Datum: 03.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.04.2022
2 Bauantrag zur Errichtung einer Wohnung anstelle der vorhandenen Holzhütte auf dem Grundstück FlNr. 3513/10 der Gemarkung Fridolfing, Rehanger 11
3 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 05.04.2022 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 05.04.2022 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Errichtung einer Wohnung anstelle der vorhandenen Holzhütte auf dem Grundstück FlNr. 3513/10 der Gemarkung Fridolfing, Rehanger 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Götzing-Rehanger“ in der Fassung vom September 1974. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenzen, Dachform und Geschossflächenzahl (GFZ). Die Baugrenze Nord wird um rd. 3,40 m überschritten, anstelle eines Satteldaches ist ein Flachdach geplant, die GFZ beträgt ca. 0,38 (anstatt max. 0,27). Hierfür sind Befreiungen beantragt.
Aus Sicht der Verwaltung und nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde könnte den erforderlichen Befreiungen vorliegend ermessenshalber noch zugestimmt werden, da das Bauvorhaben im Untergeschoss nur an der Westseite freisteht und i. Ü. angeböscht wird. Es fallen keine Abstandsflächen an. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt, die maßgeblichen Nachbarn haben zugestimmt.
Hinweis: Für einen möglichen zweiten Bauabschnitt zur Aufstockung des Hauptgebäudes müsste der Bebauungsplan hins. Anzahl der Vollgeschosse, der GFZ sowie der Wandhöhe für den ganzen Geltungsbereich geändert werden; dies könnte in Form textlicher Änderungen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.05.2022 ö 3

Sachverhalt

- kein Anfall -

Datenstand vom 02.06.2022 08:52 Uhr