Datum: 19.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2022
2 Verkehrssicherung im Bereich der Hadrianstraße durch Einbau einer Fußgängerquerung - Besprechung einer möglichen Planungsvariante
3 Bauleitplanung; Änderung der Bebauungspläne "Semperloh" und "Semperloh Südost" - Aufstellungsbeschluss
4 Badesee, Kioskgebäude - Verbesserungsmaßnahmen
5 Antrag des G.T.E.V. D`Salzachtaler e.V. auf Bezuschussung der Kosten zur Restaurierung der Vereinsfahne
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 28.04.2022 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 28.04.2022 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Verkehrssicherung im Bereich der Hadrianstraße durch Einbau einer Fußgängerquerung - Besprechung einer möglichen Planungsvariante

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist H. Althammer von der S.A.K Ingenieurgesellschaft, Traunstein, erschienen. 

Ausgangspunkt der Untersuchungen war der Antrag von Fr. Alexandra Pertl mit Unterschriftenliste vom 09.09.2019.

Über diesen TOP hat der Familien- und Sozialausschuss in der Sitzung am 10.05.2022 nach Vorstellung und Erläuterung der Untersuchungen beraten und empfohlen, von einer weiteren Planung und Umsetzung abzusehen, da keine zufriedenstellenden Lösungen erkennbar sind. Auf den Beschlussinhalt wird Bezug genommen.

Außerdem wird auf die Unterlagen, die zur Sitzung des Krankenhaus-, Finanz- und Planungsausschusses am 20.10.2020 im RIS eingestellt, sind verwiesen.

Mit den maßgeblichen Fachbehörden (Polizei, Straßenbaulastträger der Kreisstraße, Untere Verkehrsbehörde) wurden mehrmals Ortsbesichtigungen durchgeführt, wobei von deren Seite stets darauf hingewiesen wurde, dass ein Übergang wegen fehlender Frequentierung verkehrsrechtlich nicht notwendig sei und daher auch nicht mitfinanziert würde, die Entscheidung jedoch der Gemeinde überlassen bliebe.

In der anschließenden Diskussion wird von verschiedener Seite bedauert, dass auch seitens der Behörden aufgrund möglicherweise zu hoher Anforderungen nach wie vor dem Fahrverkehr Vorrang eingeräumt wird.

Die Vorstellung durch H. Althammer und die ergänzenden Ausführungen durch Bürgermeister Schild nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sachlage zur Kenntnis und beschließt, der Empfehlung des Familien- und Sozialausschusses zu folgen und von einer weiteren Planung und Umsetzung abzusehen, da keine zufriedenstellenden Lösungen erkennbar und Maßnahmen aus verkehrsrechtlicher Sicht auch nicht notwendig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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3. Bauleitplanung; Änderung der Bebauungspläne "Semperloh" und "Semperloh Südost" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1102/16 beantragt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Semperloh-Südost“, um einen Gebäudeanbau mit Schaffung einer zweiten Wohneinheit verwirklichen zu können. Befreiungen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB sind nicht möglich, da die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Dies wurde im Vorfeld zusammen mit der Genehmigungsbehörde abgeklärt.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erscheint ein Gebäudeanbau auf dem antragsgegenständlichen Grundstück durchaus denkbar. Dazu müssten insbesondere die Festsetzungen zu Baugrenzen, Nutzungszahlen und Firstrichtungen geändert werden. Um dem Grundsatz einer begründbaren und geordneten städtebaulichen Planung nachzukommen und dem Willkürverbot gerecht zu werden, muss die Änderung für einen städtebaulich abgrenzbaren Bereich erfolgen. Daher wird vorgeschlagen, Anpassungen für die gesamten Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne vorzunehmen. Insbesondere sollten künftig grundstücksübergreifend offene Baugrenzen festgesetzt werden, um dem Grundsatz der Innenentwicklung folgend Nachverdichtungen ermöglichen zu können.

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist der vorgeschlagene Geltungsbereich für die Änderungen dargestellt. 
Hinweis: Im Baugebiet westlich der Ostmarkstraße sind bereits offene Baugrenzen in diesem Sinne festgesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Rechtslage und den Antrag zur Kenntnis und beschließt, die genannten Bebauungspläne auf heutige Standards anzupassen. Dies betrifft insbesondere Baugrenzen und Nutzungszahlen, aber auch z. B. die Wandhöhen. Es ist zu prüfen, ob das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden kann.
Entsprechende Entwürfe sollen dem Gemeinderat vor der öffentlichen Auslegung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Badesee, Kioskgebäude - Verbesserungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 4

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt teilte Bürgermeister Schild dem Gemeinderat mit, dass sich der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss im Rahmen eines Ortstermines am 03.05.2022 ein Bild über den baulichen Zustand des Kioskgebäudes gemacht hat. Hierbei kam man zu der Ansicht, dass die Duschen und Toiletten Verbesserungsbedarf haben. Bei Umbauarbeiten hat die elektrische Verteilung keinen Bestandsschutz mehr. Auch das äußere Erscheinungsbild bedarf einer Aufwertung.
Der künftige Pächter hat den Wunsch nach einem zusätzlichen Kühlraum vorgetragen und wird noch planerische Vorschläge vorlegen. Nach den Ausführungen von Bürgermeister Schild anhand des Bestands-Grundrisses seien bauliche Veränderungen zur Vergrößerung des Verkaufsraumes mit Einbau einer Kühlzelle, Verbesserungen bei den Toiletten, Verschönerung der Fassade und Anbringung eines Windschutzes vorstellbar.

Nach Rücksprache mit Frau Ott, LEADER wurde mitgeteilt, dass eine Verbesserung des nicht gewerblich genutzten Teiles z. B. im Hinblick auf die Barrierefreiheit durchaus förderfähig wäre. Man kann hierbei mit einer Förderung der nicht gewerblichen Räume von bis zu 50% rechnen.

Als Grundlage für den Förderantrag ist eine Planung erforderlich. Hier könnte man sich z. B. das Büro Aiblinger vorstellen. Von Seiten des Gemeinderates kommt der Vorschlag, bei Benedikt Gerl anzufragen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und ist mit einer entsprechenden Planerbeauftragung (auf Stundenbasis) einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag des G.T.E.V. D`Salzachtaler e.V. auf Bezuschussung der Kosten zur Restaurierung der Vereinsfahne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Mit der mündlichen Anfrage vom 22.03.2022 auf Übernahme der Schirmherrschaft für das 100-jährige Jubiläum wurde auch vom Trachtenverein um einen Zuschuss zur Restaurierung der 25 Jahre alten Vereinsfahne gebeten. 

Durch die Fa. Kössinger GmbH, Schierling wurde ein Angebot zur Auffrischung der Vereinsfahne in Höhe von 2.207,38 € brutto abgegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem G.T.E.V D`Salzachtaler Fridolfing zur Restaurierung der Vereinsfahne einen Zuschuss in Höhe von 2.207,38 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Kein Anfall.

Datenstand vom 03.06.2022 08:08 Uhr