Datum: 12.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.05.2022 (öffentlicher Teil)
2 Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau für das best. Nebengebäude zur Unterbringung von Stallungen, Hackschnitzel-Heizung und Bulldog/PKW-Garage sowie Einbau einer Ferienwohnung auf dem Grundstück FlNr. 3024, Gemarkung Fridolfing, Stief 1a
3 Änderungsantrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau einer Wohnanlage mit 14 Wohneinheiten auf den Grundstücken FlNrn. 120 und 120/2, Gmkg. Fridolfing, St.-Johann-Str. 7
4 Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaues für das best. Stallgebäude, Errichtung eines Bewegungsplatzes auf dem Grundstück FlNr. 3362, Umundum 1
5 Bauantrag zur Wiedererrichtung der ehem. Rinderstallung mit Nutzungsänderung Einbau einer Wohnung in das ehem. landw. Betriebsgebäude auf dem Grundstück FlNr. 1159/4, Nilling 1
6 Bauantrag zum Neubau einer 3-fach Garage mit Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück FlNr. 2550, Gmkg. Fridolfing, Eberding 16
7 Anbau eines Bürocontainers an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 4591, Gmkg. Fridolfing, Winkeln 12
8 Bauantrag zur Erweiterung der best. Garagen, FlNr. 1958/2, Gmkg. Fridolfing, Obergeisenfelden 1a
9 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der best. Maschinenhalle und Neuerrichtung einer Maschinenhalle, FlNr. 1372/1373 Gmkg. Pietling, Kelchham 6
10 Bauantrag zum Anbau eines überdachten Balkons und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 1322/9 der Gemarkung Fridolfing, St.-Pantaleon-Straße 20
11 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
11.1 Regenwasserableitung im OT Pirach - Flurbereingigungskanal
11.2 Straßenschäden in Oberau und in der Bahnhofstraße

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.05.2022 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 31.05.2022 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 31.05.2022 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau für das best. Nebengebäude zur Unterbringung von Stallungen, Hackschnitzel-Heizung und Bulldog/PKW-Garage sowie Einbau einer Ferienwohnung auf dem Grundstück FlNr. 3024, Gemarkung Fridolfing, Stief 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Nach der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 23.05.2022 handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb im Sinne der §§ 201 und 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB. Im Erdgeschoss sollen Räume für eine zentrale Heizung und im Obergeschoss eine Ferienwohnung, die zur Sicherung und Stabilisierung des Einkommens aus der Landwirtschaft beitragen soll, geschaffen werden. Gemäß Aussage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist das gesamte Bauvorhaben sinnvoll und dient dem vorhandenen Betrieb. Sofern das noch vorzulegende Betriebskonzept in sich schlüssig ist, ist das Vorhaben somit gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig.
Die abwassertechnische Erschließung ist über eine Einzelanlage sicherzustellen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Änderungsantrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau einer Wohnanlage mit 14 Wohneinheiten auf den Grundstücken FlNrn. 120 und 120/2, Gmkg. Fridolfing, St.-Johann-Str. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

(GR-Mitglied Dr. Neubauer ist um 19.10 Uhr zur Sitzung erschienen.)

Dem Neubau der Wohnanlage mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 120 wurde in der Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschusses am 09.11.2021 zugestimmt. 

Nunmehr wird das Grundstück FlNr. 120/2 mit überplant. Dadurch ändern sich im Wesentlichen die Tiefgarage und deren Zufahrt, die Anzahl der Stellplätze in der Tiefgarage sowie die Anzahl der Wohneinheiten.

Die Beurteilung erfolgt nach § 34 und § 35 Abs. 2 BauGB.

Die im o. g. Beschluss formulierte Anforderung bzgl. der Stützwand an der Tiefgaragenoberkante im Nordosten gilt weiterhin.

Die Zufahrt in die Tiefgarage, die teilweise über das Grundstück FlNr. 120/1 erfolgen wird, ist durch Dienstbarkeit gesichert.
Die beiden Baugrundstücke sind entweder zu verschmelzen bzw. rechtlich zu vereinigen oder es sind Zufahrtsrechte und gegenseitige Stellplatzbenutzungsrechte einzuräumen bzw. nachzuweisen.

