Datum: 09.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.10.2021
2 Bauantrag zur Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 153 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 3 und 5; erneute Entscheidung zur Überschreitung der GRZ
3 Bauantrag zum Abbruch des best. Gebäudes und Wiedererrichtung einer Wohnanlage mit 11 Wohneinheiten, Gewerbefläche und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr.l 120 der Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Straße 7
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
4.1 Baufortschritt an der gemeindlichen Kindertagesstätte

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 09.11.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 12.10.2021 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 12.10.2021 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 153 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 3 und 5; erneute Entscheidung zur Überschreitung der GRZ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 09.11.2021 ö 2

Sachverhalt

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss hat den für das Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen mit Beschluss vom 01.12.2020 zugestimmt, wobei die Zustimmung an eine Reihe von Forderungen zum Rückbau/Umbau im Bereich der Außenanlagen geknüpft wurde. Auf den Inhalt der Beschlussfassung wird ausdrücklich verwiesen.

Nach einer vorgelegten berichtigten Berechnung ergibt sich unter Einrechnung aller befestigten Flächen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO eine GRZ II von 0,66, da alle Flächen unabhängig von der Art der Befestigung voll anzurechnen sind. Die Beschlussfassung vom Dez. 2020 erfolgte unter der Annahme einer GRZ von (nur) 0,48.

Nach mehreren Besprechungen und einer Stellungnahme durch die Genehmigungsbehörde könnte der GRZ II von 0,66 noch zugestimmt werden, wenn die von der Gemeinde geforderten Maßnahmen umgesetzt werden und das Einvernehmen hierzu erteilt würde. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass es sich bei den in § 17 BauNVO genannten Werten nach Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes nur noch um Orientierungswerte handelt.

Ergänzend wurde auf entspr. Nachfrage seitens der Verwaltung ausgeführt, dass die Berichtigung der Berechnung schon seit geraumer Zeit bei der Genehmigungsbehörde vorliegt. Die ursprüngliche (fehlerhafte) Berechnung der GRZ war wohl irrtümlich auch in Abstimmung mit dem LRA entstanden. Eine Umsetzung der von der Gemeinde geforderten Maßnahmen erfolgte noch nicht, da dafür zunächst die erforderliche Baugenehmigung zu erteilen ist. Ein Rückbau oder etwaige Nutzungsuntersagungen für Wohnungen wären wohl unverhältnismäßig und nicht durchzusetzen. Die Bezugsfallwirkung erscheint noch begrenzt.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Bauvorhaben bzw. die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, der erforderlichen (zusätzlichen) Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen. Die im Beschluss vom 01.12.2020 genannten Maßgaben Nrn. 1 – 8 sind umzusetzen. Die Umsetzung ist entsprechend im Genehmigungsbescheid zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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3. Bauantrag zum Abbruch des best. Gebäudes und Wiedererrichtung einer Wohnanlage mit 11 Wohneinheiten, Gewerbefläche und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr.l 120 der Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Straße 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 09.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Bauvorhaben wurde 2019 ein Vorbescheidantrag eingereicht, über den der Umwelt- und Bauausschuss in der Sitzung am 05.11.2019 beraten hat. Das Einvernehmen wurde im Grundsatz hergestellt, soweit sich der Neubau u. a. hins. Höhen und Kubatur eng am Bestand orientiert. Auf den Inhalt des Beschlusses wird Bezug genommen.

Das Baugrundstück liegt teilweise im Innen- und zu einem Teil im Außenbereich. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 und § 35 Abs. 2 BauGB. Die Vorgaben aus dem Vorbescheidverfahren werden beachtet. Zur St.-Johann-Straße wird ein größerer Abstand im Vergleich zum Bestand hergestellt. Die notwendigen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück in der Tiefgarage bzw. im Freien nachgewiesen. Der Wiederaufbau des südwestlichen Baukörpers grenznah an der FlNr. 78 ist nach BayBO 2021 (Art. 63 Abs. 1 Satz 2) im Rahmen einer Regelabweichung zulässig.

Die Stützwand an der Tiefgaragenoberkante im Nordosten ist so anzuböschen und einzugrünen, dass sie gegenüber den angrenzenden unbebauten Flächen vollständig verdeckt wird. Außerdem sollte der Längsparker entlang der Straße zugunsten einer besseren Eingrünung entfallen, mindestens aber müsste der Grünstreifen nicht am Gebäude, sondern entlang des Gehweges in einer Mindestbreite von 1,00 m geführt werden.

Die Planung wurde im Vorfeld mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.

Auf Nachfrage wurde seitens der Verwaltung ergänzend ausgeführt, dass mangels Satzung keine zusätzlichen Stellplätze gefordert werden könnten. Desweiteren wird davon ausgegangen, dass sich die Übersichtlichkeit an der St.-Johann-Straße durch das Zurückrücken des Baukörpers eher erhöht. Die verbleibende Engstelle kann weiter zur Verlangsamung des Verkehrs beitragen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen, wobei der Grünstreifen entlang der Grundstücksgrenze zum Gehweg wie im Sachverhalt ausgeführt zu führen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 09.11.2021 ö 4
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4.1. Baufortschritt an der gemeindlichen Kindertagesstätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 09.11.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Auf Nachfrage zum Baufortschritt an der gemeindlichen Kindertagesstätte in der Haslaustraße wird seitens der Verwaltung erklärt, dass man in der geplanten Bauzeit liege und davon ausgehe, dass der Holzbau mit Dach bis Weihnachten wie vorgesehen stehe. Die nötigen Werkstattzeichnungen für die Holzbauteile und alle statischen Unterlagen liegen vor.

Datenstand vom 26.01.2022 09:49 Uhr