Datum: 02.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.05.2022
2 Gemeindliche Kindergärten-Übergabe der Verleihungsurkunde als „Eine Welt-Kita: fair und global“!
3 Neuerlass der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fridolfing
4 Neuerlass der Verordnung der Gemeinde Fridolfing über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung)
5 Bürgerversammlungen am 16.03.2022 und 18.03.2022 sowie Seniorenbürgerversammlung am 18.03.2022 – Behandlung der gestellten Anträge
5.1 Bürgerversammlung Fridolfing am 16.03.2022
5.1.1 Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Hadrianstraße
5.1.2 Antrag auf Errichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich des Fridolfinger Sportplatzes
5.1.3 Anbringung von Verkehrsspiegeln
5.1.4 Situation Ziegelei Götzing
5.1.5 Öffentliches WC an der Simon-Spannbrucker-Straße
5.1.6 Stellung von Pendlerbussen bei der Fa. Rosenberger bzw. Schaffung einer Ortsumfahrung in Götzing
5.1.7 Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung
5.2 Bürgerversammlung Pietling am 18.03.2022
5.2.1 Pietlinger Schlittenberg in der Straße „Am Kirchenhang“
5.2.2 Nächtliche Beleuchtung der Bushäuschen
5.2.3 Kommunale Verkehrsüberwachung
5.3 Seniorenversammlung Fridolfing am 18.03.2022
5.3.1 Antrag auf Wiederaufstellung des Straßenschilds „Fichtenstraße“ in der Krankenhausstraße und Instandsetzung des aufgerissenen Gehsteiges in der Krankenhausstraße
5.3.2 Antrag auf Lösung für die Gefahren durch den Straßenverkehr in der Hauptstraße in Pietling.
5.3.3 Beschwerde, dass in Pietling die Kanaldeckel zusätzlich für Lärm sorgen.
5.4 Behandlung der gestellten Anträge
6 Jahresrechnung 2019 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2019
7 Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2019 - Feststellung des Ergebnisses 2019
8 Jahresrechnung kameraler Haushalt 2019 und Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2019 - Entlastung des Ersten Bürgermeisters
9 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
9.1 Verkehrssicherheit an der Kreuzung B 20/TS 25 auf Höhe Kolomann

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 19.05.2022 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 19.05.2022 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Gemeindliche Kindergärten-Übergabe der Verleihungsurkunde als „Eine Welt-Kita: fair und global“!

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 2

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt musste aufgrund der Erkrankung der Projektkoordinatorin Frau Berit Schurse von der Eine Welt Netzwerk Bayern e.V. kurzfristig abgesetzt werden und wird voraussichtlich im Herbst nachgeholt.

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3. Neuerlass der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 3

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die bisherige Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer aus dem Jahr 1981, zuletzt geändert im Jahr 2010 nicht mehr mit den Inhalten der Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages übereinstimmt. Aus diesem Grund wurde von der Verwaltung ein neuer Satzungsentwurf ausgearbeitet, der neben verschiedenen redaktionellen Änderungen auch Konkretisierungen zu den Themen
  • Fälligkeit der Steuer
  • Anzeigepflichten des Hundehalters und
  • Bußgeldpflicht 
umfasst.

Ergänzend teilte Bürgermeister Schild dem Gemeinderat mit, dass mit Stand März 2022 insgesamt 241 Hunde im Gemeindegebiet steuerpflichtig angemeldet sind. Hinzu kommen noch 1 Hund, welcher aufgrund der Ausnahmegenehmigung des § 2 der Hundesteuersatzung steuerfrei ist.

In der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt wurde dem Gemeinderat die Neufassung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fridolfing übersandt.

Aus den Reihen des Gemeinderates wurde im Rahmen der Diskussion vorgeschlagen, den § 5 des Satzungsentwurfes hinsichtlich des Steuersatzes anzupassen. Es wurde vereinbart, 
  • für den 1. Hund einen Steuersatz von 40,00 €
  • für den 2. Hund einen Steuersatz von 75,00 €
  • für jeden weiteren Hund einen Steuersatz von 100,00 € sowie 
  • für jeden Kampfhund einen Steuersatz von 600,00 €
festzulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fridolfing in der vorgestellten Form einschließlich der Änderung des § 5 zu erlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Neuerlass der Verordnung der Gemeinde Fridolfing über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Einleitend teilte Bürgermeister Schild dem Gemeinderat mit, dass die bisherige Verordnung der Gemeinde Fridolfing über das Halten von Hunden vom 23.04.2018 zu unbestimmt ist und deshalb nach Rücksprache mit dem Bayer. Gemeindetag neugefasst werden muss.

