Datum: 03.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:23 Uhr bis 22:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bahnausbau abs38-Verabschiedung und Unterzeichnung der Resolution des Fridolfinger Gemeinderates im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bahnstrecke Tüßling-Freilassing im Ortsbereich Fridolfing
2 Bauvorhaben Gemeindewiese - Errichtung von Photovoltaikanlagen
3 Biker-Park Fridolfing - Erste Konzeptvorstellungen, Standortfestlegung und Beschluss über weiteres Vorgehen
4 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Fridolfing-Nord" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1276 und 1276/1 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss
5 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

zum Seitenanfang

1. Bahnausbau abs38-Verabschiedung und Unterzeichnung der Resolution des Fridolfinger Gemeinderates im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bahnstrecke Tüßling-Freilassing im Ortsbereich Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat die vorbereitete Resolution des Fridolfinger Gemeinderates vom 03.02.2022 im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bahnstrecke Tüßling-Freilassing im Ortsbereich Fridolfing vorab bekannt gegeben. Der Entwurf der Resolution ist als Anlage diesem TOP beigefügt und wurde zu Beginn des Tagesordnungspunktes noch einmal vollinhaltlich verlesen.

Die Resolution soll von allen Gemeinderatsmitgliedern unterschrieben werden und an folgende politische Entscheidungsträger weitergeleitet werden:

  • Verkehrsminister Herrn MdB Dr. Volker Wissing (FDP)
  • Frau MdB Dr. Bärbel Kofler (SPD) 
  • Frau MdB Sandra Bubendorfer-Licht, (FDP) 
  • Herrn MdB Dr. Anton Hofreiter, (Bündnis 90/Die Grünen) sowie
  • Herrn MdB Dr. Peter Ramsauer, (CSU)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Resolution des Fridolfinger Gemeinderates vom 03. Februar 2022 zum Ausbau der Bahnstrecke Tüßling – Freilassing (ABS 38 – Planungsabschnitt 3.4) im Gemeindegebiet von Fridolfing vollinhaltlich zu genehmigen und an die o.g. politischen Entscheidungsträger weiterzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauvorhaben Gemeindewiese - Errichtung von Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Zangl von den SIB Ingenieuren Traunreut erschienen.

Die Gestaltung der geplanten PV-Anlagen vollflächig auf allen vier Dachflächen der beiden künftigen Gebäude wurde mit den Denkmalbehörden abgestimmt und bereits freigegeben.

Die technischen Einzelheiten der Anlagen werden durch den anwesenden Fachplaner erläutert, hierzu wird vollinhaltlich auf die Präsentation der sib Ingenieure vom Januar 2022 Bezug genommen. Im Einzelnen werden vorgestellt
  • die Dachaufsichtspläne nach Abstimmung mit den Denkmalbehörden,
  • Hinweise zur Wartung (Zugänglichkeit, Sicherheitsabstände etc),
  • Anzahl der Module (auf dem 2-geschossigen Gebäude 2 x 87 Module mit je 30,02 kWp und auf dem eingeschossigen Gebäude 155 (53,48 kWp) und 145 (50,02 kWp) Module
  • Anlage auf 2-geschossigem Gebäude: Ertrag rd. 60.000 kWh/Jahr, vermiedene CO²-Emissionen rd. 28.000 kg/Jahr, Autarkiegrad rd 36 %,
  • Anlage auf 1-geschossigem Gebäude: Ertrag rd. 105.000 kWh/Jahr, vermiedene CO²-Emissionen rd. 49.000 kg/Jahr, Autarkiegrad rd 44 %,
  • Ein Batteriespeicher ist bis dato noch nicht berücksichtigt.
Die Kosten belaufen sich für die Anlage auf dem zweigeschossigen Gebäude auf geschätzt ca. 143.000 € brutto und für die Anlage auf dem eingeschossigen Gebäude auf ca. 248.000 € brutto.
H. Zangl weist abschließend noch darauf hin, dass für das Nordgebäude entgegen der bisherigen Planung ein eigener Netzanschluss erforderlich wird.

