Datum: 20.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:57 Uhr bis 21:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.11.2021
2 Sanierungssatzung "Fridolfing-Ortsmitte" - Behandlung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und nachträgliche Genehmigung der Verlängerung der Geltungsdauer
2.1 Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:
2.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
2.2.1 Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 12.11.2021
2.2.2 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 02.11.2021
2.2.3 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 15.11.2021
2.2.4 Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 15.11.2021
2.2.5 Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 14.10.2021
2.2.6 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 18.10.2021
2.2.7 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 19.11.2021
2.3 Beschluss zur Sanierungssatzung "Fridolfing Ortsmitte"
3 Gemeindliches Ökokonto - Umgestaltung und Aufwertung der Fläche in Eichau als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche; Maßnahmenbeschluss
4 Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplanes "An der Laufener Straße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1031/2, 1031/5, 1031/6 und 1031 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss
5 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
5.1 Bürgerversammlung 2021/2022 – Online
5.2 Weihnachtsbeleuchtung:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 11.11.2021 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 11.11.2021 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Sanierungssatzung "Fridolfing-Ortsmitte" - Behandlung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und nachträgliche Genehmigung der Verlängerung der Geltungsdauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Fridolfing-Ortsmitte“ ist seit Bekanntmachung am 30.11.1998 in Kraft. Gemäß § 235 Abs. 4 BauGB sind Sanierungssatzungen, die vor dem 01.01.2007 bekanntgemacht wurden, spätestens zum 31.12.2021 aufzuheben, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt.

Vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen in der Gemeinde erfolgte unter Berücksichtigung des bisherigen Sanierungsprozesses 2017 mit dem ISEK eine neue Gesamtschau auf den Ort. Dabei kam es zu einer Fortschreibung sowie in Teilen auch zu einer Neuausrichtung der integrierten städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde. Mit dem ISEK wurden die Sanierungsziele auf ihre Aktualität überprüft, in der Gültigkeit bestätigt, weiter konkretisiert und ergänzt.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Sanierungsgebiet weiterhin Mängel und Missstände vorhanden sind, deren Beseitigung bis zum 31.12.2021 nicht möglich war. Die Geltungsdauer der Satzung wurde daher durch Anordnung des 1. Bürgermeisters um weitere 15 Jahre verlängert (Bekanntmachung im Amtsblatt am 11.12.2021), nachdem zur Verlängerungsabsicht und einer aktualisierten Begründung zur Satzung in der Zeit vom 15.10.2021 bis 15.11.2021 eine förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden ist.

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2.1. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Im Rahmen des Verfahrens gingen keine Einwände, Stellungnahmen oder Äußerungen von Bürgern ein.

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2.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände vorgebracht haben
  • ROB, Höhere Landesplanungsbehörde
  • ROB, Höhere Naturschutzbehörde
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
  • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz
  • Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz
  • Landratsamt Traunstein, Naturschutz
  • Landratsamt Traunstein Kreisheimatpfleger
  • Landratsamt Traunstein, Kreisstraßenverwaltung
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
  • IHK München und Oberbayern
  • Vermessungsamt Traunstein
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband
  • Stadt Tittmoning
  • Stadt Laufen
  • VG Waging
  • Gemeinde Kirchanschöring
  • Kath. Pfarrverband Kirchanschöring
  • Vodafone Kabel Deutschland

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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2.2.1. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 12.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Der geplanten neuen Geltungsdauer und der Verfahrensart wird darin zugestimmt. Es wird angeregt, die Darstellung der Geltungsbereichsgrenze zu konkretisieren.

Stellungnahme der Verwaltung
Zum Vollzug der Satzung bedarf es keiner Präzisierung, da eindeutig festgelegt ist, welche Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches liegen. Dies genügt hier anders als z. B. bei einer Außenbereichssatzung

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, die Geltungsbereichsgrenze bzw. den Lageplan unverändert zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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2.2.2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 02.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Es wird auf Bodendenkmäler innerhalb und außerhalb des Sanierungsgebietes hingewiesen. Darüber hinaus sei im Geltungsbereich bei Grabungen mit archäologischen Siedlungsbefunden zu rechnen. Denkmäler seien im jetzigen Zustand vor Ort zu erhalten. Auf die Erlaubnis- und Meldepflichten wird hingewiesen. Das Bodendenkmal im Sanierungsgebiet soll nachrichtlich in Plan und Begründung übernommen werden mit Hinweis auf die besonderen Schutzbestimmungen.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst, da die Satzung „nur“ Grundlage für das Sanierungsverfahren ist und sich bei konkreten Maßnahmen weitere Verfahren (z. B. Bauleitplanverfahren) anschließen müssen. Die Belange der Denkmalpflege sind ohnehin materiell-rechtlich zu beachten.
Die Begründung kann entspr. ergänzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2.3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 15.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2.2.3

