Datum: 31.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2022 (öffentlicher Teil)
2 Antrag auf Nutzungsänderung des best. landw. Gebäudes auf dem Grundstück FlNr. 849, Gemarkung Pietling, Allerfing 13
3 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1849/2, Gemarkung Fridolfing, Untergeisenfelden
4 Bauantrag zur Errichtung eines Wasserschutzwalls sowie eines Sickerbeckens als Überflutungsschutz auf den Grundstücken FlNrn. 1073 und 1073/1, Gemarkung Pietling, Hauptstraße 1
5 Bauantrag zur Errichtung einer Biogasanlage mit Fermenter sowie eines BHKW-Gebäudes, Neubau einer Gärrest-Abtankfläche und Umnutzung der best. Güllelager als Gärrestendlager, FlNr. 4721 Gmkg. Fridolfing, Strohhof 6
6 Antrag auf Nutzungsänderung eines ehem. Kuhstalles zum Pensionspferdestall auf dem Grundstück FlNr. 1621, Gmkg. Fridolfing, Niederau 8
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2022 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 31.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 03.05.2022 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 03.05.2022 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Nutzungsänderung des best. landw. Gebäudes auf dem Grundstück FlNr. 849, Gemarkung Pietling, Allerfing 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 31.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, für das Vorhaben ist eine landwirtschaftliche Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht gegeben. Eine Teil-Privilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB könnte jedoch vorliegen; demnach sind solche Nutzungsänderungen von vormals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden u. a. dann zulässig, wenn die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt wird und die neue Nutzung außenbereichsverträglich ist. Nach der Betriebsbeschreibung sollen künftig Leergebinde, Zubehör der Haustechnik und Bauelemente gelagert werden; werktags erfolgt gelegentlich Staplerbetrieb. Die Außenbereichsverträglichkeit für reine Lagernutzung erscheint gegeben. Es wird aber angeregt, die Untere Immissionsschutzbehörde am Verfahren zu beteiligen.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1849/2, Gemarkung Fridolfing, Untergeisenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 31.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Untergeisenfelden-Süd i.d.F vom 04.10.2016. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich die Baugrenzen beim Balkon/Quergiebel sowie bei der Doppelgarage. 
Für die Überschreitungen der Baugrenze sind Befreiungen beantragt. Die Abweichung beim Quergiebel ist gering. Auch der Abweichung bei der Garage könnte zugestimmt werden, da die Baugrenze aufgrund Baumwurfgefahr festgesetzt ist und das Garagengebäude nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient. Das Forstamt soll im weiteren Verfahren noch beteiligt werden. 
Den beantragten Befreiungen könnte ermessenshalber zugestimmt werden.
Die Sicherung der privaten Zufahrt über das Grundstück FlNr. 1849/1 muss durch Geh- und Fahrtrecht nachgewiesen werden.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und beschließt, den nötigen Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Wasserschutzwalls sowie eines Sickerbeckens als Überflutungsschutz auf den Grundstücken FlNrn. 1073 und 1073/1, Gemarkung Pietling, Hauptstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 31.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Baugrundstücke liegen z. T. innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Strohhof I“, z. T. im Außenbereich. Das Bauvorhaben steht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegen, die festgesetzte Ortsrandeingrünung kann dennoch plankonform umgesetzt werden. Der Schutzwall wird im Bereich der FlNr. 1073/1 in den Außenbereich fortgeführt, das Sickerbecken liegt ebenfalls im baurechtlichen Außenbereich. Soweit das Vorhaben unter § 35 BauGB fällt, kann von einer Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ausgegangen werden, da das Vorhaben nur an dieser Stelle als Überflutungsschutz errichtet werden kann. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Errichtung einer Biogasanlage mit Fermenter sowie eines BHKW-Gebäudes, Neubau einer Gärrest-Abtankfläche und Umnutzung der best. Güllelager als Gärrestendlager, FlNr. 4721 Gmkg. Fridolfing, Strohhof 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 31.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Die geplante Energieerzeugung durch Biogas im Rahmen der vorhandenen Landwirtschaft ist privilegiert gem. §35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB da die Anlage in räumlich-funktionaler Verbindung zum Betrieb steht, die verwendete Biomasse überwiegend aus eigenem Betrieb stammt, an der Hofstelle bisher noch keine Anlage betrieben wird und bei der Größe der geplanten Anlage anzunehmen ist, dass die Kapazität zur Erzeugung von Biogas 2,3 Mio. Normkubikmeter pro Jahr nicht überschreitet. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nicht entgegen. 

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einlaufschnecke sowie das Endlager geringfügig auf den gemeindlichen Weg auf FlNr. 4758/2, Gmkg. Fridolfing reichen. Diesbezüglich ist eine Einigung mit der Gemeinde zu erzielen. Gemäß dem Ex-Zonenplan ist festzustellen, dass die Schutzzone in die FlNr. 4721/6 reicht und der Sachverhalt diesbezüglich mit dem Grundeigentümer abzuklären ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6. Antrag auf Nutzungsänderung eines ehem. Kuhstalles zum Pensionspferdestall auf dem Grundstück FlNr. 1621, Gmkg. Fridolfing, Niederau 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 31.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Für das Vorhaben liegt zumindest eine Teil-Privilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor; demnach sind solche Nutzungsänderungen von vormals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden u. a. dann zulässig, wenn die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt wird und die neue Nutzung außenbereichsverträglich ist. Nach der Betriebsbeschreibung sollen zusätzlich 13 Pferdeboxen mit Paddocks eingebaut werden. Die Außenbereichsverträglichkeit ist gegeben.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 31.05.2022 ö 7

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 14.07.2022 11:21 Uhr