Datum: 11.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 30.09.2021 und 14.10.2021
2 Gemeindewiese - Beratung über die Materialität der befestigten Flächen in den Freianlagen
2.1 Ausführung der Merowingerstraße - Entscheidung zum Beschluss vom 30.09.2021
2.2 Ausführung der Merowingerstraße
2.3 Vorentwurf zur Errichtung eines Trinkbrunnens
3 Beschluss über den Eintritt der Gemeinde in den Verein "Zukunftsregion Rupertiwinkel"
4 Neuerlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
5 Bauleitplanung; Erweiterung des Bebauungsplanes "Fridolfing-Niederau" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 114, 114/2 und 114/3 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
6.1 ILE Evaluierungsklausur Thierhaupten

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 30.09.2021 und 14.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschriften vom 30.09.2021 und 14.10.2021 durch den Gemeinderat zu genehmigen sind.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurden die Sitzungsniederschriften vom 30.09.2021 und 14.10.2021 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Gemeindewiese - Beratung über die Materialität der befestigten Flächen in den Freianlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2021 ö 2

Sachverhalt

**********************
Gemeinderat Franz Huber ist zur Sitzung erschienen (19.04 Uhr),
Gemeinderat Alois Reiter ist zur Sitzung erschienen (19.45 Uhr).
**********************


Zu diesem TOP sind die Herren Lechner und Abel von Lechner & Lechner Architekten erschienen und werden vom 1. Bürgermeister begrüßt. Die Stellungnahme vom 08.11.2021 der Architektin & Stadtplaner im Plankreis wird als Anhang der Niederschrift beigefügt. 

Aufgrund des Verlaufs der letzten Sitzung wurde die Planung gebeten, nochmals Varianten hinsichtlich der Oberflächen zu untersuchen, die in sich ein schlüssiges Konzept ergäben und die jew. mit Kosten hinterlegt sind. Diese Varianten sollen in der Sitzung vorgestellt und besprochen werden – siehe Konzeptvarianten 1 – 3.

Weiterhin liegt eine Stellungnahme der Sanierungsbetreuung vom 08.11.2021 vor.

Vom 1. Bürgermeister wird eingangs an die Beschlusslage aus den Sitzungen vom 17.09.2020 und 30.09.2021 erinnert. Auftragsgemäß wurden seitens der Planer weitere Konzeptvarianten mit Darstellung möglicher Kostenminderungen erstellt.

Die Varianten, die einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses darstellen, werden anschließend von H. Abel unter Zugrundelegung folgender Überlegungen erläutert:
  • Fortführung des Gesamtkonzeptes aus der Dorfmitte
  • Aufwertung und Hervorhebung der „Wiese“ durch Einfassung
  • Verkehre auf Asphalt, auf Granit
  • Unterschiedliche Nutzungen
  • Ökologische Aspekte (vgl. auch Entscheidung zum Holzbau)
  • Voraussichtlich geförderte Bereiche und Förderquoten
Variante 1: Durchgängigkeit zur Dorfmitte entfällt; Ersparnis von 25 T€ - 32 T€ je nach Förderquote
Variante 2: „Normale“ dörfliche Infrastruktur; Platz entfällt; Anbindung Pfarrheim wird sehr schwierig; Ersparnis von 88 T€ - 93 T€ je nach Förderquote
Variante 3: Alles in Beton, Ring würde aber wieder funktionieren; Ersparnis von 97 T€ - 108 T€ je nach Förderquote.

In Anlehnung an die Argumentation der Planung verweist auch Bürgermeister Schild nochmals auf die Verbindung zum Dorfplatz. Ziel war, eine ruhige homogene Platzsituation zu schaffen. Die Merowingerstraße müsse unterbrochen werden, da man schon davon ausgehen sollte, dass die Pfarrheimflächen in einigen Jahren nachgezogen werden. Die Klarheit der Planung sei mit Granitoberflächen gemäß dem ursprünglichen Konzept am besten gegeben. Der Beschluss zum Holzbau sei zu berücksichtigen. Der CO²-Fußabdruck müsse doch erst recht bei den Außenanlagen eine große Rolle spielen. Die Belege für die Nachhaltigkeit von Naturstein lägen vor.

