Datum: 16.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Neuaufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil „In der Point“, Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden – Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Entwurf der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „In der Point“ hat inkl. der Begründung gem. §3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.08.2016 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig erfolgte gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 21/2016 vom 12.08.2016 hingewiesen.
Das Ergebnis der frühzeitigen Auslegung liegt nun zur Bewertung vor.
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben; sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.
Ergebnis der vorgezogenen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Keine Stellungnahme hat abgegeben:
Landratsamt Traunstein, SG 3.36 – Untere Verkehrsbehörde
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Keine Einwendungen oder Bedenken gegen die Planung haben erhoben:
Landratsamt Traunstein, SG 5.16 – Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben v. 30.08.2016
Landratsamt Traunstein, SG 2.20 – Beitragsrecht, e-Mail v. 06.09.2016
Achengruppe, Schreiben vom 11.08.2016
Bayerischer Bauernverband, E-Mail vom 09.08.2016
Staatliches Bauamt Traunstein, Schreiben vom 22.08.2016
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 06.09.2016
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
(siehe Einzelbeschlüsse)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Satzungsentwurf gemäß den Einzelbeschlüssen zu den Stellungnahmen anzupassen und anschließend förmlich öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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1.1. Neuaufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
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ö
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beschließend
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1.1 |
Sachverhalt
Landratsamt Traunstein, SG 4.41 - Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 10.08.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der Äußerung wurde hinsichtlich der zu erwartenden Geruchsimmissionen aus den angrenzenden, aktiven und ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieben ein immissionsschutz-technisches Gutachten durch das Büro Hook/Farny, Landshut beauftragt. Dieses Gutachten liegt zwischenzeitlich in der Fassung vom 03.02.2017 vor.
Im Ergebnis wird darin festgestellt, dass die Satzung unter der Voraussetzung der Beachtung und Umsetzung der vorgeschlagenen Festsetzung zum Schutz vor Geruchsimmissionen den Anforderungen, die aus immissionsschutzfachlicher Sicht an ein Dorfgebiet zu stellen sind, unter den gegebenen Randbedingungen gerecht werden kann. Es wird empfohlen, folgende Festsetzung textlich und/oder zeichnerisch zu verankern: „Zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsbelästigung sind alle Aufenthaltsräume, welche Außenwandöffnungen in der grün gekennzeichneten Teilfläche der FlNr. 222 der Gemarkung Fridolfing besitzen bzw. über solche belüftet werden können, über eine Lüftungsanlage mit Frischluft zu versorgen. Die Frischluftansaugung ist außerhalb der grün gekennzeichneten Teilfläche des Grundstückes vorzunehmen.“
Hinsichtlich der bisher verpachteten Fahrsiloanlage des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes Kühnhauser wird bei fortwährender Nutzung ein Mindestabstand der Wohnbebauung von 25 m gefordert. Dies wäre ohne Änderung des Satzungsentwurfes umsetzbar. Der Verwaltung liegt hierzu (zusätzlich) eine (allerdings nicht bindende) schriftliche Erklärung des Eigentümers vor, wonach die landwirtschaftliche Nutzung der Fahrsiloanlage aufgegeben wird. Sollte für ein Bauvorhaben auf FlNr. 192 ein geringerer Abstand beantragt werden, so kann baurechtlich nur Genehmigungsfähigkeit erreicht werden, wenn die Fahrsiloanlage beseitigt wird. Eine entsprechende Festsetzung/bzw. ein Hinweis sollte in den Entwurf aufgenommen werden.
