Datum: 14.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.06.2022
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2 |
Bauleitplanung - 19. Änderung des Bebauungsplanes Fridolfing Nord; Satzungsbeschluss
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2.1 |
Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
|
2.2 |
Ergebnis der Beteiligung der Behörden
|
2.2.1 |
Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 23.06.2022
|
2.2.2 |
Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 23.06.2022
|
2.2.3 |
Zweckverband Achengruppe, Schreiben vom 18.05.2022
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2.3 |
Bauleitplanung - Beschluss zur 19. Änderung des Bebauungsplanes Fridolfing Nord
|
3 |
Bauleitplanung - Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Transport/Logistik/Werkstatt Lixen"; Satzungsbeschluss
|
3.1 |
Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
|
3.2 |
Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
|
3.2.1 |
Regierung v. Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 03.08.2021 sowie Schreiben vom 20.06.2022
|
3.2.2 |
Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 04.08.2021 sowie vom 27.06.2022
|
3.2.3 |
Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 06.08.2021
|
3.2.4 |
Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben vom 02.08.2021 sowie Schreiben vom 01.06.2022
|
3.2.5 |
Bund Naturschutz Traunstein, E-Mail vom 20.06.2022
|
3.3 |
Bauleitplanung - Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Transport/Logistik/Werkstatt Lixen"; Satzungsbeschluss
|
4 |
Bauleitplanung - 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Lixen"; Feststellungsbeschluss
|
4.1 |
Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
|
4.2 |
Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
|
4.2.1 |
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 03.08.2021
|
4.2.2 |
Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 04.08.2021
|
4.3 |
Bauleitplanung - Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Lixen"; Feststellungsbeschluss
|
5 |
Bauleitplanung - Scoping-Verfahren zur Erweiterung der Satzung "Fridolfing, Zwiesel-/St.-Johann-Straße"; Aufstellungsbeschluss
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6 |
Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
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6.1 |
Durchführung und Bekanntgabe der Geschwindigkeitsmessungen
|
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.06.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 02.06.2022 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.
Beschluss
Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 02.06.2022 ohne Gegenstimme genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanung - 19. Änderung des Bebauungsplanes Fridolfing Nord; Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 11.05.2022 ist inklusive Begründung in der Zeit vom 25.05.2022 bis zum 24.06.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 6/2022 vom 18.05.2022 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich auf der homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.
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2.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
2.1 |
Sachverhalt
Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen oder Einwendungen eingereicht.
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2.2. Ergebnis der Beteiligung der Behörden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
2.2 |
Sachverhalt
Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken haben geäußert:
- Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde
Bayernwerk Netz GmbH
Deutsche Telekom
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
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2.2.1. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 23.06.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
2.2.1 |
Sachverhalt
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Mit der Planung besteht grundsätzlich Einverständnis. Es wird angeregt, die Begründung zu ergänzen. Im Weiteren werden noch die Themen Abstandsflächen (insb. bei den Tiefgaragenabfahrten) und die zeichnerische Darstellung der Flächen für die Nebenanlagen aufgegriffen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf dem Grundstück 1276 ist die TG-Abfahrt mit einer Mindestabstandsfläche von 3.00 Metern vorgesehen. Damit ist die erforderliche Abstandsfläche nach BayBO eingehalten, falls eine Überdachung geplant wäre. Für das Grundstück 1276/1 ist die TG-Abfahrt an der Grenze geplant mit der Folge, dass keine Überdachung ausgeführt werden kann. Eine abweichende Bauweise gem. § 22 Abs. 4 BauNVO soll nicht festgesetzt werden.
Die Anregung bzgl. der Flächen für Nebenanlagen können übernommen werden: Die Flächen für Nebenanlagen und TGA werden einheitlich mit einer roten gestrichelten Linie eingetragen und Versprünge klarer dargestellt. Ein Bebauungsvorschlag für ein Nebengebäude wird zeichnerisch dargestellt.
Die Einhaltung der Abstandsflächen wird wie vorgegeben konkretisiert.
Die Begründung wird entspr. ergänzt
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.2.2. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 23.06.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
2.2.2 |
Sachverhalt
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden die Punkte Grundwasser, Überschwemmungssituation und Altlastenverdachtsflächen thematisiert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der vorgeschlagene Hinweis zum Grundwasser kann aufgenommen werden.