In der anschl. Diskussion wurde die Meinung vertreten, dass man das ursprüngliche Konzept einer einheitlichen Ausführung in Granit aufgrund der Nachhaltigkeit und Wertigkeit beibehalten sollte. Soziale Aspekte gerade auch im Hinblick auf das kommende Vorhaben „Wohnen im Alter“ sollten auch eine Rolle spielen. Die Dominanz des Autoverkehrs müsse zurückgedrängt werden. Von anderer Seite wurde gefordert, die Durchgängigkeit der Merowingerstraße aufgrund des zu erwartenden vermehrten Verkehrs zu gewährleisten und die Straße deshalb zu asphaltieren; dabei wurde auch auf die Rollgeräusche durch das Pflaster verwiesen. Als Vorschlag wurde zusätzlich eingebracht, die Fahrgasse nur in einer Breite von ca. 4,50 m zu asphaltieren und die übrige Fläche durch einen Pflasterstreifen zu ergänzen, sodass der „Ring“ wieder als geschlossen angesehen werden könnte. Grundsätzlich seien auch der Grad der Versiegelung und die vermehrt auftretenden Starkregenereignisse zu berücksichtigen. Auch die doch sehr hohen Kosten für das Gesamtprojekt sollten im Blick behalten werden. Vorrangig sei die Funktionalität des Platzes als Parkplatz zu betrachten.

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2.1. Ausführung der Merowingerstraße - Entscheidung zum Beschluss vom 30.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Um für eine neue Beschlussfassung offen zu sein, sollte in der Folge darüber entschieden werden, ob der Beschluss aus der Sitzung vom 30.09.2021, wonach die Ausführung der Merowingerstraße in Granit abgelehnt wurde, aufgehoben wird. Somit werden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 30.09.2021 zur Ausführung der Merowingerstraße aufzuheben.

Aufgrund des negativen Abstimmungsergebnisses ist dieser Vorschlag abgelehnt und es bleibt bei der Beschlussfassung vom 30.09.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9

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2.2. Ausführung der Merowingerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2021 ö 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, sämtliche Flächen mit Ausnahme der Merowingerstraße in Granit auszuführen. Die Straße ist mit einer Breite von 4,50 m zu asphaltieren, der Rest der Fläche (2,00 m) soll mit Granit gepflastert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

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2.3. Vorentwurf zur Errichtung eines Trinkbrunnens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2021 ö 2.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt weiter, den im Auftrag der Verwaltung von den Architekten erstellten Vorentwurf zur Errichtung eines Trinkbrunnens im Zugangsbereich zum zweigeschossigen Gebäude mit geschätzten Kosten in Höhe von 13.000 € als Edelstahlsäule mit der nötigen Hygienevorrichtung auszuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Beschluss über den Eintritt der Gemeinde in den Verein "Zukunftsregion Rupertiwinkel"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schild berichtete dem Gemeinderat über die bevorstehende Gründung des Vereins „Zukunftsregion Rupertiwinkel“. Insbesondere informierte er den Gemeinderat darüber, dass aktuell

  • die Gemeinde Kirchanschöring alle ILE-Maßnahmen abwickelt
  • die Gemeinde Kirchanschöring für alle ILE-Tätigkeiten haftet
  • alle finanziellen Auswirkungen je nach Ausgabenhöhe im Gemeinderat Kirchanschöring bearbeitet werden – selbst wenn es sich nicht um ein Kirchanschöringer Projekt handelt
  • die ILE selbst keine Förderanträge stellen kann. Sie muss sich derzeit immer einer antragstellenden Kommune bedienen.

Durch die Vereinsgründung würden zukünftig folgende Veränderungen eintreten, wie z.B.

  • die ILE wird eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann damit eigene Anträge stellen
  • zur Abwicklung wird keine der Mitgliedsverwaltungen mehr belastet
  • eine Verstetigung der ILE-Struktur durch eigene Vereinssatzung.

Der Entwurf der Satzung „Zukunftsregion Rupertiwinkel e.V.“ ist als Anlage diesem TOP beigefügt.

Des Weiteren wurde dem Gemeinderat das als Anlage zu diesem TOP beigefügte künftige Finanzierungskonzept des Vereins dargestellt. Für Fridolfing ergibt sich demnach für das Jahr 2022 eine Kostenbeteiligung in Höhe von 11.741,77 €.

