Datum: 04.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Götzing - Pirach, Bauabschnitt 2; Maßnahmebeschluss
2 Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing - Stief; Maßnahmebeschluss
3 Niederschlagswasserbeseitigung Graspoint - Dietwies, Neubau Regenwasserkanal; Maßnahmebeschluss
4 Jahresrechnung 2015 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2015
5 Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2015 - Feststellung des Ergebnisses 2015
6 Jahresrechnung kameraler Haushalt 2015 und Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2015 - Entlastung des Ersten Bürgermeisters
7 Öffentlicher Schienennahverkehr auf der Strecke Mühldorf - Freilassing; Unterstützung des Antrages der Stadt Laufen zur Taktverdichtung
8 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Götzing - Pirach, Bauabschnitt 2; Maßnahmebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Althammer von der SAK Ingenieurgesellschaft erschienen, um die Planung für den Ausbau vorzustellen.

Der Bauabschnitt 2 zwischen Klebham und Kleineich ist 1,085 km lang und wird bestandsorientiert erstellt. Gegenwärtig besteht die 3,00 m breite Straße aus Beton. In der Planung ist eine 4,50 m breite Fahrbahn in Asphaltbauweise vorgesehen, an die auf beiden Seiten ein 1,00 m breites Bankett anschließt. Aufgrund der bestehenden Grundstücksverhältnisse wird die Bankettbreite in Teilbereichen verringert ausgeführt. Die Bauabschnitte 1 (Pirach – Klebham) und 3 (Kleineich – Götzing) sind bereits in der beschriebenen Breite ausgebaut.

Die vorhandene Straße befindet sich teilweise in einem schlechten Zustand. Die Betonplatten weisen überwiegend eine starke Rissbildung auf. Wegen der geringen Straßenbreite werden die Bankette oft befahren und sind dementsprechend in schlechtem Zustand. Die GVS entspricht nicht mehr den Anforderungen des heutigen Verkehrsaufkommens. Der Ausbau der Straße sorgt für eine verkehrsgerechte Anbindung der Ortsteile Pietling, Pirach, Allerfing und Klebham an das überörtliche Straßennetz.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme einschl. Nebenkosten betragen rd. 517.000 € brutto. Im Haushalt 2017 sind insgesamt Mittel i. H. v. 519.000 € eingestellt. Eine Förderung nach Art. 13 c FAG wird angestrebt; zum Förderantrag liegt bereits eine positive baufachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Traunstein vor.

Mit der Maßnahme soll nach Bewilligung der Förderung durch die Regierung von Oberbayern baldmöglich begonnen werden.

Im Verlaufe der anschließenden Diskussion berichtete Bürgermeister Schild, dass die vorhandene Hecke beim Anwesen Hummel, Lieseich 2 wohl weichen muss, da sie sich zum Teil auf Gemeindegrund befindet und dieser für den Straßenbau benötigt wird. Die Eigentümerin wird diesbezüglich angeschrieben und zur Entfernung aufgefordert.

Auf weitere Nachfrage bestätigte Bürgermeister Schild, dass im Rahmen dieser Straßenbaumaßnahme auch ein Leerrohr für den Breitbandausbau mit verlegt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand zur Kenntnis und beschließt, mit der Maßnahme zu beginnen, sobald die Bewilligung der Regierung von Oberbayern vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing - Stief; Maßnahmebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Althammer von der SAK Ingenieurgesellschaft erschienen, um die Planungen für den Ausbau vorzustellen.

Der Bauabschnitt ist 1,488 km lang und wird bestandsorientiert erstellt. In der Mitte der Straße sind bisher Betonplatten verlegt. Die Straße wurde vor Jahren an beiden Seiten mit Asphalt verbeitert. Im Bestand ist die Straße ca. 4,50 m breit, Bankettstreifen von ca. 0 – 0,50 m sind vorhanden. In der Planung ist eine 4,50 m breite Fahrbahn in Asphaltbauweise vorgesehen, an die auf beiden Seiten ein 1,00 m breites Bankett anschließt.

Die vorhandene Straße befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Betonplatten weisen überwiegend eine starke Rissbildung auf. Aufgrund der angebauten Asphaltstreifen haben sich zusätzliche Risse und Unebenheiten ergeben. Die GVS entspricht nicht mehr den Anforderungen des heutigen Verkehrsaufkommens. Der Ausbau der Straße sorgt für eine verkehrsgerechte Anbindung der Ortsteile Felln, Spannbruck und Glatzenberg an das überörtliche Straßennetz.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme einschl. Nebenkosten betragen rd. 460.000 € brutto. Diese Mittel sind in der weiteren Finanzplanung ab 2018 vorgesehen. Eine Förderung nach Art. 13 c FAG oder GVFG wird angestrebt.

