Datum: 24.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.03.2022
2 Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes Dietwiesstraße Ost Teil I; Aufstellungsbeschluss
3 Verein für Kultur und Heimatgeschichte - Gewährung eines Zuschusses für die Erstellung einer "Rupertiwinkler Sinfonie" einschl. deren Uraufführung
4 Erweiterung/Sanierung der Aussegnungshalle - Vorstellung des Vorentwurfes
5 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
5.1 Ökomodellregion – Information über die Online-Infoveranstaltung am 16.03.2022 zum Mehrweg-System ReCup:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 10.03.2022 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Gemeinderat Reiter bat darum, den TOP 5.3 dahingehend zu ergänzen, dass künftig im Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes Abwasser ein fortlaufender Etat für die Sanierung der bestehenden Abwassereinrichtungen so wie vereinbart aufgenommen wird.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 10.03.2022 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes Dietwiesstraße Ost Teil I; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1321/4 der Gemarkung Fridolfing, Dietwiesstraße 14, möchten das best. Wohngebäude erweitern und eine weitere Wohneinheit schaffen. Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwiesstraße Ost Teil I“. Dort sind zwar offene Baugrenzen festgesetzt, allerdings kollidiert das geplante Vorhaben mit der textlichen Festsetzung Nr. 2, wonach die überbaubare Grundfläche je Einzelhaus auf max. 130 m² beschränkt ist. Eine Befreiung für mehr als einige m² ist nicht möglich, da hier die Grundzüge der Planung berührt werden.
Nach einem Abstimmungsgespräch mit den Eigentümern stellen diese einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes. Eine Änderung kann nicht für ein einzelnes Grundstück, sondern müsste für das gesamte Gebiet erfolgen. 
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Festsetzungen zu den Grundflächen im Gebiet ersatzlos zu streichen und stattdessen eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,30 festzulegen. Damit würde die Dichte der Bebauung künftig auch von der jeweiligen Grundstücksgröße abhängig gemacht.
Mit dieser Änderung würde dem Grundsatz der Innenentwicklung gemäß Vorgaben des BauGB Rechnung getragen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Rechtslage und den Antrag zur Kenntnis und beschließt, die Festsetzungen zu den Grundflächen im Gebiet ersatzlos zu streichen und stattdessen eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,30 festzulegen. Es kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Verein für Kultur und Heimatgeschichte - Gewährung eines Zuschusses für die Erstellung einer "Rupertiwinkler Sinfonie" einschl. deren Uraufführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 3

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass der Verein für Kultur und Heimatgeschichte eine Auftragskomposition im klassischen Musikstil in Auftrag geben möchte. 

Das bedeutet, dass zur Aufführung ein Orchester mit Streichern und Bläsern, Instrumental­ und Gesangssolisten, sowie Chor und Kinderchor benötigt werden. Die Komposition soll bei der Einweihung der Dorfwiese (Bürgerzentrum mit Vereinsräumen, Blasmusikheim, Bücherei, Jugendtreff) uraufgeführt werden und soll z.B. bei der anstehenden 950-Jahr-Feier der Gemeinde Fridolfing erneut dargeboten werden. 

Die Musikkomposition sowie die Gesangstexte sollen Elemente aus der Geschichte des Rupertiwinkels beginnend mit dem Spätmittelalter bis zur Neuzeit beinhalten. Als Beispiel seien hier die „Franzosenkriege", die Spuren Mozarts und italienische Baumeister im Rupertiwinkel, sowie die Geschichte der Flüchtlingsströme in der Region genannt. Auch musikalische Zeugnisse der bayerischen Kultur sollen nicht fehlen, z. B. Blasmusikstücke, welche auch gesondert von heimischen Blasmusiken des Rupertiwinkels aufgeführt werden können.

Das Werk soll möglichst alle Generationen in Musik und Text erreichen. Die Uraufführung ist mit Musikern, Solisten und Chorsängern aus der Region geplant, so dass dies als gemeinsame Projektarbeit zusammen mit den Blasmusiken, verschiedenen Chören und Solisten der ILE-Gemeinden umgesetzt werden wird. Die Einstudierung erfolgt mit Kirchenmusikern und dem Dirigenten der Blasmusik Fridolfing. Der Komponist ist gebürtiger Rupertiwinkler und wohnt inzwischen auch wieder im Rupertiwinkel.

Für das Projekt wurde vom Verein ein Förderantrag für ein Kleinprojekt bei der ILE eingereicht. Die Kosten für die Auftragskomposition „Rupertiwinkler Sinfonie“ werden sich auf ca. 15.000,00 € brutto belaufen. Im Rahmen des Regionalbudgets der ILE ist mit einem Zuschuss von 10.000,00 € zu rechnen. 

Für die Uraufführung der Sinfonie (geplant im Jahr 2024) ist mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 6.250,00 € zu rechnen. 