Im Hinblick auf die aufgegebene Landwirtschaft auf FlNr. 222 ist festzustellen, dass aufgrund des baulichen und technischen Standes des Stallgebäudes baurechtlich eine Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Tierhaltung ausgeschlossen werden kann. Für eine Wiederaufnahme wären somit neue Genehmigungsverfahren erforderlich. Dies gilt erst recht für die FlNrn. 219 und 190.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die vorgelegte Planung nach Feststellung des Gutachters den immissionsschutzfachlichen Anforderungen gerecht werden kann. Die vorgeschlagenen Festsetzungen sollen in die Satzung aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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1.2. Neuaufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
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ö
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beschließend
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1.2 |
Sachverhalt
Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 18.08.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung vorgebracht. Dem Argument, dass aufgrund des dörflichen Charakters des Plangebietes zumindest grundsätzliche Gestaltungs-regeln einzufügen sind, kann gefolgt werden. Die geforderten Festsetzungen hinsichtlich der Dach- sowie der Fassadengestaltung sollten in die Planung übernommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Äußerung zur Kenntnis und beschließt, die Anregungen aufzunehmen und entsprechend in die Satzung zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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1.3. Neuaufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
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ö
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beschließend
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1.3 |
Sachverhalt
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 29.08.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine grundsätzlichen Einwände bzw. Bedenken gegen die Planung erhoben. Die genannten Fachbehörden waren im Verfahren selbst beteiligt und haben ggf. eigene Stellungnahmen abgegeben. Weiteres ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die in der Stellungnahme genannten Fachbehörden im Verfahren selbst beteiligt waren und ggf. eigene Stellungnahmen abgegeben haben. Er beschließt, dass den genannten Forderungen bereits nachgekommen wurde und daher aufgrund der Stellungnahme keine weitere Veranlassung besteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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1.4. Neuaufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
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ö
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beschließend
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1.4 |
Sachverhalt
Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 06.09.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung vorgebracht. Die Maßnahmenbeschreibung ist hinsichtlich der Art der Bepflanzung anzupassen, die Stellungnahme wird daher an das Planungsbüro weitergeleitet, um die notwendigen Ergänzungen einzuarbeiten. Der Vorhabensträger ist auf die Forderungen der unteren Naturschutzbehörde zur Mitteilung der Pflanzenliste sowie auf die Übersendung eines Grundbuchauszuges nach Eintragung der Ausgleichsfläche hinzuweisen. Weitere Veranlassung besteht aufgrund der Stellungnahme nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass den Forderungen der Unteren Naturschutzbehörde nachzukommen und die Planung entsprechend anzupassen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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1.5. Neuaufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
|
ö
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beschließend
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1.5 |
Sachverhalt
Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 24.08.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung erhoben. Die Forderungen hinsichtlich der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung werden erfüllt, die neu zu errichtenden Gebäude sind an die gemeindliche Kanalisation anzuschließen. Die Wasserversorgung des Plangebietes erfolgt durch die Achengruppe Kirchanschöring, diese war im Verfahren selbst beteiligt. Überflutungen durch wild abfließendes Oberflächenwasser sind im Planbereich aus der Vergangenheit nicht bekannt und aufgrund der vorliegenden Topographie auch nicht zu erwarten.
Die Vorhabensträger werden auf die Empfehlungen zum Schutz vor Überflutungen hingewiesen. Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind im Planbereich nicht vorhanden. Weitere Veranlassung besteht aufgrund der Stellungnahme daher nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass die Bauherren auf die Empfehlungen zum Eigenschutz vor Überflutungen hinzuweisen sind, ansonsten aber aufgrund der Stellungnahme derzeit kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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1.6. Neuaufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme der Bayernwerk AG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
|
ö
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beschließend
|
1.6 |
Sachverhalt
Bayernwerk AG, Schreiben vom 16.08.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände/Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die genannten Hinweise haben keine Auswirkung auf das Planaufstellungsverfahren, sind aber im Zuge einer konkreten Bebauung zu beachten.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass die Hinweise im Rahmen einer künftigen Bebauung zu beachten sind, sich für das Verfahren aber kein Handlungsbedarf ergibt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles „In der Point“, Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden – Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
|
ö
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|
2 |
Sachverhalt
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles „In der Point“ hat inkl. der Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.08.2016 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig erfolgte gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 20/2016 vom 12.08.2016 hingewiesen.
Das Ergebnis der frühzeitigen öffentlichen Auslegung liegt nun zur Bewertung vor.
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben; sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.