Sachverhalt

*********
Gemeinderat Dr. Andreas Neubauer ist zur Sitzung erschienen (19.07 Uhr).
*********

Das Schreiben und die dort erfolgten Hinweise zu Förderungen von Trinkbrunnen, Überschwemmungsgefahren, zur Abwasserentsorgung und zu Altlastenverdachtsflächen werden zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst, da die Satzung „nur“ Grundlage für das Sanierungsverfahren ist und sich bei konkreten Maßnahmen weitere Verfahren (z. B. Bauleitplanverfahren) anschließen müssen. Die Belange der Wasserwirtschaft sind bei allen Verfahren und Maßnahmen zu beachten. 
Das Trinkbrunnen-Förderprogramm wird bereits in Anspruch genommen.
Im Bereich Oberflächengewässer/Überschwemmungssituation werden laufend Verbesserungen angestrebt und durchgeführt (z. B. durch Bau des RRB an der Watzmannstraße). Außerdem wurde die Planung für ein Hochwassermanagement für das ganze Gemeindegebiet bereits beauftragt.
Auch im Bereich Abwasserentsorgung sind entspr. Maßnahmen – jedoch überwiegend außerhalb des Sanierungsgebietes – in Planung
Zum Thema Altlastenverdachtsflächen gibt es keine zusätzlichen Erkenntnisse.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren; es ergibt sich keine Planänderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2.4. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 15.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben und die dort erfolgten Ausführungen zu den Belangen der Handwerksbetriebe und deren Anspruch auf Bestandsschutz, Flexibilität und angemessene betriebliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten, die der Standortsicherung dienen, werden zur Kenntnis genommen (Anlage). Es wird darum gebeten, die Bemühungen zur Erhaltung der verbliebenen Betriebe weiterzuverfolgen und ein Nebeneinander von Wohnen und kleinstrukturiertem Gewerbe zuzulassen und zu sichern. Eine gute verkehrliche Situation und Erreichbarkeit der Standorte solle sichergestellt werden.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Genau die hier beschriebenen Belange der kleinen Handwerksbetriebe und des kleinstrukturierten Gewerbes sind als ein Ziel der Sanierung ausgegeben und sollen zur Vitalität des Ortszentrums beitragen. Durch Sanierungen im öffentlichen Raum sollen die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis - keine Planänderung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2.5. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 14.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2.2.5

Sachverhalt

Die Bereiche, in denen Trinkwasserleitungen und Armaturen erneuert werden sollen, werden zur Kenntnis genommen (Anlage). Um Information bei anstehenden Tiefbauarbeiten wird gebeten.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die geplanten Maßnahmen haben nicht unmittelbaren Bezug zur Satzung, werden jedoch bei gemeindlichen Maßnahmen im öffentlichen Raum beachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis - keine Planänderung erforderlich

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2.6. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 18.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2.2.6

Sachverhalt

Die Hinweise auf die vorhandenen Versorgungseinrichtungen werden zur Kenntnis genommen (Anlage). Um Vorlage von Plänen für Bau- und Bepflanzungsvorhaben wird gebeten.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie werden bei gemeindlichen Maßnahmen im öffentlichen Raum beachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis - keine Planänderung erforderlich

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2.7. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 19.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2.2.7

Sachverhalt

Die Hinweise auf die vorhandenen Telekommunikationsanlagen und -linien werden zur Kenntnis genommen (Anlage). Ein ungestörter Betrieb solle weiterhin gewährleistet werden. Um Vorlage von Ausbauplänen zu gegebener Zeit wird gebeten.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie werden bei gemeindlichen Maßnahmen im öffentlichen Raum beachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis - keine Planänderung erforderlich

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.3. Beschluss zur Sanierungssatzung "Fridolfing Ortsmitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Aufgrund der Einzelbeschlüsse sind keine Planänderungen erforderlich. Die Begründung ist noch anzupassen.

Beschluss

Aufgrund der Einzelbeschlüsse sind keine Planänderungen erforderlich. Die Begründung ist noch anzupassen.

