Datum: 14.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:01 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.09.2021
2 Ökomodellregion-Bericht von Frau Berger-Stöckl und Beschluss über die Verlängerung der Teilnahme bis April 2029
3 Plangenehmigungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes für das Bauvorhaben Umbau Bahnübergang in Fridolfing bei Bahn-km 42,175 - Herstellung des Benehmens
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
4.1 Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung für den OT Allerfing

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 16.09.2021 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 16.09.2021 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Ökomodellregion-Bericht von Frau Berger-Stöckl und Beschluss über die Verlängerung der Teilnahme bis April 2029

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 2

Sachverhalt

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Gemeinderat Horst Endlmaier ist zur Sitzung erschienen (19.13 Uhr).
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Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Marlene Berger-Stöckl erschienen, um dem Gemeinderat einen Überblick über die bisherigen Aktivitäten der Ökomodellregion zu vermitteln.

Die Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel (ÖMR) wurde im Mai 2014 als erste staatlich anerkannte bayerische Ökomodellregion ins Leben gerufen. Die bayerischen ÖMR sind ein Baustein des BioRegio-Programms 2030 der bayerischen Staatsregierung und sollen modellhaft zeigen, wie die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung regionaler Biolebensmittel vorangebracht und erhöht werden können und somit Chancen für heimische Betriebe entstehen. Gleichzeitig werden in unserer Region ökologisch sinnvolle Projekte mit allen interessierten Landwirten und mit den Gemeinden verfolgt. 

Nach der jetzigen Förderphase bis April 2022, der Phase der Anschubfinanzierung mit einem Fördersatz der Personalkosten von zuletzt 20 %, sollte die Förderung durch das bayerische Landwirtschaftsministerium ursprünglich ab Mai 2022 enden und die Gemeinden die vollen Kosten für die Ökomodellregionen aufbringen. 

Die „Ökomodellregionen der ersten Stunde“ (Amberg-Sulzbach, Isental/Mühldorfer Land, Nürnberg-Nürnberger Land-Roth, Steinwald-Allianz und wir) haben sich im Januar zusammengeschlossen und durch hartnäckige Verhandlungen mit dem bayerischen Landwirtschaftsministerium gemeinsam dazu beigetragen, dass die ursprünglich auslaufende Personalkostenförderung auch in den nächsten sieben Jahren bei 20 % erhalten bleibt. Zusätzlich wird es nun entsprechend der neuen Förderschiene über das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) auch projektbezogene Gelder geben, für die die Förderrichtlinien noch im Detail erarbeitet werden. Der jetzige Förderweg ist auf eine Verstetigung der bayerischen Ökomodellregionen angelegt (eine erfolgreiche Evaluierung nach spätestens sieben Jahren ist Voraussetzung für eine weitere Fortführung). Im bayerischen BioRegio-Programm 2030 sind die ÖMR mittlerweile ein wichtiger Baustein für die praktische Umsetzung der Ziele (30 % Öko-Landbau in 2030). 

Die neue Förderkulisse für die Ökomodellregionen lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Ökomodellmanagement
20 % Förderung der Personalkosten, maximal 20.000.- € p. a. 

  1. Projektbegleitung
50 % Förderung, maximal 50.000.- € p. a. 

  1. Verfügungsrahmen „Ökoprojekte“
45.000.- € p. a., 
bei 5.000.- € Eigenanteil p. a. der Ökomodellregion
+ 50 % Eigenanteil Wirtschaftspartner
Max. 10.000.- € Zuschuss pro Projekt p. a. 

Die Vorteile der Gemeinden für die Teilnahme an der ÖMR sind zum einen eine Fortführung des Gewässerschutzes (Waginger See, Abtsee, Tachinger See, Sur u. a.) zur Reduzierung des Phosphateintrags, die Erhöhung der Artenvielfalt von Insekten und anderen Wildtieren sowie eine Inwertsetzung der Region als nachhaltige Tourismusregion. Auch die Bewusstseinsbildung der Gesellschaft für den Wert einer intakten nachhaltigen Landwirtschaft und der bäuerlichen Betriebe ist ein großes Anliegen der Ökomodellregion. 

Die Ökomodellregion wird auch weiterhin Chancen für umstellungswillige Landwirte, Verarbeiter und Vermarkter aufzeigen und den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten beispielhaft unterstützen. 