Von Seiten des Vereins für Kultur und Heimatgeschichte wird nunmehr gebeten, dass die Gemeinde die nicht gedeckten Kosten in Höhe von ca. 11.000,00 € - 12.000,00 € übernimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Verein für Kultur und Heimatgeschichte einen Zuschuss in Höhe der nicht gedeckten Kosten in Höhe von ca. 11.000,00 € - 12.000,00 € für die Auftragskomposition „Rupertiwinkler Sinfonie“ und deren Uraufführung (geplant 2024) in Fridolfing zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Erweiterung/Sanierung der Aussegnungshalle - Vorstellung des Vorentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Zu diesem TOP sind Herr Architekt Lechner sowie die Herren Krautenbacher Josef, Dandl Christian und Stadler Alois von der Kirchenverwaltung erschienen

Mittlerweile sind gemäß Beschlusslage und der Festlegungen im Arbeitskreis weitere Abstimmungen sowohl mit der Denkmalschutzbehörde als auch mit der Kirchenverwaltung erfolgt.
Das Landesamt ist mit der Raumerweiterung Richtung Friedhof einverstanden, verlangt aber, dass die ehemalige Zonierung durch Erhalt der Brüstungsmauern ablesbar bleibt. Bei den Sargräumen sei eine zusätzliche Türe für die Sarganlieferung möglich, historische Treppe und Kamin dürften aber nicht abgebrochen werden. Beim Verabschiedungsraum soll der Raumeindruck und die Materialität nahe am Bestand liegen, die Varianten Halbrund und Ellipse werden wegen zu starken Eingriffs ausgeschlossen.

Auf Basis der Vorgaben und der bereits erarbeiteten Varianten wurde die Planung nunmehr fortgeführt und verfeinert. H. Lechner erläutert dazu den Planungsstand (Vorentwurf), macht gestalterische Vorschläge für die Innenräume und legt eine erste Kostenschätzung vor.

In der anschließenden Diskussion wurde der Vorentwurf überwiegend als stimmige und ästhetisch gelungene Lösung, der auch die nötige Funktionalität gewährleisten kann, bezeichnet, wobei aber die Forderungen des BLfD bzgl. Erhalt von Treppe und Kamin bedauert wurden

Ebenso wurden noch zwei Varianten zur Sanierung des öff. WC`s im Bestand mit grober Kostenschätzung erarbeitet. H. Lechner erläutert hierzu seine Überlegungen. Hierzu herrscht im Gemeinderat die Meinung vor, dass weitere Planvarianten mit Trennung von Damen/Behindertenbereich und Herren überlegt werden sollten.

Im Hinblick auf die Kosten führt H. Lechner aus, dass diese gewerkeweise und nach Einheitspreisen ermittelt wurden. Es seien hochwertige Materialien, beim WC z. B. Edelstahl, eingeplant, die Preise fallen demensprechend hoch aus. Es handle sich noch nicht um eine Kostenberechnung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand der Aussegnungshalle vom 24.03.2022 zur Kenntnis und beschließt, auf dieser Basis als nächsten Schritt ein Material- und Farbkonzept entwickeln zu lassen.
Eine nochmalige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und der Kirchenverwaltung ist erforderlich. Die Kostenschätzung der Leichenhalle mit 504.000 € brutto nimmt der GR zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 2

Bezüglich des öffentlichen WC`s bittet der GR noch um zusätzliche Planvarianten für die getrennte Lösung. Die Kostenschätzung mit 109.200 € brutto nimmt der GR zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 5
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5.1. Ökomodellregion – Information über die Online-Infoveranstaltung am 16.03.2022 zum Mehrweg-System ReCup:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild informierte das Gremium über eine Online-Infoveranstaltung der Ökomodellregion am 16.03.2022 zum Thema Mehrweg-System für Gewerbebetriebe, die Essen oder Trinken „to go“ anbieten.


Zur Online-Veranstaltung waren neben den Bürgermeistern auch mögliche betroffene Gastronomiebetriebe eingeladen – in Fridolfing rund 10 Betriebe (Gaststätten, Edeka, Genussladerl, Bäckereien, Metzger etc.)


Vorgestellt hat sich die Fa. ReCup.

Diese beitet im Pfandsystem folgende Behälter an:

  • Becher (ReCups) in den Größen 200 ml, 300 ml, 400 ml und 500 ml (Pfand 1,--Euro)

  • Schüsseln (Rebowls) in den Größen 1.100 ml, 500 ml und eine mit Trennsteg 590 ml + 320 ml (Pfand 5,-- Euro)


Der Gastro- oder Gewerbebetrieb hat gegen eine monatliche Gebühr die Möglichkeit, so viele Behälter wie er will „zu leihen“. Leihgebühr ist das Pfand, das als „Durchläufer“ an den Kunden weitergegeben wird.


Er zahlt folgende Beträge:

  • Vertragslaufzeit 12 Monate: 31,-- Euro/Monat

  • Vertragslaufzeit 24 Monate: 28,-- Euro/Monat

  • Vertragslaufzeit 36 Monate: 25,-- Euro/Monat


Die Betriebe in den Ökomodellgemeinden erhalten 25 % Rabatt auf die ersten zwölf Monate.

Beispielbetriebe in Waging: Das System verwednen das Landhaus Tanner, die Shell-Station, Müller Cafe und Manjas Cantina.

Ablauf:

Der Kunde erhält sein Getränk/Essen gegen die Pfandgebühl + Kaufpreis und kann den leeren Behälter in allen ReCup -Betrieben gegen Rückzahlung der Pfandgebühr zurückgeben. 

Becher halten im Durchschnitt 1000 Spülgänge und Bowls 500 Spülgänge.

Alle Gefäße sind aus umweltfreundlichem Polypropylen und mit dem blauen Engel ausgezeichnet. 

Über die Ökomodellregion wird das „ReCup“-System weiter beworben.

Datenstand vom 29.04.2022 08:16 Uhr