Nach Auskunft der Bayernwerk Netz AG könnte wenn gewollt 100 % des Stromertrages in das öffentliche Netz eingespeist werden (schriftliche Zusage liegt vor). 
Als weitere Option ist denkbar, den Strom über eine noch aufzubauende gemeindeeigene Netzstruktur auf weitere Liegenschaften zu verteilen. 
Schließlich könnten die Erträge über das virtuelle Kraftwerk des Regionalwerkes in das öff. Netz eingespeist werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Planung der PV-Anlagen einschl. der anzusetzenden Kosten zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme.
Über die Verwendung des Stromertrages wie im Sachverhalt beschrieben soll möglichst bald im EUB beraten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Biker-Park Fridolfing - Erste Konzeptvorstellungen, Standortfestlegung und Beschluss über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden die Jugendbeauftragten Herr Stettmeier, Herr Schlachta und Frau Lohmeier, Herr Alwes vom Radsportclub Götzing sowie Herr Berger-Schauer von der Alliance ASE GmbH, Kirchdorf/Österreich eingeladen.

Einleitend teilte Bürgermeister Schild mit, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 17.09.2020 dieses Thema bereits besprochen wurde. Am 18.06.2021 fand eine Besichtigung der Pumptrack-Strecke in Wals-Siezenheim statt, bei der sich die anwesenden Gemeinderatsmitglieder einen Überblick über das geplante Projekt verschaffen konnten. Nach mehreren Gesprächen mit den Antragstellern kristallisierte sich als geeigneter Standort das gemeindeeigene Grundstück nördlich des Grillplatzes am Fridolfinger See heraus.

Das Thema wurde auch bereits im Rahmen der Haushaltsvorbesprechungen diskutiert und ein entsprechender Haushaltsansatz eingeplant. Bürgermeister Schild wurde in dieser Sitzung auch beauftragt, dieses Thema schnellstmöglich voranzutreiben, um eine evtl. LEADER-Förderung zu erhalten. Die Kosten für das Vorhaben (ohne Abzug von Förderungen) würden sich nach erster Grobschätzung auf ca. 150.000,00 € belaufen. Sollten Eigenleistungen erfolgen, würden die Kosten entsprechend sinken.

Herrn Berger-Schauer von der Alliance ASE GmbH, Kirchdorf/Österreich wurde Eingangs die Gelegenheit gegeben, erste Konzeptentwürfe für einen Biker-Park am Fridolfinger See vorzustellen. 

Anschließend wurde Herrn Stettmeier als Sprecher der Jugendbeauftragten anschließend Gelegenheit gegeben, das Projekt und den geplanten Standort aus Sicht der Jugendbeauftragten einzuschätzen.

Herr Alwes vom Radsportclub Götzing bewertete anschließend das Vorhaben aus Sicht des Vereins. Von Seiten des RSC hat man sich bereit erklärt, sich beim Unterhalt und der Pflege der Anlage einzubringen.

Bürgermeister Schild führte anschließend aus, dass bereits erste Gespräche bzgl. LEADER stattgefunden haben. Es wurde auch bereits ein erster Kontakt mit den LEADER-Verantwortlichen bezüglich des Förderverfahrens aufgenommen.

Im Verlaufe der anschließenden Diskussionsrunde wurden durch den Gemeinderat folgende Punkte erörtert:

  • Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die grundsätzliche Umsetzung des Projektes Biker-Park aus.
  • Der Standort am Fridolfinger See wurde von fast allen Gemeinderatsmitgliedern begrüßt.
  • Hinsichtlich der Anordnung des Geländes sollte das Längen-Breitenverhältnis geprüft werden. Sollten hierzu Büsche, Bäume etc. abgeholzt werden müssen, ist für eine Ersatzbepflanzung zu sorgen.
  • Die im Entwurf gezeigte zusätzliche Fläche für Beginner bzw. kleinere Kinder wurde mehrheitlich begrüßt. 
  • Hinsichtlich der Ausführung der Oberfläche in Asphalt bzw. Schotter tendierte der Gemeinderat mehrheitlich zur Ausführung in Asphalt. Begründet wurde dies u.a. mit dem wesentlich geringerem Instandhaltungsaufwand und der Möglichkeit, allen Altersgruppen und Arten von Fahrzeugen (Scooter, Skateboard, Fahrrad etc.) die Benutzung zu ermöglichen.
  • Da sowohl bei einer Ausführung in Schotter wie Asphalt der Unterboden stark verdichtet werden muss, ist dafür zu sorgen, dass entsprechende Versickerungsflächen auf dem Gelände vorgesehen werden.
  • Hinsichtlich der Modellierung des Geländes soll auch eine teilversenkte Anlage, bei der ein Teil des Aushubs für die Modellierung des Geländes verwendet werden kann, geprüft werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Projekt Biker-Park am Fridolfinger See grundsätzlich zu verwirklichen. Weiter wurde beschlossen, die Fahrbahnen in Asphalt auszuführen.
Herr Berger-Schauer von der Alliance ASE GmbH, Kirchdorf/Österreich wird gebeten, zusammen mit den Jugendbeauftragten und dem RSC Götzing die Planung zeitnah zu überarbeiten. 
Von Seiten der Verwaltung ist mit LEADER abzuklären, ob die weiteren Planungsschritte ausgeschrieben werden müssen. Abschließend ist dem Gemeinderat die Planung zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Fridolfing-Nord" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1276 und 1276/1 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1276/1 der Gemarkung Fridolfing, Johann-Weibhauser-Str. 2, beabsichtigt, auf dem unbebauten Grundstück Geschosswohnungsbau mit Tiefgarage zu verwirklichen. Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ in der Änderungsfassung von 1978. Dort sind zwar Bauflächen in Form von offenen Baugrenzen festgesetzt, allerdings nur für zweigeschossige Bauweise. Um das Vorhaben verwirklichen zu können, sollen die planungsrechtlichen Vorgaben wie folgt geändert werden:
  1. Änderung und Anpassung der Baugrenzen;
  2. Erhöhung der Geschossigkeit von II auf III mit Erhöhung der seitl. Wandhöhe auf 9,00 m;
  3. Angepasste Festsetzung der Grundflächen/GRZ (0,30/0,60).

Der Antragsteller hat einen Bebauungsvorschlag vorgelegt, in dem die künftige Bebauung mit Hauptgebäude, Tiefgarageneinfahrt, Nebengebäude und Freistellplätzen dargestellt ist. Aus städtebaulichen Gründen ist es sinnvoll und notwendig, im Zuge des Verfahrens auch das Flurstück 1276 zu überplanen (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Aufgrund des bereits best. Baurechtes und der viergeschossigen Bebauung auf dem nordöstlichen Nachbargrundstück bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Anpassungen des Planungsrechtes. Die Änderungen dienen der Innenentwicklung gemäß § 1 Abs. 5 BauGB. Es kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

In der anschließenden Diskussion wurde insbesondere die WH von 9 m hinsichtlich Verträglichkeit und Verschattung auf benachbarte Grundstücke thematisiert und die Frage aufgeworfen, ob dies für einzelne Nachbarn unzumutbar sein könnte. Desweiteren stellte sich die Frage, welche Auswirkungen auf das best. Planungsrecht in den weiteren Bereichen des Baugebietes bestünden. Dazu wurde seitens der Verwaltung angemerkt, dass ggf. Anpassungen auch im weiteren Umfeld denkbar seien. Bzgl. Wandhöhen und Verträglichkeiten wurde ergänzend auf den Kommunalen Wohnungsbau Am Pflanzgarten Bezug genommen. 
Darüber hinaus wurde die Frage, welcher Stellplatzschlüssel festgelegt werden sollte, erörtert.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, das nötige Änderungsverfahren für eine 3-geschossige Bebauung mit einer WH von 9,00 m einzuleiten. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt weiter, für Wohnungsgrößen bis 60 m² einen Stellplatzschlüssel von 1,5 und für größere Wohnungen von 2,0 als Pflicht zur Vorhaltung auf dem Baugrundstück festzulegen. Die notwendigen Stellplätze sollen vorrangig in der TG nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.02.2022 ö 5

Sachverhalt

- Kein Anfall - 

Datenstand vom 15.03.2022 11:06 Uhr