Die von Seiten der Verwaltung ausgearbeitete Neufassung einer Verordnung der Gemeinde Fridolfing über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung – HundeV) wurde in der KFPA-Sitzung am 26.04.2022 vorbesprochen und ergänzt.

Der Entwurf, der dem Gemeinderat mit der Ladung zur heutigen Sitzung übersandt wurde, enthält insbesondere folgende Konkretisierungen:

  • Festlegung der Bereiche im Gemeindegebiet, an denen für große Hunde Anleinpflicht besteht
  • Konkretisierung der Anleinpflicht
  • Verfeinerung des Begriffes Kinderspielplätze samt Umgriff

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit dem Neuerlass einer Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung – HundeV) einverstanden und beauftragt die Verwaltung, die Verordnung im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bürgerversammlungen am 16.03.2022 und 18.03.2022 sowie Seniorenbürgerversammlung am 18.03.2022 – Behandlung der gestellten Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5

Sachverhalt

Einleitend teilte Bürgermeister Schild mit, dass ein Teil der Fragen aus den Bürgerversammlungen bereits in den jeweiligen Versammlungen beantwortet wurden.

Die Fragen, die in den Versammlungen nicht sofort beantwortet werden konnten bzw. bei denen sich seit den Versammlungen Veränderungen ergeben haben, werden in der heutigen Sitzung wie folgt beantwortet:

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5.1. Bürgerversammlung Fridolfing am 16.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.1
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5.1.1. Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Hadrianstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.1.1

Sachverhalt

Hinsichtlich der Anfrage von Frau Alexandra Pertl berichtete Bürgermeister Schild, dass man sich zusammen mit dem Planungsbüro SAK intensive Gedanken bezüglich eines Fußgängerüberweges gemacht hat. Ebenso wurde das Thema auch im Rahmen der Verkehrsschau am 04.05.2022 aufgegriffen. Zu diesem Termin waren neben Vertretern der Gemeinde auch Vertreter der Polizei, der unteren Verkehrsbehörde beim Landratsamt Traunstein, Vertreter vom Sachgebiet Tiefbau/Straßen- und Wegerecht beim Landratsamt Traunstein sowie Vertreter vom Staatlichen Bauamt Traunstein anwesend. 

In den Sitzungen des Familien- und Sozialausschusses am 10.05.2022 sowie des Gemeinderates am 19.05.2022 wurde dieses Thema eingehend beraten. Hier kam man zu dem Ergebnis, dass keine zufriedenstellenden Lösungen erkennbar und Maßnahmen aus verkehrsrechtlicher Sicht auch nicht notwendig sind. Aus diesem Grund wurde entschieden, derzeit keinen Fußgängerüberweg im Bereich Hadrianstraße/Stefan-Glonner-Straße zu realisieren.

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5.1.2. Antrag auf Errichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich des Fridolfinger Sportplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.1.2

Sachverhalt

Die Anfrage von Frau Christa Schild, warum in der Laufener Straße im Bereich des Fridolfinger Sportplatzes keine Tempo-30-Zone angeordnet wird, wurde der PI Laufen vorgelegt. 

Mit Schreiben vom 25.04.2022, welches als Anlage zu diesem TOP beiliegt, nahm die PI Laufen zu dem Sachverhalt Stellung und kam abschließend zu folgendem Ergebnis, dass in der Laufener Straße aus polizeilicher Sicht eine Geschwindigkeitsbeschränkung weder durch Zeichen 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) noch in eine Tempo-30-Zone angeordnet werden darf. Dies ist auch nicht auf Teilstrecken (z.B. Höhe Sportplatz) möglich. 

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5.1.3. Anbringung von Verkehrsspiegeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.1.3

Sachverhalt

Die beiden Kreuzungsbereiche Simon-Spannbrucker-Straße zur Stefan-Glonner-Straße wie auch an der Ausfahrt Dietwiesstraße zur Tittmoninger Straße wurden im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Verkehrsschau am 04.05.2022 besichtigt. Hierbei kam man zu dem Ergebnis, dass die Anbringung von Spiegeln vorstellbar sei, wobei deutlich darauf hingewiesen wurde, dass es sich hierbei nur um Hilfsmittel handelt, die auch eine Scheinsicherheit vermitteln können. Bei der Aufstellung müssen wegen der schwierigen Winkel die Einstellungen getestet werden. Eine Anordnung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit der Aufstellung der beiden Verkehrsspiegeln einverstanden. Die Verwaltung wird angewiesen, die Aufstellung baldmöglichst umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5.1.4. Situation Ziegelei Götzing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.1.4

