Datum: 07.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag von Johann Heinrich, Hohenbergham 4, zur Erweiterung der bestehenden Wohneinheit auf Fl.Nr. 3887, Gemarkung Fridolfing
2 Bauantrag von Martina Strohhammer, Walter Trottman und Rosmarie Wimmer-Trottmann, Salzachstr. 8, auf Errichtung eines Carport und Anbau einer Außentreppe an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 244, Gemarkung Fridolfing
3 Vergabe zusätzlich notweniger Leistungen für die Verstärkung des Hausanschlusses der Kläranlage Niederau
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Bauantrag von Johann Heinrich, Hohenbergham 4, zur Erweiterung der bestehenden Wohneinheit auf Fl.Nr. 3887, Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 07.03.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich der Ortsabrundungssatzung Hohenbergham und hält deren Vorgaben ein. Die bestehenden Garagen im EG sollen in zusätzlichen Wohnraum umgenutzt werden. Die derzeitige landwirtschaftliche Austragswohnung wird dadurch, da kein Bezug zur Landwirtschaft mehr besteht, zu einer sonstigen Wohnung.

Beschluss

Der Umwelt und Bauausschuss beschließt, dem Vorhaben zuzustimmen und gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauantrag von Martina Strohhammer, Walter Trottman und Rosmarie Wimmer-Trottmann, Salzachstr. 8, auf Errichtung eines Carport und Anbau einer Außentreppe an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 244, Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 07.03.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, eine Privilegierung gem. §35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor, demnach ist das Vorhaben als sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. §35 Abs. 2 BauGB zu behandeln. Diese können in Einzelfällen zugelassen werden, wenn ihre Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. 
Da das Grundstück von außen nicht ohne weiteres eingesehen werden kann, ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch das Vorhaben nicht zu befürchten, die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt gem. §36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Vergabe zusätzlich notweniger Leistungen für die Verstärkung des Hausanschlusses der Kläranlage Niederau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 07.03.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss des UBA vom 05.07.2016 wurde beschlossen, den Stromanschluss der Kläranlage aufzustocken, da diese mit der derzeitigen Leistung nicht mehr optimal betrieben werden kann.  Dem Beschluss lag eine vorläufige Kostenschätzung i.H.v. 61.500,00 € für die Leitungsverlegung durch die Bayernwerk AG zugrunde. Zur Ertüchtigung des Hausanschlusses selbst, sind jedoch zusätzliche Arbeiten notwendig. Für die dafür erforderlichen Arbeiten wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 2 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben. Die Angebote wurden  durch die Fa. Kläranlagenservice Horst Eger, 84367 Reut geprüft und gewertet. 
Das wirtschaftlichere Angebot der Firma Büchele schließt mit einer Brutto-Auftragssumme von 10.279,10 €.
Zur Erläuterung der Maßnahme ist H. Eger anwesend. Auf entsprechende Nachfrage berichtet H. Eger über die bereits angelaufenen Arbeiten durch die Bayernwerk AG. Ein Trafo muss am Gelände der Kläranlage gesetzt werden. Mit dem erhöhten Stromanschluss ist die Anlage für die Zukunft gut gerüstet und es können dann weitere EW aufgenommen werden. Die Maßnahme ist auch notwendig, um die Voraussetzungen für die im Jahre 2020 anstehende wasserrechtliche Neugenehmigung vorzubereiten.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Arbeiten entsprechend dem Angebot vom 08.02.2017 für eine Brutto-Auftragssumme von 10.279,10 € an die Firma Elektro Büchele, Fridolfing zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 07.03.2017 ö 4

Sachverhalt

Datenstand vom 20.01.2023 09:01 Uhr