Datum: 02.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Straßenbauprogramm außerorts 2017
2 Bauantrag von Günther und Andrea Wallner, Allerfing 3A auf Errichtung einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 914/3, Gemarkung Pietling
3 Bauantrag der Hermann Otto GmbH, Krankenhausstr. 14, Fridolfing zur erdgeschossigen Erweiterung der Büroflächen auf Fl.Nr. 4758, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Strohhofer Feld 5
4 Antrag von Eberhard Gramm, Gierling 2 auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ersatzbaues mit 2 Wohneinheiten mit Carport auf Fl.Nr. 4786, Gemarkung Fridolfing
5 Antrag von Helmut und Angelika Feil auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 1102/4 der Gemarkung Fridolfing, Semperlohstraße 12
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

zum Seitenanfang

1. Straßenbauprogramm außerorts 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 02.05.2017 ö beschließend 1
zum Seitenanfang

2. Bauantrag von Günther und Andrea Wallner, Allerfing 3A auf Errichtung einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 914/3, Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 02.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, eine Privilegierung liegt nicht vor. Der geplante Standort liegt zum Teil auf der Fl.Nr. 924 Gemarkung Pietling, die sich im Eigentum der Familie der Antrag-stellerin befindet. Eine notarielle Sicherung des betroffenen Grundstücksteiles soll erfolgen, wenn dem Bauantrag stattgegeben wurde. Der Standort sowie die Größe der Garage wurden laut Auskunft des Planers bereits mit dem Landratsamt Traunstein, untere Bauaufsichtsbehörde vorbesprochen, dort wurde die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt. 

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und erteilt gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag der Hermann Otto GmbH, Krankenhausstr. 14, Fridolfing zur erdgeschossigen Erweiterung der Büroflächen auf Fl.Nr. 4758, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Strohhofer Feld 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 02.05.2017 ö 3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Strohhof III“ und hält dessen Festsetzungen ein. An der nordöstlichen Gebäudeseite sollen mittels eines eingeschossigen Anbaues die Büro-flächen erweitert werden. Der Anbau soll mit einem Flachdach mit Attika ausgebildet werden, für das eine Nutzung als Dachterrase vorgesehen ist.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag von Eberhard Gramm, Gierling 2 auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ersatzbaues mit 2 Wohneinheiten mit Carport auf Fl.Nr. 4786, Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 02.05.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

In einem Vorgespräch beim LRA TS wurde empfohlen, die generelle Zulässigkeit eines Ersatzbaues sowie Größe und ggf. Anzahl der Wohnungen in einem förmlichen Vorbescheidverfahren prüfen zu lassen. Daher wird nunmehr ein entsprechender Antrag eingereicht.
Das Vorhaben (neues Betriebsleiterwohnhaus) liegt im Außenbereich und ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB grundsätzlich privilegiert. Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des BauGB liegt vor. Das Vorhaben dient diesem Betrieb. 
Bei der Beurteilung sind sowohl das bestehende Austragshaus als auch die Wohnbedürfnisse entsprechend zu berücksichtigen. Für landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnhäuser gilt eine max. Wohnflächenobergrenze von 200 m². Weiterhin ist nur eine Wohnung zulässig, da bereits ein Austragshaus besteht. 
Größe und Gestaltung (insbesondere auch der Nebengebäude) sollten i. Ü. im förmlichen Verfahren geprüft und von der Genehmigungsbehörde festgelegt werden. 

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und erteilt generell das Einvernehmen zu einem Ersatzbau für ein neues Betriebsleiterwohnhaus. Größe und Gestaltung sind abschließend von der Genehmigungsbehörde festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag von Helmut und Angelika Feil auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 1102/4 der Gemarkung Fridolfing, Semperlohstraße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 02.05.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Hinsichtlich des geplanten (verfahrensfreien) Nebengebäudes ergeben sich folgende Abweichungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Semperloh Südost“:
·        Überschreitung der Baugrenze;
·        Dachform (wobei für Carports gemäß Ziff. 3.11 der weiteren Festsetzungen „geeignete Dächer“ zulässig sind);
·        Dacheindeckung.
Die Abweichungen erscheinen städtebaulich vertretbar, die Grundzüge der Planung werden aufgrund der geplanten filigranen Konstruktion der Anlage nicht berührt. 
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Nachbarn zustimmen.

Beschluss

Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt, soweit die Nachbarn keine Einwendungen erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 02.05.2017 ö 6
Datenstand vom 20.01.2023 09:09 Uhr