Bisher wurden von der Gemeinde Kirchanschöring folgende Kosten in Rechnung gestellt:

01.11.2015 – 30.06.2017:                          8.526,53 €
01.07.2017 – 31.12.2018:                        12.577,46 €
01.01.2019 – 30.11.2020:                          4.097,43 €         (Zuschuss 6.440,48 € Digit. Alpendorf                                                                abgezogen)

Beschluss

  1. Die Gemeinde Fridolfing tritt in den Verein „Zukunftsregion Rupertiwinkel“ ein.
  2. Der Gemeinderat Fridolfing stimmt der vorliegenden Satzung des Vereins „Zukunftsregion Rupertiwinkel“ in der Fassung vom 05.10.2021 zu. 
  3. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, alle zum Beitritt erforderlichen Handlungen vorzunehmen, Unterschriften zu leisten bzw. Erklärungen im Namen der Gemeinde abzugeben. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen und die notarielle Abwicklung der Beteiligung. 
  4. Sofern Anpassungen oder Änderungen an der Satzung aufgrund von Hinweisen oder Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörden, Prüforganen, des Notars oder des Registergerichts notwendig sind, wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, diese zu genehmigen, sofern dadurch nicht der Wesensgehalt des Vereins verändert wird. 
  5. Mit der Gründung des Vereins „Zukunftsregion Rupertiwinkel“ wird die interkommunale Zusammenarbeit in der „ILE Waginger See – Rupertiwinkel“ vollumfänglich in diesen überführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Neuerlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2021 ö 4

Sachverhalt

1. Änderung der Geschäftsordnung aufgrund Beitritt zur Chiemgau GmbH:
Einleitend teilte Bürgermeister Schild dem Gremium mit, dass die Gemeinde Fridolfing gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 01.07.2021 in die Chiemgau GmbH als Gesellschafter eingetreten ist. Die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages erfolgte am 06.10.2021.

Das Vertretungsrecht im Sinne von Art. 93 Abs. 1 GO und § 11 Absatz 1 Nr. 10 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Fridolfing beinhaltet nicht automatisch eine Vertretungsmacht. Die Vertretungsmacht richtet sich nach den allgemeinen kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Der 1. Bürgermeister muss also vor einer Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung oder einem entsprechenden Gremium prüfen, ob die Angelegenheit in seine oder in die Zuständigkeit des Gemeinderats fällt. 

Es wird daher vorgeschlagen dem 1. Bürgermeister weitreichende Befugnisse zu übertragen, da die Gemeinde an der GmbH eine eher unbedeutende Beteiligung innehat.

Der neu einzufügende § 11 Abs. 1 Nr. 11 der Geschäftsordnung wurde in der Anlage gelb hinterlegt.

2. Redaktionelle Änderungen der Geschäftsordnung:
Weiter wurde durch die Verwaltung darum gebeten, vereinzelte redaktionelle Änderungen in der Geschäftsordnung vorzunehmen. Die Änderungsvorschläge wurden nach Prüfung der Geschäftsordnung von Seiten der Rechtsaufsicht formuliert.

Die betreffenden Textpassagen (Einleitung Seite 3, § 3 Abs. 4 sowie § 6 Abs. 3 Satz 1) wurden in der Anlage gelb hinterlegt.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit dem vorgeschlagenen Neuerlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat einverstanden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung; Erweiterung des Bebauungsplanes "Fridolfing-Niederau" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 114, 114/2 und 114/3 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Baugrundstücke FlNrn. 114, 114/2 und 114/3 der Gemarkung Fridolfing liegen derzeit im unbeplanten Innenbereich und werden im Nordosten und Südosten durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Fridolfing-Niederau“ umgrenzt. Im Südwesten und Nordwesten bilden die Laufener Straße und die Hadrianstraße den Abschluss.
Auf dem Grundstück FlNr. 114/2 soll das Bestandsgebäude abgebrochen und eine Neubebauung realisiert werden. Das Grundstück ist nur 335 m² groß, der Baubestand liegt markant an den öffentlichen Verkehrsflächen. 

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB). Dabei erscheint es sinnvoll, den Bebauungsplan „Fridolfing-Niederau“ um die genannten Grundstücke zu erweitern. 
Folgende Eckpunkte für den künftigen Bebauungsplan sollen festgelegt werden:
  • Allgemeines Wohngebiet (WA);
  • überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen), orientiert im Wesentlichen am Bestand; für FlNr. 114 erscheinen offene Baugrenzen denkbar;
  • Wandhöhen/Geschossigkeiten und Dachformen, orientiert am Bestand;
  • Flächen für die befestigten Freiflächen und Stellplätze;
  • Festsetzung der nötigen Sichtdreiecke.
Die künftigen Festsetzungen sollen im Zuge der Planaufstellung mit den Eigentümern abgestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan „Fridolfing-Niederau“ um die o. g. Grundstücke zu erweitern. Das Verfahren kann nach § 13 b) BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2021 ö 6
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6.1. ILE Evaluierungsklausur Thierhaupten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Durch den Gemeinderat wurden der 2. und 3. Bürgermeister gebeten, in einer der nächsten Sitzungen einen kurzen Bericht über die Veranstaltung abzugeben.

Datenstand vom 28.01.2022 11:50 Uhr