Datum: 17.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag der Gemeinde Fridolfing zur Änderung und Erweiterung der Salzachklinik auf dem Grundstück FlNr. 1256 der Gemarkung Fridolfing, Krankenhausstraße 1
2 Bauantrag von Johann Kühnhauser, Untergeisenfelden 9, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1926/T der Gemarkung Fridolfing, Untergeisenfelden
3 Bauantrag von Sofia Gomez Ramirez, Hauptstraße 41 in Altenmarkt, zur Errichtung eines Einfami-lienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 3507/T, Gemarkung Fridolfing, Bahnhofstraße
4 Antrag auf isolierte Befreiung von Perdita und Klaus-Dieter Köttler, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 1218/27 der Gemarkung Fridolfing, Egerlandstraße 2
5 Genehmigungsfreistellung von Franz und Diana Ostertag, Semperlohstr. 26, Fridolfing zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1299/19, Gemarkung Fridolfing, Anwesen „Am Pflanzgarten 12“
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

zum Seitenanfang

1. Bauantrag der Gemeinde Fridolfing zur Änderung und Erweiterung der Salzachklinik auf dem Grundstück FlNr. 1256 der Gemarkung Fridolfing, Krankenhausstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 17.01.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing – Nord“. Maßgeblich ist die 9. Änderung in der Fassung vom 26.10.2000.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden mit zwei Ausnahmen eingehalten: Die GFZ von 0,45 wird mit 0,48 geringfügig überschritten, bewegt sich aber im Rahmen der Befreiungspraxis der Genehmigungsbehörde; die Dachneigung ist mit geplant 15° etwas flacher als mit 21°, jedoch an den Bestand angepasst. Hierfür werden Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragt, die auch städtebaulich vertretbar erscheinen. Nachbarliche Belange werden nicht tangiert.

Beschluss

Der Umwelt und Bauausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und erteilt das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fridolfing - Nord“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauantrag von Johann Kühnhauser, Untergeisenfelden 9, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1926/T der Gemarkung Fridolfing, Untergeisenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 17.01.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung „Untergeisenfelden“ in der in Aufstellung befindlichen Erweiterungsfassung für das Grundstück FlNr. 1926/T der Gemarkung Fridolfing. Der Satzungsbeschluss zur Erweiterung erfolgte am 22.09.2016, jedoch ist u. a. noch die notarielle Sicherung der Ausgleichsfläche bzw. die Sicherung der Umsetzung des notwendigen naturschutzfachlichen Ausgleiches für den Eingriff vertraglich zu regeln; dies ist einvernehmlich mit dem Bauherrn in die Wege geleitet. Die Satzungserweiterung ist daher aus Sicht der Gemeinde Fridolfing planreif i. S. d. § 33 BauGB.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der Satzung in der Erweiterungsfassung.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag von Sofia Gomez Ramirez, Hauptstraße 41 in Altenmarkt, zur Errichtung eines Einfami-lienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 3507/T, Gemarkung Fridolfing, Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 17.01.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das Vorhaben wurde mit Bescheid vom 12.05.2016 ein positiver Vorbescheid erteilt. Das Baugrundstück liegt zwar im planungsrechtlichen Außenbereich, eine Zulässigkeit als sonstiges Vorhaben ist aber gegeben, da öffentliche Belange i. S. d. § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden. Im gültigen FNP ist das Baugrundstück als MD dargestellt. Die Eingabeplanung entspricht – soweit prüfbar – den Vorgaben aus dem Vorbescheid.
Die Abstandsflächensituation Nord (Wandhöhe, grenznahe Aufenthaltsnutzung im UG) ist durch die Genehmigungsbehörde abschließend zu prüfen. 
Bzgl. Zufahrt und Stellplatz sollten Untere Verkehrsbehörde und Kreisstraßenverwaltung beteiligt werden.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf isolierte Befreiung von Perdita und Klaus-Dieter Köttler, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 1218/27 der Gemarkung Fridolfing, Egerlandstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 17.01.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben wäre grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO. Es soll aber am vorgesehenen Standort außerhalb der im rechtskräftigen Bebauungsplan Dietwiesstraße West festgesetzten Baugrenzen mit Flachdach errichtet werden. Für die genannten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre die Erteilung einer isolierten Befreiung notwendig. Die Nachbarzustimmungen liegen vor.
Die geplante bauliche Anlage soll unmittelbar an der öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden. Die Befreiungs-/Zulassungspraxis der Gemeinde Fridolfing liegt in solchen Fällen in der Regel bei einem Abstand von 1,50 m.
Die Straße ist lediglich 3 m breit. Aus verkehrsrechtlichen und städtebaulichen Gründen muss ein Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten werden, um u. a. den Winterdienst sicherstellen zu können. Auch die Bezugsfallwirkung ist zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Befreiungen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zuzustimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Genehmigungsfreistellung von Franz und Diana Ostertag, Semperlohstr. 26, Fridolfing zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1299/19, Gemarkung Fridolfing, Anwesen „Am Pflanzgarten 12“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 17.01.2017 ö informativ 5
zum Seitenanfang

6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 17.01.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

kein Anfall

Datenstand vom 20.01.2023 08:58 Uhr