Ergebnis der vorgezogenen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Keine Stellungnahmen haben abgegeben:
Achengruppe Kirchanschöring
Deutsche Telekom
Keine Einwendungen oder Bedenken gegen die Planung haben erhoben:
Landratsamt Traunstein, SG 5.16 – Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben v. 30.08.2016
Landratsamt Traunstein, SG 2.20 – Beitragsrecht, e-Mail v. 06.09.2016
Staatliches Bauamt Traunstein, Schreiben vom 22.08.2016
Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 16.08.2016
Bayerischer Bauernverband, E-Mail vom 09.08.2016
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
(siehe Einzelbeschlüsse)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Änderungsentwurf gemäß den Einzelbeschlüssen zu den Stellungnahmen anzupassen und anschließend förmlich öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.1. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Landratsamt Traunstein, SG 4.41 - Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 09.08.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die Ausführungen zum Satzungsverfahren kann verwiesen werden. Begründung und Umweltbericht sollen entsprechend angepasst werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die vorgelegte Planung nach Feststellung des Gutachters den immissionsschutzfachlichen Anforderungen gerecht werden kann. Begründung und Umweltbericht sind entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.2. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 29.08.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die Ausführungen zum Satzungsverfahren kann verwiesen werden. Aufgrund der Stellungnahme ist nichts weiter veranlasst.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die in der Stellungnahme genannten Fachbehörden im Verfahren selbst beteiligt waren und ggf. eigene Stellungnahmen abgegeben haben. Er beschließt, dass den genannten Forderungen bereits nachgekommen wurde und daher aufgrund der Stellungnahme keine weitere Veranlassung besteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.3. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
|
ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 06.09.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die Stellungnahme zum Satzungsverfahren kann verwiesen werden. Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung vorgebracht. Die Maßnahmenbeschreibung ist hinsichtlich der Art der Bepflanzung anzupassen. Die Sicherung der Ausgleichsflächen erfolgt im Rahmen des Satzungsverfahrens. Weitere Veranlassung besteht aufgrund der Stellungnahme nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass den Forderungen nachgekommen und die Planung entsprechend angepasst wird. Die Sicherung der Ausgleichsflächen erfolgt im Rahmen des Satzungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.4. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
2.4 |
Sachverhalt
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 06.09.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Laut der festgelegten Art der baulichen Nutzung MD bleibt es weiterhin bei Dorfgebiet, in dem landwirtschaftliche Betriebe nicht nur zulässig sind, sondern sich auch erweitern können. Aufgrund der bereits bestehenden Wohnbebauung muss auch jetzt bereits Rücksicht auf das Wohnen genommen werden. Eine Verschlechterung der Entwicklungsmöglichkeiten wird auch unter Berücksichtigung der Grundstückssituation daher nicht gesehen. Ergänzend wird auf das vorliegende immissionsschutzfachliche Gutachten hingewiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, an der Planung festzuhalten, da aufgrund der Gesamtumstände keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Betriebe gegeben ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.5. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
2.5 |
Sachverhalt
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 31.08.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung vorgebracht, eine Veranlassung für das Planänderungsverfahren besteht grundsätzlich nicht. Die genannten Hinweise sind aber im Rahmen einer künftigen Bebauung zu beachten.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass die genannten Hinweise auf das Planänderungsverfahren keinen Einfluss haben. Diese sind aber im Rahmen einer künftigen Bebauung zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.6. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
|
ö
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beschließend
|
2.6 |
Sachverhalt
Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 24.08.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände bzw. Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die genannten Hinweise wurden bereits im Verfahren zur Aufstellung der Entwicklung- und Einbeziehungssatzung „In der Point“ berücksichtigt, weiter besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass daraus derzeit kein Handlungsbedarf entsteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.7. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles "In der Point" - Behandlung der Stellungnahme des Bayernwerkes
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
2.7 |
Sachverhalt
Bayernwerk AG, Schreiben vom 26.08.2016
(Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände/Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die genannten Hinweise haben keine Auswirkung auf das Planaufstellungsverfahren, sind aber im Zuge einer konkreten Bebauung zu beachten.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass die Hinweise im Rahmen einer künftigen Bebauung zu beachten sind, sich für das Verfahren aber kein Handlungsbedarf ergibt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr. 4143/T der Gemarkung Fridolfing, am Waldweg - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
*********************
Gemeinderätin Anneliese Kiermaier ist zur Sitzung erschienen (19.26 Uhr).
Der Eigentümer des o. g. Grundstückes beantragt die Einbeziehung einer Teilfläche in den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Götzing, Bereich Bergfriedstraße/ Waldweg gemäß § 34 BauGB.