Der Gemeinderat beschließt, die öffentlich im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing bekanntgemachte Anordnung des 1. Bürgermeisters vom 06.12.2021, wonach gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB der Durchführungszeitraum der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Fridolfing-Ortsmitte“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 142 i. V. m. § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021 um weitere 15 Jahre verlängert wird, nachträglich zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Gemeindliches Ökokonto - Umgestaltung und Aufwertung der Fläche in Eichau als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche; Maßnahmenbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist H. Rubeck von der plg Strasser, Traunstein, erschienen und erläutert die vorgesehenen Aufwertungsmaßnahmen anhand der erstellten Präsentation.

Die Ökokontofläche beträgt im Gesamten 35.092 m²; davon kann eine Fläche von ca. 22.000 m² angerechnet werden. Nach der Umsetzung der geplanten Maßnahmen können 194.508 Wertpunkte nach der Bayrischen Kompensationsverordnung (BayKompV) in das Ökokonto der Gemeinde eingebucht werden.

Die Herstellungskosten laut aktueller Kostenschätzung betragen 164.000 € brutto.
Die Holzernte wurde als laufende Angelegenheit durch den Bürgermeister bereits in Auftrag gegeben, die Einnahmen sind von den Kosten noch abzuziehen.

Nach dem Vortrag von H. Rubeck wird der Vorschlag, die Fläche auch im Rahmen der Umweltbildung durch Schule, Kindergarten und andere Bildungseinrichtungen zu nutzen, vom Bürgermeister aufgegriffen; dies sollte aktiv beworben werden. 

Weitere Fragen zur Notwendigkeit, große Bäume zu pflanzen, die Stieleichen zu fällen, zum Wiesenumbruch und zur Erforderlichkeit der Eichenpfosten als Abgrenzung werden ergänzend von H. Rubeck beantwortet. Dabei weist er auch noch auf die notwendige Endabnahme durch die Naturschutzbehörde sowie die jährliche Verzinsung nach Umsetzung hin. Insofern seien die Maßnahmen gut angelegtes Geld.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahmen (einschl. der Waldernte) zeitnah umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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4. Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplanes "An der Laufener Straße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1031/2, 1031/5, 1031/6 und 1031 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf den o. g. Grundstücken ein Doppelhaus (mit 2 WE je Haushälfte) und ein Einzelhaus mit 4 WE zu errichten. Die Grundstücke liegen innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Laufener Straße“ in der Änderungsfassung vom 03.11.2005. Dort sind bereits Bauflächen durch offene Baugrenzen ausgewiesen. Um das Vorhaben verwirklichen zu können, sollen die planungsrechtlichen Vorgaben wie folgt geändert werden:
  1. Verschiebung der nordöstlichen Baugrenze um ca. 3,50 m (die derzeit festgesetzte „Sicherheitszone“ kann entfallen, da die Leitungen entfernt wurden;
  2. Erhöhung der seitlichen Wandhöhe auf 6,70 m (derzeit max. 6,40 m);
  3. Zulassung von 4 WE in Einzelhäusern;
  4. Angepasste Festsetzung der Grundflächen/GRZ (0,30).

Die Art der baulichen Nutzung ist als Mischgebiet festgesetzt; die notwendige Durchmischung des Gebietes ist und bleibt gewährleistet.
Der Antragsteller hat zum Nachweis der bauplanungsrechtlichen Verträglichkeit eine schalltechnische Untersuchung vorgelegt. Darin wird festgestellt, dass das Vorhaben in keinem Konflikt mit den Lärmemissionen des angrenzenden Gewerbebetriebes in der Tageszeit führt. Es findet kein Nachtbetrieb statt.

Aufgrund des bereits best. Baurechtes bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geringfügigen Anpassungen des Planungsrechtes. Die Änderungen beschränken sich auf den im Lageplan dargestellten Änderungsbereich. Es kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, das nötige Änderungsverfahren einzuleiten. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 5
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5.1. Bürgerversammlung 2021/2022 – Online

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, dass die Bürgerversammlung aufgrund der Pandemie am 16.03.2022 online stattfinden werden. Die weiteren Termine für die Bürgerversammlungen in Pietling sowie für die Senioren entfallen.

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5.2. Weihnachtsbeleuchtung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Aus dem Gremium wird angeregt, die Beleuchtung bereits unmittelbar nach den Feiertagen (nicht erst nach Lichtmess) auszuschalten. Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, dieses Thema im nächsten EUB diskutieren zu wollen.

Datenstand vom 15.03.2022 11:07 Uhr