Da die Tiefgaragenabfahrt unmittelbar an der Grundstücksgrenze des gemeindlichen Weges FlNr. 115/29 erstellt werden soll, wird für diese öffentliche Verkehrsfläche ein Beweissicherungsverfahren mit Aufnahme des Ist-Zustandes vor Baubeginn seitens der Gemeinde verlangt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaues für das best. Stallgebäude, Errichtung eines Bewegungsplatzes auf dem Grundstück FlNr. 3362, Umundum 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt nicht vor. Es handelt sich um einen Nebenerwerbsbetrieb mit 5,6 ha Grünland und 2 Ponys. Das Vorhaben ist somit als sonstiges Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB zu behandeln. 
Im Zuge einer Ortsbesichtigung durch das Landratsamt Traunstein wurde festgestellt, dass der Ersatzbau-Wunsch wegen der fehlenden lichten Höhe zur Unterbringung von Pferden im Bestandsgebäude nachvollziehbar sei. Durch die Neuerrichtung des Gebäudeteiles würden keine weiteren Flächen versiegelt. Der geplante Standort des Bewegungsplatzes sei aufgrund der Topographie nicht einsehbar und auch in der geplanten Größe vorstellbar.

Das Bauvorhaben liegt zwar formal im Überschwemmungsgebiet, da jedoch kein Retentionsraum verloren gehe, sei es nach der bereits vorliegenden Stellungnahme des Wasserrechts zustimmungsfähig unter der Voraussetzung, dass die Geländeverhältnisse beibehalten werden und beim Bewegungsplatz nur natürliches Material verwendet wird.

Das Vorhaben ist aufgrund der Gesamtbetrachtung gegen Bezugnahmen abgrenzbar, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Wiedererrichtung der ehem. Rinderstallung mit Nutzungsänderung Einbau einer Wohnung in das ehem. landw. Betriebsgebäude auf dem Grundstück FlNr. 1159/4, Nilling 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben war bereits Gegenstand eines annähernd gleichlautenden Vorbescheidantrages, zu dem der EUB-Ausschuss in seiner Sitzung vom 12.10.2021 das Einvernehmen der Gemeinde erteilt hat.

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine landwirtschaftliche Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht mehr gegeben. Auch § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Einbau im Bestand) ist nicht einschlägig, weil das OG der ehemaligen Rinderstallung nicht mehr vorhanden ist.
Das Vorhaben könnte aber nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, da öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und es gegen Bezugnahmen abgrenzbar ist.
Die Abwasserbeseitigung muss über eine Einzelanlage sichergestellt werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Neubau einer 3-fach Garage mit Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück FlNr. 2550, Gmkg. Fridolfing, Eberding 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nicht gegeben. Das Vorhaben ist somit gem. § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zu beurteilen. Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. 
Für die vorhandenen Wohnungen sind derzeit noch keine überdachten Stellplätze vorhanden. Ein Nebengebäude in der geplanten Größenordnung erscheint noch vertretbar. Das Vorhaben und insb. auch Lage und Gestaltung wurden im Vorfeld mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Hinweis: Im Keller soll eine Heizanlage mit 2 x 170 kW erstellt werden, die künftig mind. 11 Wohneinheiten in Eberding mit Wärme versorgt. Notwendige Leitungen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen bedürfen einer Sondernutzungsgenehmigung durch den jew. Straßenbaulastträger.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Anbau eines Bürocontainers an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 4591, Gmkg. Fridolfing, Winkeln 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung „Winkeln“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen der Satzung hinsichtlich Dachform und -neigung. Während die Satzung ein regelmäßiges Satteldach mit einer Dachneigung von 21-29 Grad für Haupt- und Nebengebäude fordert, soll das Vorhaben mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 15 Grad errichtet werden.
Für diese Abweichungen wären jeweils noch Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB analog zu beantragen. 