Die Fläche erscheint grundsätzlich geeignet für eine Bebauung, wenn der künftige neue Ortsrand ausreichend eingegrünt wird und die nötigen Abstände vom östlich gelegenen Waldrand eingehalten werden können. Dies ergab eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit dem Kreisbaumeister. Das Hauptgebäude sollte mit reduzierter Wandhöhe so weit wie möglich vom Waldrand abgerückt werden; im Westen sollten die best. Grundstücksgrenzen als Ortsrand aufgenommen werden. Die nötigen Festsetzungen sollen in der Satzung festgelegt werden.
Die Zufahrt und die notwendige Erschließung kann über das gemeindliche Grundstück FlNr. 4144 der Gemarkung Fridolfing sichergestellt werden.
Die Errichtung der Zuwegung dieses Außenbereichsgrundstückes wäre mittels einer Gestattung zu regeln, so dass der Antragsteller die Zufahrt zu seinem Grundstück vollständig auf eigene Kosten herstellen kann. Weiter ist mittels einer Sondervereinbarung gemäß der gemeindlichen Entwässerungssatzung zu vereinbaren, dass die Kosten zu erstatten sind, die die eines üblichen Hausanschlusses übersteigen.
Mangels einer Wendemöglichkeit soll der Eigentümer in diesem städtebaulichen Vertrag außerdem dazu verpflichtet werden, die Mülltonnen zur Entleerung bis zur Erschließungsstraße „Waldweg“ zu verbringen.
Beschluss
Mit der Einbeziehung der genannten Teilfläche in die bestehende Ortsabrundungssatzung besteht grundsätzlich Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme zu schließen, die nötigen Planentwürfe fertigen zu lassen und das Bauleitplanverfahren durchzuführen. In diesem städtebaulichen Vertrag soll eine Gestattung zur Straßenherstellung auf eigene Kosten aufgenommen werden. Ferner ist für den Kanalanschluss eine Sondervereinbarung mit Kostenübernahme zu treffen und eine Verpflichtung aufzunehmen, wonach die Mülltonnen zur Entleerung bis zur Straße „Waldweg“ verbracht werden müssen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Kommunaler Wohnungsbau - Vergabe der Gewerke aus dem Ausschreibungspaket 1
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass am 26.01.2017 die Submission für das Ausschreibungspaket 1 (9 Gewerke) beim Kommunalen Wohnungsbau erfolgt ist.
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4.1. Kommunaler Wohnungsbau - Vergabe des Gewerkes Erdbau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Sachverhalt
Das Gewerk „Erdbauarbeiten“ im Rahmen des Projektes „Kommunaler Wohnungsbau“ wurde beschränkt ausgeschrieben. 13 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; von 3 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die abgegebenen Angebote wurden von der Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein geprüft und gewertet.
Der Gemeinderat nimmt den Vergabevorschlag der Planungsgruppe Strasser GmbH vom 02.02.2017 zur Kenntnis. Das Angebot der Fa. Ludwig Aicher Bau GmbH als wirtschaftlichstem Bieter schließt mit einer Summe von 171.118,76 € brutto.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für dieses Gewerk bei 173.163,53 € brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 2.044,77 € (1,18 %) unter der Kostenberechnung liegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Fa. Ludwig Aicher Bau GmbH für das Gewerk „Erdbauarbeiten“ zum Gesamtpreis von 171.118,76 € brutto anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4.2. Kommunaler Wohnungsbau - Vergabe der Gerüstarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Sachverhalt
Das Gewerk „Gerüstarbeiten“ im Rahmen des Projektes Kommunaler Wohnungsbau wurde beschränkt ausgeschrieben. 6 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; von 2 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die abgegebenen Angebote wurden von der Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein geprüft und gewertet.
Der Gemeinderat nimmt den Vergabevorschlag der Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein vom 02.02.2017 zur Kenntnis. Das Angebot der Fa. Sage GmbH, Schnaitsee als wirtschaftlichstem Bieter schließt mit einer Summe von 40.027,19 € brutto.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für dieses Gewerk bei 42.685,31€ brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 2.658,12 € (6,23 %) unter der Kostenberechnung liegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Fa. Sage GmbH, Schnaitsee für das Gewerk „Gerüstarbeiten“ zum Gesamtpreis von 40.027,19 € brutto anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4.3. Kommunaler Wohnungsbau - Vergabe des Gewerkes Zimmererarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
4.3 |
Sachverhalt
**********************
Gemeinderat Siegfried Wimmer hat an der Beratung und Beschlussfassung zum nächsten Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
Das Gewerk „Zimmererarbeiten“ im Rahmen des Projektes Kommunaler Wohnungsbau wurde beschränkt ausgeschrieben. 16 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; von 10 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die abgegebenen Angebote wurden vom Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein geprüft und vorläufig gewertet.
