweg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.10.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“. Es gilt die Änderungs-Fassung vom 03.10.1984. 
Es ergibt sich eine geringfügige Baugrenzenüberschreitung. Desweiteren weichen Dachneigung und -eindeckung von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab.
Hierfür erscheinen Befreiungen i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB vertretbar.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen und das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zur Erweiterung der Lagerflächen im Bereich der bestehenden Überdachung, FlNr. 3645/3, Bahnhofstraße 42

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.10.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, die Zulässigkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB. Vorhaben sind hier zulässig, soweit sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen und die Erschließung gesichert ist.
Im Rahmen der Baumaßnahme soll die bereits vorhandene Dachfläche mittels einer Holzkonstruktion geschlossen und als zusätzlicher Lagerraum genutzt werden. Die erforderliche Abstandsfläche bis zur Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche kann eingehalten werden. 

Allerdings bestehen erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Bahnhofstraße. Die bauliche Anlage reicht fast unmittelbar an den Fahrbahnrand. Aufgrund der Verkehrsbedeutung der Straße muss ein ungefährdeter Begegnungsverkehr Lkw-Lkw gewährleistet werden. Dabei ist auch der nördlich gelegene Bahnhof und die Sicherstellung des ÖPNV mittels Busanbindung zu berücksichtigen. Ein sicherer Begegnungsverkehr erscheint auf Höhe der Baumaßnahme nicht gegeben. 
Es wird empfohlen, dem Bauvorhaben als Straßenbaulastträger und örtliche Verkehrsbehörde aufgrund der Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zuzustimmen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, dem Vorhaben nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zur Teilsanierung des best. Wohnhauses und Anhebung des Schleppdaches auf dem Grundstück FlNr. 23/2 der Gemarkung Fridolfing, Stefan-Glonner-Str. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und beurteilt sich nach § 34 BauGB. 
Im südlichen Gebäudebereich soll lediglich der Dachstuhl erneuert werden. Am Grenzständigen Gebäudeteil soll das Dach (Pult) etwas angehoben werden, um ausreichende Wohnraumhöhe zu schaffen. Die erforderlichen Abstandsflächen sind durch Abstandsflächenübernahmeerklärung durch den Nachbarn FlNr. 25 gesichert.
Das Vorhaben fügt sich ein und ist zulässig.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauantrag zum Anbau einer zweiten Wohneinheit an den Bestand - FlNr. 2550, Gemarkung Fridolfing, Eberding 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, eine landw. Privilegierung ist nicht vorhanden. Ein Wohnungseinbau im Bestand nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. BauGB wurde mit Bescheid vom 07.05.2020 (AZ: 4.40-BV-783/2019) genehmigt.
Gemäß der vorgelegten neuen Planung soll der „rückwärtige“ Gebäudeteil komplett neu erstellt werden, Breite nun 7,20 m (vorher 5,00 m). Garage und Silo im Norden werden abgebrochen.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB; der Anbau einer zweiten Wohneinheit für Familienangehörige erscheint zulässig.
Die Abwasserbeseitigung ist über die vorhandene Anlage sicherzustellen; diese ist ggf. zu ertüchtigen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauantrag zur Nutzungsänderung des best. landwirtschaftlichen Anbaues und Einbau einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 313 der Gemarkung Fridolfing, Hadrianstraße 60

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.10.2021 ö 6

Sachverhalt

Zu diesem Vorhaben wurde 2020 bereits ein Vorbescheidantrag eingereicht, dem der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss zugestimmt hatte.
Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Es handelt sich um ein ehemaliges kleinlandwirtschaftliches Anwesen. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB (Erweiterung auf zwei Wohnungen). Die Voraussetzungen (Gebäude zulässigerweise errichtet, Erweiterung angemessen, Eigennutzung) liegen aus Sicht der Gemeinde vor. 
Die neu geplante Zufahrt ist so zu gestalten, dass eine sichere Ein- und Ausfahrt auf die Kreisstraße gewährleistet werden kann.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Vorbescheid zur Wiederherstellung der ehemaligen Rinderstallung mit Nutzungsänderung zum Einbau in das ehemalige landwirtschaftliche Betriebsgebäude auf dem Grundstück FlNr. 1159 der Gemarkung Pietling Nilling 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.10.2021 ö 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine landwirtschaftliche Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht mehr gegeben. Auch § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Einbau im Bestand) ist nicht einschlägig, weil das OG der ehemaligen Rinderstallung nicht mehr vorhanden ist.
Das Vorhaben könnte aber nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, da öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und es gegen Bezugnahmen abgrenzbar ist.
Die Abwasserbeseitigung muss über eine Einzelanlage sichergestellt werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.10.2021 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Gelbes Band zur Nutzung von Obst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.10.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Auf Nachfrage wird vom 1. Bürgermeister bekannt gegeben, dass zum Thema „gelbes Band“, Obstnutzung am gemeindlichen Grundstück FlNr 1270 der Gemarkung Fridolfing, aufgrund Krankheit in der Verwaltung noch kein Ergebnis vorliegt.

zum Seitenanfang

8.2. ILE - Erstellung einer Flächenmanagement-Datenbank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.10.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Auf weitere Nachfrage führt der Bürgermeister aus, dass das von den ILE-Gemeinden beauftragte Projekt zur Erstellung einer Flächenmanagement-Datenbank (Baulückenkataster) mit Vitalitätscheck nunmehr vor dem Abschluss stehe. Dazu fand am 11.10.2021 eine Veranstaltung in Kirchanschöring statt. Das Instrument wird künftig im Rahmen der Bauleitplanung eine wichtige Rolle spielen. Bei Bedarf können die Ergebnisse zu gegebener Zeit auch in Fridolfing durch das beauftragte Büro erläutert werden.

Datenstand vom 15.11.2021 09:46 Uhr