Sachverhalt

Nach dem Hinweis von Herrn Lebacher, dass das Ziegeleigelände nicht abgesichert sei, wurde die Fa. Max Aicher GmbH aufgefordert, das Gelände entsprechend abzusichern. Mit Mail vom 21.04.2022 wurden der Gemeindeverwaltung Fotos von den Absperrmaßnahmen (Bauzaun) übersandt, außerdem wurden die leerstehenden Gebäude verschlossen. Leider musste bei der darauffolgenden Kontrolle festgestellt werden, dass noch wenige Bereiche zugänglich sind. Die Fa. Max Aicher GmbH wurde daraufhin erneut aufgefordert, das gesamte Gelände abzusichern.

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5.1.5. Öffentliches WC an der Simon-Spannbrucker-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.1.5

Sachverhalt

Auf die Nachfrage von Herrn Lebacher hin wurden die Reinigungsturnusse der beauftragten Reinigungskraft kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass die Toilette werktäglich gereinigt wird. Lediglich im Zeitraum Ende Januar ist die Kraft krankheitsbedingt ausgefallen und konnte nicht zeitnah ersetzt werden. 

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5.1.6. Stellung von Pendlerbussen bei der Fa. Rosenberger bzw. Schaffung einer Ortsumfahrung in Götzing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.1.6

Sachverhalt

Auf Anregung von Herrn Lebacher wurden beide Firmen angeschrieben und um Stellungnahme zum Thema Pendlerbusse gebeten. 
Die Fa. Otto-Chemie teilte daraufhin mit Mail vom 31.03.2022 mit, dass man grundsätzlich für dieses Thema offen wäre. Man hat auch bereits Kontakt mit der Fa. Rosenberger diesbezüglich aufgenommen. Allerdings bestehen Zweifel an der Umsetzung eines solchen Projektes aufgrund verschiedener Schichtzeiten usw.
Die Fa. Rosenberger hat mit Schreiben vom 13.04.2022 mitgeteilt, dass man bereits mit dem Landratsamt Traunstein Gespräche zum Thema angepasster ÖPNV geführt hat. Von Seiten der Fa. Rosenberger hofft man, bis Ende des Sommers eine Verbesserung des ÖPNV-Fahrplanes realisieren zu können. Eine Pendlerbus-Lösung durch die Firma wird nicht in Erwägung gezogen.

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wird dieses Thema weiterhin als äußerst wichtig eingestuft und es wird weiter versucht, zusammen mit dem Landratsamt Traunstein eine optimale Lösung für eine ÖPNV-Anbindung zu schaffen.

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5.1.7. Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.1.7

Sachverhalt

Zur Anfrage von Herrn Simon Schild wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung eine Anfrage bei Herrn RA Krafft bezüglich der haftungsrechtlichen Zulässigkeit einer Nachtabschaltung gestellt hat. Dieser hat in einem Kurzgutachten zusammenfassend dargestellt, dass eine komplette Nachtabschaltung der innerörtlichen Beleuchtung nicht vom Gesetz gedeckt ist. Ein Verstoß hierzu würde für die Gemeinde (abgesehen von kommunalaufsichtlichen Maßnahmen) die Gefahr einer Haftung sowie der strafrechtlichen Verfolgung der kommunalen Entscheidungsträger nach sich ziehen. 

Gründe für eine innerörtliche Beleuchtungspflicht bestehen insbesondere dann, wenn

  • ein/e Weg/Straße für den Verkehrsteilnehmer gefährlich ist,
  • der/die Weg/Straße eine gewisse Verkehrsbedeutung hat und
  • eine beleuchtete Ausweichstrecke, deren Nutzung zumutbar ist, nicht vorhanden ist.

Sollte die Gemeinde in Betracht ziehen, in einzelnen Straßenabschnitten die Beleuchtung abzuschalten, müssten Gründe bestehen und dokumentiert werden, warum dort eine Abschaltung gerechtfertigt wäre. Als Begründung würde jedoch das Einsparpotential bei den Energiekosten in diesen Fällen nicht greifen. Entscheidend sind aber immer die konkreten Umstände des Einzelfalles.