Der Gemeinderat nimmt den Vergabevorschlag des Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein vom 02.02.2017 zur Kenntnis. Das Angebot der Fa. Wimmer Holzbau, Fridolfing als wirtschaftlichstem Bieter schließt mit einer Summe von 92.584,20 € brutto.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für dieses Gewerk bei 100.684,27 € brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 8.100,07 € (8,05 %) unter der Kostenberechnung liegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Fa. Wimmer Holzbau, Fridolfing für das Gewerk „Zimmererarbeiten“ zum Gesamtpreis von 92.584,20 € brutto anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.4. Kommunaler Wohnungsbau - Vergabe des Gewerkes Dachdeckerarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
4.4 |
Sachverhalt
**********************
Gemeinderat Siegfried Wimmer hat an der Beratung und Beschlussfassung zum nächsten Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
**********************
Das Gewerk „Dachdeckerarbeiten“ im Rahmen des Projektes Generationenwohnen wurde beschränkt ausgeschrieben. 13 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; von 5 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die abgegebenen Angebote wurden von der Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein geprüft und vorläufig gewertet.
Der Gemeinderat nimmt den Vergabevorschlag der Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein vom 02.02.2017 zur Kenntnis. Das Angebot der Fa. Wimmer Holzbau, Fridolfing als wirtschaft-lichstem Bieter schließt mit einer Summe von 55.936,01 € brutto.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für dieses Gewerk bei 60.088,32 € brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 4.152,31 € (6,91%) unter der Kostenberechnung liegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Fa. Wimmer Holzbau, Fridolfing für das Gewerk „Dachdeckerarbeiten“ zum Gesamtpreis von 55.936,01€ brutto anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.5. Kommunaler Wohnungsbau - Vergabe des Gewerkes Spenglerarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
4.5 |
Sachverhalt
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Gemeinderat Robert Aigner hat an der Beratung und Beschlussfassung zum nächsten Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
Das Gewerk „Spenglerarbeiten“ im Rahmen des Projektes Kommunaler Wohnungsbau wurde beschränkt ausgeschrieben. 15 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; von 7 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die abgegebenen Angebote wurden von der Planungsgruppe Straßer GmbH, Traunstein geprüft und vorläufig gewertet.
Der Gemeinderat nimmt den Vergabevorschlag der Planungsgruppe Straßer GmbH, Traunstein vom 02.02.2017 zur Kenntnis. Das Angebot der Fa. Schupfner, Kay als wirtschaftlichstem Bieter schließt mit einer Summe von 26.482,99 € brutto.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für dieses Gewerk bei 34.935,01 € brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 8.452,02 € (24,19%) unter der Kostenberechnung liegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Fa. Schupfner, Kay für das Gewerk „Spenglerarbeiten“ zum Gesamtpreis von 26.482,99 € brutto anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.6. Kommunaler Wohnungsbau - Vergabe des Gewerkes Aufzugsarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
4.6 |
Sachverhalt
Das Gewerk „Aufzugsarbeiten“ im Rahmen des Projektes Kommunaler Wohnungsbau wurde beschränkt ausgeschrieben. 4 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; von 2 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die abgegebenen Angebote wurden von der Planungsgruppe Straßer GmbH, Traunstein geprüft und vorläufig gewertet.
Der Gemeinderat nimmt den Vergabevorschlag der Planungsgruppe Straßer GmbH, Traunstein vom 02.02.2017 zur Kenntnis. Das Angebot der Fa. Pfnür, Bischofswiesen als wirtschaftlichstem Bieter schließt mit einer Summe von 72.168,74 € brutto.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für dieses Gewerk bei 79.381,57 € brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 7.212,83 € (9,09 %) unter der Kostenberechnung liegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Fa. Pfnür, Bischofswiesen für das Gewerk „Aufzugsarbeiten“ zum Gesamtpreis von 72.168,74 € brutto anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4.7. Kommunaler Wohnungsbau - Vergabe des Gewerkes Heizungsanlage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
4.7 |
Sachverhalt
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Gemeinderat Robert Aigner hat an der Beratung und Beschlussfassung zum nächsten Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
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Das Gewerk „Heizungsanlage“ im Rahmen des Projektes Kommunaler Wohnungsbau wurde beschränkt ausgeschrieben. 11 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; von 3 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die abgegebenen Angebote wurden vom Planungsbüro Stadler, Traunstein geprüft und gewertet.