Mit der Maßnahme soll nach Bewilligung der Förderung durch die Regierung von Oberbayern im Jahr 2018 begonnen werden.

Auf Nachfrage des Gemeinderates berichtete Bürgermeister Schild, dass die vorhandenen Betonplatten ausgebaut, geschreddert und wieder eingebaut werden.

Weiter wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens mit über 1000 Fahrzeugen pro Tag ein Radweg oder eine Verbreiterung auf 5 Meter nötig wäre. Hier entgegnete Bürgermeister Schild einerseits, dass mit den beiden Parallelstraßen nach Wiesmann bzw. Felln/Breitwies bereits Alternativen für Radfahrer vorhanden sind und zum andererseits, dass die häufigen Verkehre zu bestimmten Stoßzeiten anfallen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahme nach Bewilligung durch die Regierung von Oberbayern im Jahr 2018 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Niederschlagswasserbeseitigung Graspoint - Dietwies, Neubau Regenwasserkanal; Maßnahmebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vom 1. Bürgermeister von der Sitzung genommen, da aufgrund der noch nicht geklärten Grundstücksverhandlungen eine Beschlussfassung noch nicht möglich war.

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4. Jahresrechnung 2015 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Ladung übersandt.

1. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
a) Verwaltungshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2015 ergaben sich im Verwaltungshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

aa) Einnahmen insgesamt        1.870.985,48 €
davon AB 06 Einrichtungen f. die ges. Verwaltung             -24.300,00 €
davon AB 29 Sonstiges Schulwesen        28.470,82 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        201.016,20 €
davon AB 51 Salzachklinik        356.228,89 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        44.044,01 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen        1.262.290,74 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

ab) Ausgaben insgesamt        1.870.985,48 €
davon AB 06 Einrichtungen f. die ges. Verwaltung             -84.060,88 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen             -29.274,24 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        145.975,63 €
davon AB 51 Salzachklinik        356.228,89 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        47.610,05 €
davon AB 67 Straßenbeleuchtung u. Reinigung        -34.835,98 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        49.850,03 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen etc.        585.910,56 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        881.612,79 €
der übrige Betrag verteilt auf die restlichen Abschnitte.

b) Vermögenshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2015 ergaben sich im Vermögenshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

ba) Einnahmen insgesamt        -154.584,55 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        -62.646,00 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit             -783.600,00 €
davon AB 51 Salzachklinik        224.080,02 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -291.187,70 €
davon AB 62 Wohnungsbauförderung        649.727,00 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        367.968,31 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        99.850,03 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        309.142,00 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        25.374,00 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        -694.087,21 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.


bb) Ausgaben        -154.584,55 €
davon AB 13 Brandschutz             -360.614,41 €
davon AB 36 Naturschutz, Landschaftspflege        -53.000,00 €
davon AB 51 Salzachklinik        224.080,02 €
davon AB 56 Eigene Sportstätten        79.185,31 €
davon AB 59 Sonst. Erholungseinrichtungen        -23.523,90 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        21.250,35 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -1.090.816,64 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        49.850,03 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        138.850,20 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -1.451.347,49 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        2.311.754,46 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

Der Rechnungsabgleich war aber durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nicht gefährdet.



2. Feststellung der Jahresrechnung 2015
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Schlusszahlen fest:        
Verwaltungshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben          17.216.185,48 €
Vermögenshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben        8.193.415,45 €
Gesamt-Einnahmen u. Ausgaben:          25.409.600,93 €

Darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss Verwaltungshaushalt) mit 3.231.612,79 € und eine Zuführung an die allgemeinen Rücklage von 3.298.854,46 €. Den Gemeinderäten wurde mit der Ladung der Rechenschaftsbericht gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV Kameralistik übersendet.

Beschluss

Soweit nicht bereits nach Art. 66 GO (Einzelgenehmigung durch Gemeinderat) beschlossen, werden die Haushaltsüberschreitungen nachträglich vom Gemeinderat gebilligt. Ferner nimmt der Gemeinderat die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2015 zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2015 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2015 - Feststellung des Ergebnisses 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Jahresabschluss wurde von Herrn Dipl.-Volkswirt und Steuerberater, Herr Alfred Plank, Pfarrkirchen erstellt.