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, den notwendigen Befreiungen zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.
Zum geplanten gewerblichen Betrieb „Essen auf Rädern“ sollte noch ein Betriebskonzept vorgelegt werden. Außerdem wird angeregt, hinsichtlich der hygienischen Anforderungen nötige Fachstellen im weiteren Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Erweiterung der best. Garagen, FlNr. 1958/2, Gmkg. Fridolfing, Obergeisenfelden 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Vorhaben ist nicht privilegiert und beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der best. Maschinenhalle und Neuerrichtung einer Maschinenhalle, FlNr. 1372/1373 Gmkg. Pietling, Kelchham 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung ist nicht gegeben. In den Bestandshallen ist ein gewerbliches Lohnunternehmen baurechtlich genehmigt. Nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB ist die (einmalige) bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs im Einzelfall denkbar, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Einzelne öffentliche Belange, wie z. B. der Widerspruch zum FNP oder die Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft sind dann nicht maßgeblich. Das Vorhaben muss aber darüber hinaus außenbereichsverträglich sein.
Ob die genannten planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist im weiteren Verfahren zu klären. Die Untere Immissionsschutzbehörde ist ggf. zu beteiligen.
Weiters liegt das Baugrundstück im Ü-Gebiet. Die Wasserrechtsbehörden sollen beteiligt werden (auch hinsichtlich der Lagerung von Betriebsmitteln)

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen, soweit es sich um eine abgrenzbare, angemessene Erweiterung des gewerblichen Betriebes handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zum Anbau eines überdachten Balkons und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 1322/9 der Gemarkung Fridolfing, St.-Pantaleon-Straße 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö 10

Sachverhalt

Mit der nachträglichen Aufnahme dieses TOP`s besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für                9
Gegen                0

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwiesstraße-Ost, Teil I“. Folgende Widersprüche zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden durch das Bauvorhaben ausgelöst: Baugrenzenüberschreitung durch die Terrassenüberdachung, Dachform, -neigung und -eindeckung bei den Dächern, Überschreitung der festgesetzten Grundfläche von max. 130 m² für Hauptgebäude.
Den Abweichungen könnte aus Sicht der Verwaltung vorliegend ermessenshalber zugestimmt werden, da durch die Anbauten die Grundzüge der Planung noch nicht berührt werden. Hinsichtlich der Grundfläche läuft ohnehin ein Änderungsverfahren für das ganze Baugebiet mit dem Ziel, ersatzweise eine GRZ von 0,3 festzulegen, sodass Nachverdichtungen im Gebiet möglich werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, dem Vorhaben einschl. der nötigen Befreiungen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö 11
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11.1. Regenwasserableitung im OT Pirach - Flurbereingigungskanal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö 11.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Franz Jäger bittet um Mitteilung des Sachverhalts hinsichtlich der zum Teil eingefallenen Regenwasserableitung im OT Pirach und dessen Reparatur. 2. Bürgermeister Egon Kraus erklärt hierzu, dass seiner Kenntnis nach, die Zustände vor Ort und insb. die Frage, ob über die Leitung auch Straßenwässer abgeleitet werden, noch geprüft werden müssten.

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11.2. Straßenschäden in Oberau und in der Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö 11.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Monika Fuchs spricht das unzureichende Bankett an der Straße nach Oberau auf Höhe des Badesees an und bittet um Reparatur, da der Abschnitt für Fahrradfahrer an dieser Stelle relativ gefährlich sei. Vom Bürgermeister wird dies zugesagt.
Weiter bittet sie um Fahrbahnreparatur in der Bahnhofstraße in Götzing. Durch 1. Bürgermeister Schild wird dazu ausgeführt, dass der Sachverhalt aufgrund eines Schreibens der Anliegerin bekannt sei, die Stelle aber auf Privatgrund liege. Nach vorläufiger Prüfung könne hier aus grundsätzlichen Erwägungen nicht die Gemeinde tätig werden; andernfalls müsste die Gemeinde womöglich größere Bereiche der privaten Flächen neu asphaltieren. Man beabsichtige, die Angelegenheit an die Eigentümerin/Anliegerin „zurückzuspielen“. Vorläufig sei eine Warnbake aufgestellt. Die Breite der öffentlichen Fläche sei für die Durchfahrt trotzdem noch ausreichend.

Datenstand vom 22.09.2022 12:07 Uhr