Der Gemeinderat nimmt den Vergabevorschlag des Planungsbüros Stadler, Traunstein vom 06.02.2017 zur Kenntnis. Das Angebot der Fa. Robert Aigner GmbH, Fridolfing als wirtschaftlichstem Bieter schließt mit einer Summe von 228.972,02 € brutto.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für dieses Gewerk bei 255.619,16 € brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 26.647,14 € (10,42 %) unter der Kostenberechnung liegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Fa. Robert Aigner GmbH für das Gewerk „Heizungsanlage“ zum Gesamtpreis von 228.972,02 € brutto anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.8. Kommunaler Wohnungsbau - Vergabe des Gewerkes Sanitärarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
4.8 |
Sachverhalt
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Gemeinderat Robert Aigner hat an der Beratung und Beschlussfassung zum nächsten Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
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Das Gewerk „Sanitärarbeiten“ im Rahmen des Projektes Kommunaler Wohnungsbau wurde beschränkt ausgeschrieben. 11 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; von 3 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die abgegebenen Angebote wurden vom Planungsbüro Stadler, Traunstein geprüft und vorläufig gewertet.
Der Gemeinderat nimmt den Vergabevorschlag des Planungsbüros Stadler, Traunstein vom 06.02.2017 zur Kenntnis. Das Angebot der Fa. Schupfner, Kay als wirtschaftlichstem Bieter schließt mit einer Summe von 258.330,33 € brutto.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für dieses Gewerk bei 290.725,04 € brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 32.394,71 € (11,14 %) unter der Kostenberechnung liegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Fa. Schupfner, Kay für das Gewerk „Sanitärarbeiten“ zum Gesamtpreis von 258.330,33 € brutto anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.9. Kommunaler Wohnungsbau - Vergabe des Gewerkes Lüftungsanlage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
4.9 |
Sachverhalt
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Gemeinderat Robert Aigner hat an der Beratung und Beschlussfassung zum nächsten Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
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Das Gewerk „Lüftungsanlage“ im Rahmen des Projektes Kommunaler Wohnungsbau wurde beschränkt ausgeschrieben. 12 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; von 5 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die abgegebenen Angebote wurden vom Planungsbüro Stadler, Traunstein geprüft und vorläufig gewertet.
Der Gemeinderat nimmt den Vergabevorschlag des Planungsbüros Stadler, Traunstein vom 06.02.2017 zur Kenntnis. Das Angebot der Fa. Dingl, Töging als wirtschaftlichstem Bieter schließt mit einer Summe von 209.028,72 € brutto.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für dieses Gewerk bei 200.961,56 brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 8.067,16 € (4,78 %) über der Kostenberechnung liegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Fa. Dingl, Töging für das Gewerk „Lüftungsanlage“ zum Gesamtpreis von 209.028,72 € brutto anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2016 bis 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
I. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2017
Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2017 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen.
Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2017 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 22. November 2016 und 26. Januar 2017 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.
Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2017 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020 sowie der Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung Fridolfing für die Jahre 2016 bis 2020 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.
Der Gemeinderat nimmt die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis.
Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2017 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.246.800,00 € eingeplant werden konnte.
Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 10,37 Mio. € ist lediglich eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2017, welche im Haushaltsjahr 2018 kassenwirksam wird, notwendig. Es ist jedoch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 3.162.800,00 € geplant.
Somit ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.380.600,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.371.600,00 €
ab.
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing für das Wirtschaftsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 764.994,00 €
und in den Aufwendungen mit 785.393,00 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit 532.300,00 €
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.400.000 € festgesetzt.
(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des erweiterten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung Fridolfing sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des erweiterten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung Fridolfing werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
II. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020
Den Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.
III. Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing
Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar.