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5.2. Bürgerversammlung Pietling am 18.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.2
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5.2.1. Pietlinger Schlittenberg in der Straße „Am Kirchenhang“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.2.1

Sachverhalt

Zur Anfrage von Frau Christine Brüderl bezüglich des Wildwuchses auf dem Pietlinger Schlittenberg wurde durch den 1. Bürgermeister mitgeteilt, dass am 25.04.2022 die Mäharbeiten durch den Eigentümer auf dem Grundstück erfolgt sind. Von Seiten des Grundstückseigentümers wurde inzwischen die Erlaubnis erteilt, bei Bedarf im Herbst einen Bereich für die Schlittenfahrer frei zu mähen.

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5.2.2. Nächtliche Beleuchtung der Bushäuschen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.2.2

Sachverhalt

Zur Frage von Frau Christine Brüderl wurde mitgeteilt, dass alle mit einer Beleuchtung ausgestatteten Bushäuschen über eine Zeitschaltuhr verfügen. Diese Zeitschaltuhren wurden inzwischen geprüft und so programmiert, dass sie nach der letzten An- bzw. Abfahrt eines ÖPNV- oder Schulbusses ausgeschaltet werden. Somit dürfte es zu keiner nächtlichen Beleuchtung der Bushäuschen mehr kommen.

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5.2.3. Kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.2.3

Sachverhalt

Zur Anfrage von Herr Alois Lebacher, die kommunale Verkehrsüberwachung in Pietling auch in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr einzusetzen, teilte die Verwaltung mit, dass dies bereits wenige Tage später am 22.03.2022 erfolgte. Es wurde eine beidseitige Messung von 10.46 Uhr bis 13.46 Uhr durchgeführt, in der insgesamt 373 Fahrzeuge (221 von Abtenham und 152 von Fridolfing her) erfasst wurden. Es kam zu 8 Verstößen, wobei das schnellste Fahrzeug mit 62 km/h unterwegs war.

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5.3. Seniorenversammlung Fridolfing am 18.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.3
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5.3.1. Antrag auf Wiederaufstellung des Straßenschilds „Fichtenstraße“ in der Krankenhausstraße und Instandsetzung des aufgerissenen Gehsteiges in der Krankenhausstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.3.1

Sachverhalt

Auf die Nachfrage von Frau Ingrid Mayer wurde vom 1. Bürgermeister mitgeteilt, dass das Straßennamenschild an der Fichtenstraße bereits wieder aufgestellt wurde. Hinsichtlich des aufgerissenen Teilstückes beim Gehweg wurde mitgeteilt, dass dieses wohl im Zusammenhang mit Telekommunikationsarbeiten entstand und mittlerweile wieder verfüllt ist. Das Teilstück wird künftig im Rahmen der Mäharbeiten an der Krankenhausstraße mit gemäht.

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5.3.2. Antrag auf Lösung für die Gefahren durch den Straßenverkehr in der Hauptstraße in Pietling.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.3.2

Sachverhalt

Zur Anfrage von Frau Marion Deutsch-Reitinger verwies Bürgermeister Schild zum einen auf die Ausführungen unter Nr. 2 c). Zum Thema Anlieger frei wurde bereits in der BV eingegangen, ergänzend wird das Thema im Zuge des noch ausstehenden Verkehrsgutachtens behandelt.

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5.3.3. Beschwerde, dass in Pietling die Kanaldeckel zusätzlich für Lärm sorgen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.3.3

Sachverhalt

Zur Anfrage von Frau Marion Deutsch-Reitinger teilte Bürgermeister Schild mit, dass der gemeindliche Bauhof mit der Kontrolle der Kanaldeckel in Pietling beauftragt wurde. Durch den Bauhofleiter Herrn Maier wurde nahezu die gesamte Hauptstraße abgegangen und kontrolliert. Von Seiten der Bauhofleitung wird vermutet, dass dieses Klappern durch die wärmere Jahreszeit nicht mehr vorkommt. Man wird dies noch einmal im Herbst/Winter kontrollieren und dann ggf. nach Lösungen suchen.

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5.4. Behandlung der gestellten Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 5.4

Sachverhalt

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters zur Kenntnis und stellt fest, dass alle zu erledigenden Punkte aus den Bürgerversammlungen abgearbeitet wurden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung 2019 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Ladung übersandt.

1. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen 
a) Verwaltungshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2019 ergaben sich im Verwaltungshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

aa) Einnahmen insgesamt        3.584.308,90 €
davon AB 02 Hauptverwaltung        34.878,33 €
davon AB 13 Brandschutz        39.493,22 €
davon AB 14 Hochwasserschutz        11.156,25 €
davon AB 16 Rettungsdienst        55.044,87 €
davon AB 29 Sonst. Schulwesen        33.545,79 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        197.686,88 €
davon AB 49 Sonst. soziale Angelegenheiten        -10.900,00 €
davon AB 51 Salzachklinik        261.241,47 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        -13.361,03 €
davon AB 76 Sonst. öffentliche Einrichtungen        -22.270,00 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        108.310,37 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen         2.921.583,73 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

ab) Ausgaben insgesamt        3.584.308,90 €
davon AB 02 Hauptverwaltung        43.547,80 €
davon AB 05 Besondere Dienststellen der allg. Verw.        14.303,63 €
davon AB 13 Brandschutz        33.178,61 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        284.837,37 €
davon AB 29 Sonst. Schulwesen        30.927,95 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        195.831,71 €
davon AB 51 Salzachklinik        439.376,22 €
davon AB 58 Park- und Gartenanlagen        65.358,33 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        41.815,54 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        82.536,03 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        -13.361,03 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        32.576,93 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        43.968,08 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen        -92.624,43 €
davon AB 88 Allg. Grundvermögen        20.947,58 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen etc.        840.487,06 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        1.539.896,89 €
der übrige Betrag verteilt auf die restlichen Abschnitte.



b) Vermögenshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2019 ergaben sich im Vermögenshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

ba) Einnahmen insgesamt        1.389.282,75 €
davon AB 13 Brandschutz        -33.400,00 €
davon AB 51 Salzachklinik        1.596.252,52 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -11.000,00 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        368.395,47 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        -13.361,03 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        -201.276,50 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -1.446.129,86 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        1.136.069,15 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.


bb) Ausgaben insgesamt        1.389.282,75 €
davon AB 13 Brandschutz        -33.400,00 €
davon AB 51 Salzachklinik        1.596.252,52 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        368.395,47 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        -13.361,03 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        -200.000,00 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -1.624.070,14 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        1.136.069,15 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

Der Rechnungsabgleich war aber durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nicht gefährdet.



2. Feststellung der Jahresrechnung 2019
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Schlusszahlen fest:        
Verwaltungshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben          23.508.608,90 €
Vermögenshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben        12.748.882,75 €
Gesamt-Einnahmen u. Ausgaben:          36.257.491,65 €

Darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss Verwaltungshaushalt) mit 4.105.388,54 € und eine haushaltsmäßige Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 5.199.980,61 €. Den Gemeinderäten wurde mit der Ladung der Rechenschaftsbericht gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV Kameralistik übersendet. 

Beschluss

Soweit nicht bereits nach Art. 66 GO (Einzelgenehmigung durch Gemeinderat) beschlossen, werden die Haushaltsüberschreitungen nachträglich vom Gemeinderat gebilligt. Ferner nimmt der Gemeinderat die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2019 zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2019 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2019 - Feststellung des Ergebnisses 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Jahresabschluss wurde von Herrn Dipl.-Volkswirt und Steuerberater, Herr Alfred Plank, Pfarrkirchen erstellt. 

Entsprechend der von Herrn Plank erstellten Gewinn- und Verlustrechnung 2019 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 5.740,92 €.
Der Jahresabschluss und der Anlagenachweis 2019 bilden einen Bestandteil dieser Niederschrift.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2019 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2019 für den erweiterten Regiebetrieb Abwasser fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Jahresrechnung kameraler Haushalt 2019 und Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2019 - Entlastung des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 8

Sachverhalt

**********
Der 1. Bürgermeister hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 2. Bürgermeister Egon Kraus.

**********


Mit Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBl. S. 272) wurde bestimmt, dass nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in öffentlicher Sitzung u.a. über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters zu beschließen ist (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO). Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durchgeführt, die Jahresrechnung 2019 sowie der Jahresabschluss 2019 festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Entlastung des Ersten Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO durch den Gemeinderat erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 9
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9.1. Verkehrssicherheit an der Kreuzung B 20/TS 25 auf Höhe Kolomann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Gemeinderat Schulzke berichtete über den kürzlich erfolgten Verkehrsunfall an dieser Stelle und bat darum, beim zuständigen Straßenbaulastträger eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu beantragen. Bürgermeister Schild wird dies veranlassen, bat aber noch um eine entsprechende Stellungnahme seitens der Feuerwehr. 3. Bürgermeister Grösch wies darauf hin, dass auch die hohe Geschwindigkeit von Radfahrern die von Berg in Richtung Lebenau unterwegs sind ein hohes Gefahrenpotenzial darstellt. 

Datenstand vom 20.07.2022 11:59 Uhr