Eine kurze, exemplarische Übersicht ist dieser Beschlussvorlage angehängt, für eine Vertiefung ist die Seite www.oekomodellregionen.bayern empfehlenswert.

Durch die interkommunale Zusammenarbeit von 10 Gemeinden über zwei Landkreise hinweg wurde der Fördermittelabruf über andere Regionalinitiativen wie LEADER, ILE und das Digitale Alpendorf gestärkt, die ÖMR trägt zu einem innovationsfreundlichen Klima in den Gemeinden bei. 

Nicht zuletzt bietet uns die ÖMR eine Chance als Alleinstellungsmerkmal für den Rupertiwinkel, um als Vorreiterregion in ökologischer und touristischer Hinsicht wahrgenommen zu werden. Das zeigt sich insbesondere am Interesse nationaler und internationaler Delegationen u. a. aus Norddeutschland, Österreich, Polen, Japan und dem Balkan und der Vorstellung unserer Ökomodellregion auf der Biofach in Nürnberg, auf nachhaltigen Tourismustagungen u.v.m.

Zur Kostensituation: 

Die Personalkosten werden zu 80 % von den 10 Gemeinden der ÖMR beglichen. Die Sachkosten wurden bislang komplett von den Gemeinden getragen. Diese können künftig projektbezogen zu 50 % gefördert werden. 

Der Personalkostenanteil jeder Gemeinde kann der Anlage entnommen werden. Der Verfügungsrahmen für mögliche Projektkosten wird bis zur Aufstellung des nächsten Haushalts mit der Vorstandschaft abgestimmt. Für Fridolfing ergibt sich demnach ab dem Jahr 2022 eine voraussichtliche jährliche Kostenbeteiligung in Höhe von 11.475,64 €.

Beschluss

Der Gemeinderat Fridolfing hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt einer Verlängerung der Ökomodellregion „Waginger See – Rupertiwinkel“ für den geförderten Projektzeitraum Mai 2022 bis April 2029 mit dem vorgestellten Finanzierungskonzept zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Plangenehmigungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes für das Bauvorhaben Umbau Bahnübergang in Fridolfing bei Bahn-km 42,175 - Herstellung des Benehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 3

Sachverhalt

Im Bereich des Bahnübergangs der TS 26 in Götzing muss die Bahn aus Sicherheitsgründen das best. Stellwerk umbauen. In diesem Zuge wird die Kreisstraße geringfügig verbreitert und es wird ein durchgehender Gehweg, der getrennt abgeschrankt wird, angebaut. Dazu wird ein Plangenehmigungsverfahren durch das EBA durchgeführt. Nähere Einzelheiten zur Notwendigkeit und zum Umfang des Umbaues ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Erläuterungsbericht. 
Die Gemeinde Fridolfing hat sich in einer Kreuzungsvereinbarung bereiterklärt, die auf sie entfallenden Kosten für den Neubau des Gehweges zu tragen. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte im Juni 2020. 
Die Gemeinde ist im Verfahren aufgefordert, das Benehmen herzustellen. Die Frist dafür wurde durch das EBA auf Bitte der Gemeinde bis 22.10.2021 verlängert.
Der nachfolgende Beschlussvorschlag wurde eng mit der Rechtsvertretung der Gemeinde im Verfahren ABS 38 und mit dem Landkreis abgestimmt.

Beschluss

Die Gemeinde Fridolfing trägt keine der Planung entgegenstehende Anregungen und Bedenken vor. 
Es ist jedoch anzumerken, dass höhengleiche Bahnübergänge wegen mangelhafter Leistungsfähigkeit und Sicherheitsdefiziten nicht zukunftsfähig sind.
Die Gemeinde Fridolfing weist weiter ausdrücklich darauf hin, dass die Zustimmung zu diesem der Verkehrssicherheit dienenden Vorhaben keinerlei präjudizielle Wirkung für das bevorstehende Planungsverfahren betreffend die ABS 38 und die von der Gemeinde erhobene Forderung auf Planung einer sogenannten Troglösung hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 4
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4.1. Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung für den OT Allerfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Vom 1. Bürgermeister wird bekanntgegeben, dass der Antrag zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Wohnhauses in Allerfing zurückgenommen wurde und sich somit das Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung erledigt habe. In der Konsequenz wird auch das Parallelverfahren zur Änderung des FNP eingestellt. Planungsrechtlich bleibt damit der status quo (Außenbereich) wie bisher bestehen.

Datenstand vom 15.11.2021 09:23 Uhr