Für das Jahr 2017 wurde im Erfolgsplan ein Gewinn von -20.399,08 € ausgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2017 ist keine Rückzahlung des Inneren Darlehens durch den erweiterten Regiebetrieb vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2016 bis 2020 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die vorstehende Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen einschließlich der Anlagen zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Den Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
Den Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Betriebsausflug 2017 - Beschluss über die Durchführung und Festlegung des Fahrtzieles
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
1. Durchführung eines Betriebsausfluges
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, auch in diesem Jahr wieder einen 1-tägigen und einen 2-tägigen Betriebsausflug durchzuführen und dass hierfür wie in der Vergangenheit ein Betrag von 60,00 € pro Beschäftigten bereitgestellt wird. Als Arbeitszeit wird hierfür wie bisher 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet.
2. Fahrtziel – 2-tägiger Ausflug
Dem Gemeinderat wurde mit der Ladung eine Vorschlagsliste für den zweitägigen Betriebsausflug übersandt. Der Ausflug findet wie üblich an einem Freitag und Samstag statt. Als Termin für den 2-tägigen Betriebsausflug wird der 06./07. Oktober 2017 vorgeschlagen.
3. Fahrtziel - 1-tägiger Ausflug
Dem Gemeinderat wurde mit der Ladung eine Vorschlagsliste für den eintägigen Betriebsausflug mit der Ladung übersandt. Der Ausflug soll wie üblich an einem Freitag stattfinden. Als Termin wird der 14.07.2016 vorgeschlagen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, wie in den Vorjahren einen 1-tägigen und einen 2-tägigen Betriebsausflug durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Weiter wurde beschlossen, aus den vorliegenden Vorschlägen der Belegschaft für den 2-tägigen Betriebsausflug das Ausflugsziel Graz zu wählen. Der 2-tägige Betriebsausflug findet nach Rücksprache mit der Fa. Marx am 06./07. Oktober 2017 statt. Der genaue Programmablauf wird nach Rücksprache mit der Fa. Marx festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt, aus den vorliegenden Vorschlägen der Belegschaft für den eintägigen Betriebsausflug das Ausflugsziel Tittmoning zu wählen. Der genaue Programmablauf wird mit der Personalratsvorsitzenden der Salzachklinik, Frau Barbara Danninger festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Bauantrag von Peter Heilmann, Hilzham 3, zur Änderung und erweiterung der bestehenden Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 3847 der Gemarkung Fridolfing
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, die bestehende Maschinenhalle zu ändern und zu erweitern. Zu diesem Zweck soll das in Teilbereichen vorhandene Pultdach entfernt werden. Nordseitig erfolgt eine Gebäudeerweiterung um rd. 80 m². Das am westseitigen Gebäudeteil bestehende Satteldach soll profilgleich verlängert werden, sodass das Gesamtgebäude mit der Maßnahme ein einheitliches Satteldach erhält.
Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Es wird ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des BauGB geführt. Das Vorhaben dient diesem Betrieb und ist somit privilegiert. Öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB stehen nicht entgegen.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben gemäß § 36 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.02.2017
|
ö
|
informativ
|
8 |
Sachverhalt
1. Städtebauförderung - Bekanntgabe der endgültigen Förderung für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Rupertistraße
Bürgermeister Schild informiert, dass nunmehr der Schlussbescheid der Regierung von Oberbayern im Rahmen der Städtebauförderung eingegangen ist. Bei einer Maßnahmensumme von 824.741 € wurden 705.000 € als förderfähige Kosten anerkannt. Von diesen Kosten wurden 60 % als Zuschuss ausgereicht, was einer Zuschusssumme von 423.000 € entspricht. Dies entspricht exakt der Förderhöhe wie im Bewilligungsbescheid angekündigt.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters zur Kenntnis.
2. Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande an Herrn Altlandrat Hermann Steinmaßl
Bürgermeister Schild berichtete dem Gemeinderat, dass Herrn Altlandrat Hermann Steinmaßl am heutigen Tag das Bundesverdienstkreuz am Bande durch Herrn Innenminister Joachim Herrmann verliehen wurde. In Namen der Gemeinde und des Gemeinderates beglückwünschte er den ehemaligen Gemeinderat zu dieser Ehrung. Weiter teilte er mit, dass er bei der Feierlichkeit mit anwesend war und ein entsprechender Bericht in der Gemeindezeitung erfolgen wird.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters zur Kenntnis.
Datenstand vom 19.01.2023 09:28 Uhr