Zum Thema Starkniederschläge wird vorgeschlagen, die beiden ersten Absätze als Hinweise in den B-Plan zu übernehmen. Im Entwurf wurde eine Höhe des EG-Fußbodens über NN als Höchstmaß festgesetzt. Bei Übernahme dieser Höhenkote in der Gebäudeplanung liegt der Fußboden höher als Straße und angrenzendes Grundstück und bietet somit für das Erdgeschoss Schutz bei Starkniederschlägen. Ebenso sind im B-Plan bereits Maßnahmen zur Versickerung aufgenommen, wie die Ausführung von oberirdischen Stellplätzen aus versickerfähigem Material, Begrünung von Flachdächern auf Nebenanlagen, zwingende Versickerung des Niederschlagswassers und Empfehlungen zur Herstellung von Zisternen.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, für die Tiefgaragen einen Hinweis aufzunehmen, dass diese so auszubilden sind, um sie zum einen soweit wie möglich vor Überflutung zu schützen (z.B. durch Ausbildung von Rinnen vor den Einfahrten), und dass zum anderen die bauliche Ausführung der Tiefgaragen so gewählt wird, dass eine eventuelle Überflutung keine größeren Schäden anrichtet (z.B. durch Möglichkeiten, dass das anstehende Wasser versickert oder abgeleitet werden kann).
Weiter wird ein Hinweis aufgenommen, dass eigenverantwortlich Vorkehrungen zur Schadensvermeidung vorzunehmen sind und es wird auf § 37 WHG verwiesen.
Der Hinweis bzgl. Altlasten kann aufgenommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.2.3. Zweckverband Achengruppe, Schreiben vom 18.05.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
2.2.3 |
Sachverhalt
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf rückzubauende Hauswasseranschlüsse mit notwendigem Straßenaufbruch und Schaffung von Neuanschlüssen hingewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und können bei der Bauausführung beachtet werden. Die Löschwasserversorgung ist durch zwei Unterflurhydranten an der Ecke Johann-Weibhauser-Straße und Schwalbenweg sichergestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.3. Bauleitplanung - Beschluss zur 19. Änderung des Bebauungsplanes Fridolfing Nord
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
2.3 |
Beschluss
Nachdem sich aus den o. g. Stellungnahmen bzw. Einzelbeschlüssen keine grundlegenden Änderungen ergeben, beschließt der Gemeinderat die vorliegende 19. Änderung des Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss bekanntzumachen und die Satzung in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung - Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Transport/Logistik/Werkstatt Lixen"; Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde durch den Gemeinderat am 19.04.2018 gefasst.
Nach einer grundlegenden Überarbeitung der Planung erfolgte die öffentliche Auslegung der Entwürfe i. d. F. v. 15.04.2021 in der Zeit vom 05.07.2021 bis 06.08.2021. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 17/2021 vom 26.06.2021 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden. Die Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.
Nach Beginn der Anfertigung der Eingabeplanung für das geplante Betriebsleiterwohnhaus im Bauraum II ergaben sich seitens des Eigentümers nochmalige Änderungswünsche. Die wesentlichen Änderungen sind in der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde vom 20.06.2022 beschrieben. Die Entwürfe i. d. F. v. 01.04.2022 wurden daher nochmals in der Zeit vom 25.05.2022 bis 24.06.2022 öffentlich ausgelegt (Hinweis im Amtsblatt Nr. 05/2022 vom 18.05.2022). Gleichzeit erfolgte die nochmalige Beteiligung der Behörden. Die neuen Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.
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3.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
3.1 |
Sachverhalt
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Äußerungen ein
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3.2. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
3.2 |
Sachverhalt
Folgende Behörden haben sich nicht geäußert bzw. keine Einwände vorgebracht:
- Landratsamt Traunstein, Untere Verkehrsbehörde
- Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde
- Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
- Amt für Ländliche Entwicklung
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
- Gemeinde Kirchanschöring
- Zweckverband Achengruppe
- Deutsche Telekom
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
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3.2.1. Regierung v. Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 03.08.2021 sowie Schreiben vom 20.06.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
3.2.1 |
Sachverhalt
Die Schreiben werden zur Kenntnis genommen. Die Höhere Landesplanungsbehörde bestätigt darin nunmehr, dass die Bauleitplanung auch in der zuletzt vorgelegten Fassung noch mit den Erfordernissen der Siedlungsstruktur in Einklang gebracht werden kann. Es wird gefordert, die Planung eng mit Unterer Bauaufsichtsbehörde, Unterer Naturschutzbehörde und Wasserwirtschaftsamt Traunstein abzustimmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bestätigung, dass die Ziele der Raumordnung nunmehr beachtet sind, wird zur Kenntnis genommen. Eine enge Abstimmung mit den genannten Fachbehörden ist erfolgt. Die Belange Natur und Landschaft sowie des Hochwasserschutzes wurden ausreichend berücksichtigt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Es ist keine (weitere) Planänderung erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.2.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 04.08.2021 sowie vom 27.06.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
3.2.2 |
Sachverhalt
Die Schreiben werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf das Anbindegebot ist aufgrund der positiven Stellungnahme der ROB als erledigt zu betrachten. Weiterhin werden noch die Größenordnungen der Grundflächen sowie die Höhenlage für Bauraum II thematisiert. Die Grundlagen für die Abstandsflächen sollen genau angegeben werden. Weiter werden Anforderungen zu Gestaltung und Versiegelung gestellt und es wird nochmals auf ggf. nötige regulierende Festsetzungen zu Einfriedungen hingewiesen.