Entsprechend der von Herrn Plank erstellten Gewinn- und Verlustrechnung 2015 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 88.642,37  €.
Der Jahresabschluss und der Anlagenachweis 2015 bilden einen Bestandteil dieser Niederschrift.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt  die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2015 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2015 für den erweiterten Regiebetrieb Abwasser fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung kameraler Haushalt 2015 und Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2015 - Entlastung des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö 6

Sachverhalt

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Der 1. Bürgermeister hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 2. Bürgermeister Egon Kraus.

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Mit Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBl. S. 272) wurde bestimmt, dass nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in öffentlicher Sitzung u.a. über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters zu beschließen ist (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO). Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durchgeführt, die Jahresrechnung 2015 sowie der Jahresabschluss 2015 festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Entlastung des Ersten Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO durch den Gemeinderat erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Öffentlicher Schienennahverkehr auf der Strecke Mühldorf - Freilassing; Unterstützung des Antrages der Stadt Laufen zur Taktverdichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

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Gemeinderätin Anneliese Kiermaier hat die Sitzung verlassen (19.35 Uhr).

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Mit Schreiben vom 14.03.2017 bittet die Stadt Laufen um Unterstützung des Antrages zur Einführung eines Stundentakts auf der Bahnstrecke zwischen Freilassing und Fridolfing. Der Stadtrat der Stadt Laufen hat beschlossen, bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und beim Bayerischen Innenministerium den Antrag einzureichen und die an der Strecke liegenden Gemeinden sowie die Kreistage TS und BGL um Unterstützung zu bitten.

Das Schreiben der Stadt Laufen ist als Anlage diesem Beschluss beigefügt.

Im Verlaufe der folgenden Diskussion wurde durch den 1. Bürgermeister festgestellt, dass eine Unterstützung des Antrages selbstverständlich ist. Zusätzlich zu diesem Antrag wäre es aber auch noch wünschenswert, wenn ein Stundentakt nach Mühldorf realisiert werden könnte.

Beschluss

Der Gemeinderat Fridolfing nimmt das Schreiben der Stadt Laufen zur Kenntnis und unterstützt den Antrag zur Taktverdichtung ausdrücklich, um weitere Anreize für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bzw. für die Benutzung der Bahn zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö 8

Sachverhalt

1. Anfrage von Gemeinderat Jäger wegen Anschaffung Geschwindigkeitsmessgeräte
Auf Nachfrage von Gemeinderat Jäger, ob die beschlossenen Geschwindigkeitsmessgeräte schon bestellt wurden, teilte Bürgermeister Schild mit, dass diese bereits in der Gemeinde eingetroffen sind und in Kürze an den vorgesehenen Stellen Dorfplatz, Tittmoninger Straße und Hauptstraße aufgestellt werden.

2. Anmerkung von Gemeinderat Jäger bezüglich des zeitlichen Ablaufes beim Gehweg an der Hauptstraße
Gemeinderat Jäger bat darum, die Situation bei der Errichtung des Gehweges in Pietling noch einmal im Gemeinderat darstellen zu dürfen.

Er teilte mit, dass bereits in den Jahren 1996/1997 vom damaligen Planungsbüro die Alternative eines Hochbordes verworfen wurde. Begründet wurde dies damit, dass ein Hochbord für einen Geh- und Radweg zu gefährlich wäre. Außerdem wäre bei einem Hochbord eine große Anzahl an Absenkungen für Straßenanbindungen und Hofeinfahrten notwendig geworden.

Als weiterer Vorteil wurde damals auch die Ausweichmöglichkeit aufgrund der zu schmalen Straßenbreite aufgeführt. Mit dem Einbau der Wasserrinne im Zuge der Kanalbauarbeiten im Jahr 1996/1997 wurden dann auch endgültig die Weichen für einen flächenbündigen Gehweg gestellt, der über viele Jahre als Provisorium bestand.

Somit ist die vom Bürgermeister getätigte Aussage, dass der Gehsteig erst vor 8 Jahren hergestellt wurde, nach Ansicht von Gemeinderat Jäger irrelevant.

Bürgermeister Schild bestätigte die Äußerungen von Gemeinderat Jäger hinsichtlich der Weichenstellung in den Jahren 1996/1997. Er gab aber zu bedenken, dass die damaligen Planungen und die Umsetzung der Maßnahme mit den Pietlingern intensiv besprochen wurden  und der Gemeinderat der favorisierten Lösung der Pietlinger folgte. Die endgültige Fertigstellung durch die Pflasterung vor 8 Jahren war somit das Ende einer gemeinsamen Planung. Die Aussage, dass der Gehsteig vor ca. acht Jahren hergestellt wurde, ist trotzdem richtig.

Datenstand vom 20.07.2018 07:30 Uhr