Aus dem Schreiben vom 27.06.2022 ergeben sich keine weiteren Einwände.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anforderungen zu Grundfläche, Höhenlage, Abstandsflächen, Baugestaltung und Versiegelung wurden allesamt im Entwurf bereits aufgenommen. Einfriedungen sind nicht zulässig.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Anpassungen wurden allesamt im Entwurf bereits aufgenommen. Es ist keine (weitere) Planänderung erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.2.3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 06.08.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
3.2.3 |
Sachverhalt
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die bereits früher ergangene Stellungnahme und insb. den Punkt Niederschlagswasser verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mittlerweile liegt eine durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein fachgutachtlich geprüfte und durch die Wasserrechtsbehörde beim LRA TS genehmigte Entsorgung der anfallenden und gesammelten Niederschlagswässer vor. Die Wässer werden über eine Reinigungsanlage dem Untergrund zugeführt; ein Notüberlauf mit freiem Auslauf in das Gelände ist nachgeschaltet. Es wird vorgeschlagen, die Entwürfe und insb. Nr. 6 der textlichen Festsetzungen so anzupassen, dass sie der ergangenen Genehmigung entsprechen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.2.4. Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben vom 02.08.2021 sowie Schreiben vom 01.06.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
3.2.4 |
Sachverhalt
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Einleitung des Schmutzwassers aus der gepl. Waschhalle in den gemeindlichen Kanal bei Erreichen bestimmter Mengen eine Genehmigung nach Wasserrecht anfällt. In dem weiteren Schreiben wird noch darauf hingewiesen, dass die Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung widersprüchlich sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die angesprochene Genehmigung ist laut Planungsbüro bereits beantragt und steht der Bauleitplanung nicht entgegen. Hinsichtlich Niederschlagswasser wird ergänzend auf Nr. 3 verwiesen. Die widersprüchlichen Angaben werden bereinigt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.2.5. Bund Naturschutz Traunstein, E-Mail vom 20.06.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
3.2.5 |
Sachverhalt
Die Äußerung wird zur Kenntnis genommen. Zusammengefasst werden folgende Themen angesprochen: Anbindegebot, Betriebsumfang, Umfang und Form der Ableitung der Abwässer, Zufahrtsstraße, Oberflächenentwässerung, PV/Solarthermie, Beleuchtung und Ausgleichskonzept und Artenschutz.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bzgl. Anbindung ist auf die positiven Stellungnahmen der Höheren Landesplanung zu verweisen. Es handelt sich um eine bestandssichernde Planung, die mit den Erfordernissen des LEP in Einklang steht.
In der Bauleitplanung ist der Betriebsumfang mit den zulässigen baulichen Anlagen festgelegt. Fahrzeugkapazitäten können dagegen nicht vorgegeben werden, solange der Betrieb im gesetzten Rahmen rechtmäßig abläuft.
Die Schaffung einer Waschhalle wird behördlich gefordert, um den derzeit mit Regen- und Oberflächenwasser vermischten Abwasseranfall zu reduzieren. Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt weiterhin über die best. Kanalisation der Gemeinde Kirchanschöring, der Schreibfehler in der Begründung wird berichtigt.
Ein Ausgleich für den Flächenverbrauch bei Ausbau der Straße ist nicht eingerechnet. Da ein Ausbau in der öff. Hand liegt und ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt wird, wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich zurückzunehmen und auf das Betriebsgelände zu beschränken.
Hinsichtlich Oberflächenentwässerung wird auf Nr. 3 oben verwiesen. Es werden alle Belange der Reinigung nach Stand der Technik erfüllt. Die in der Äußerung angeregte Lösung wird ausgeführt.
Bis dato gibt es im Katalog der möglichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan keine Rechtsgrundlage zum Zwang einer PV- oder Solaranlage. Der Eigentümer hat allerdings selbst Interesse daran, möglichst viel Strom vor Ort für den Eigenverbrauch zu produzieren. Die Formulierung sollte beibehalten bleiben.
Es ist keine Beleuchtung vorgesehen, somit kann auf ein Konzept verzichtet werden.
Zum Ausgleich siehe oben; die genannten Vorgaben zum Artenschutz sind gesetzlich geregelt und somit ohnehin zu beachten.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3.3. Bauleitplanung - Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Transport/Logistik/Werkstatt Lixen"; Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
3.3 |
Beschluss
Nachdem sich aus den o. g. Stellungnahmen keine Änderungen ergeben, die die Grundzüge der Planung berühren, beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Sondergebiet Transport/Logistik/Werkstatt Lixen“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss bekannt zu machen und die Satzung in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung - 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Lixen"; Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 19.04.2018 die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Sondergebietes beschlossen. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 05.07.2021 bis zum 06.08.2021, gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann sichtbar einzusehen.
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4.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
4.1 |
Sachverhalt
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Äußerungen ein.
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4.2. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
4.2 |
Sachverhalt
Folgende Behörden haben sich nicht geäußert bzw. keine Einwände vorgebracht:
- Landratsamt Traunstein, Untere Verkehrsbehörde
- Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde
- Landratsamt Traunstein, Wasserrecht
- Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
- Amt für Ländliche Entwicklung
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
- Wasserwirtschaftsamt Traunstein
- Gemeinde Kirchanschöring
- Zweckverband Achengruppe
- Deutsche Telekom
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
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4.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 03.08.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
4.2.1 |
Sachverhalt
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Die Höhere Landesplanungsbehörde bestätigt darin nunmehr, dass die Bauleitplanung in der vorliegenden Fassung noch mit den Erfordernissen der Siedlungsstruktur in Einklang gebracht werden kann. Es wird gefordert, die Planung eng mit Unterer Bauaufsichtsbehörde, Unterer Naturschutzbehörde und Wasserwirtschaftsamt Traunstein abzustimmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bestätigung, dass die Ziele der Raumordnung nunmehr beachtet sind, wird zur Kenntnis genommen. Eine enge Abstimmung mit den genannten Fachbehörden ist erfolgt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Es ist keine Planänderung erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 04.08.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
4.2.2 |
Sachverhalt
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Darin wird auf die zwingend erforderliche Abstimmung mit der Höheren Landesplanungsbehörde hingewiesen, da die Ziele der Raumordnung nicht abgewogen werden können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Hinweis auf die einvernehmliche Abstimmung ist aufgrund der positiven Stellungnahme der ROB als erledigt zu betrachten, es ist keine Planänderung erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Es ist keine Planänderung erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.3. Bauleitplanung - Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Lixen"; Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
4.3 |
Beschluss
Nachdem aufgrund der Einzelbeschlüsse keine Planänderung oder Anpassung erforderlich ist, wird die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Gemeinderat festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung durch das Landratsamt Traunstein einzuholen und den Feststellungsbeschluss und die Genehmigung anschl. ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Bauleitplanung - Scoping-Verfahren zur Erweiterung der Satzung "Fridolfing, Zwiesel-/St.-Johann-Straße"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
14.07.2022
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
In der GR-Sitzung am 10.03.2022 wurde der Gemeinderat über den damaligen Stand des Scoping-Verfahrens informiert. Es wurde beschlossen, vom Antragsteller als Grundlage für eine gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange eine 3-D Simulation erstellen zu lassen. Auf den Beschlussinhalt wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Mittlerweile konnte die landwirtschaftlich genutzte Teilfläche FlNr. 456/T von H. Maier erworben werden. In Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde wurde ein Phantomgerüst zur Simulation eines Wohngebäudes erstellt gemäß dem beiliegenden Lageplan (Einmessung) mit einer seitlichen Wandhöhe von 5 m.
Die Situation mit Gerüst wurde sowohl durch den Gemeinderat als auch durch die Vertreter des BLfD und des Landratsamtes vor Ort begutachtet. Die daraufhin erfolgte Äußerung durch das LRA (Mail vom 17.05.2022) ist diesem Beschluss beigefügt. Im Ergebnis wird darin festgestellt, dass seitens der beiden o. g. Fachbehörden eine Satzungserweiterung mit Bebauung unter strengen Vorgaben denkbar erschiene.
Stellungnahmen weiterer im Rahmen des Verfahrens beteiligter Fachbehörden beinhalten keine grundsätzlichen Einwendungen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, die Satzung Fridolfing, Zwiesel-/St.-Johann-Straße um die beiden FlNrn. 455/1 und 456/T der Gemarkung Fridolfing zu erweitern (Einbeziehung). Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Entwürfe erstellen zu lassen und das förmliche Verfahren durchzuführen.
Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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6 |
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6.1. Durchführung und Bekanntgabe der Geschwindigkeitsmessungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.07.2022
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
GR Franz Jäger merkte an, dass die Auswertung der Geschwindigkeitsmessgeräte wieder bekannt gegeben werden sollten, dass dies schon länger nicht mehr passiert sei.
Bürgermeister Schild sicherte die kurzfristige Bekanntgabe und Auswertung zu.
Datenstand vom 02.08.2022 10:05 Uhr