Datum: 04.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Ausbau des Römerwegs - Beschluss über die Kategorisierung und Kostenübernahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Abschnittsbildung (§ 6 Abs. 2 ABS)
Aufgrund der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse die sich für den Römerweg darstellen, ist von einem Auseinanderfallen der Anlage in zwei separate Erschließungsanlagen auszugehen. Eine Abschnittbildung ist somit entbehrlich.
Festlegung der Straßenkategorie nach § 7 Abs. 2 ABS
Der Römerweg dient ganz überwiegend der Erschließung der dort anliegenden Grundstücke. Die Einstufung nach diesen Merkmalen ergibt sich demnach als „Anliegerstraße“ nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 ABS. Der Verteilungsschlüssel beträgt somit 70 % für die Anlieger und 30 % für die Gemeinde.
Eintritt der sachlichen Beitragspflicht
Der Gemeinderat stellt fest, dass die sachliche Beitragspflicht für die Straßenausbaumaßnahme Römerweg, 1. Anlage, mit dem Eingang der letzten Rechnung, dem 01.03.2017 entstanden ist.
Übernahme des städtebaulichen Mehraufwandes
Analog zu bereits durchgeführten Maßnahmen (Dorfplatz, Achenstraße, Törringstraße etc.) werden für die mit Granit-Großsteinpflaster gestalteten Einfahrtsbereiche lediglich die Kosten eines herkömmlichen Ausbaues in Asphalt in Ansatz gebracht. Diesen städtebaulichen Mehraufwand trägt die Gemeinde.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der Römerweg gemäß den örtlichen Merkmalen als „Anliegerstraße“ eingestuft wird.
Die Mehrkosten für das Granitgroßsteinpfla
ster trägt die Gemeinde als städtebaulichen Mehraufwand. Abgerechnet werden diese Flächen in Asphaltausführung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Ausbau der St.-Johann-Straße - Beschluss über die Kategorisierung, Abschnittsbildung und Kostenübernahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
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Gemeinderat Franz Huber ist zur Sitzung erschienen (19.16 Uhr).
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Beschluss über die Abschnittsbildung (§ 6 Abs. 2 ABS)
Für die Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die St.-Johann-Straße sollen Abschnitte gebildet werden. Der abzurechnende Abschnitt 1 beginnt mit Beginn der geschlossenen Ortslage am südlichen Ende des Grundstückes FlNr. 459, Gemarkung Fridolfing und Endet nach ca. 300 m in der Mitte des Kreuzungsbereiches der Einmündung in den Römerweg.
Der weitere, noch auszubauende Abschnitt 2, bemisst sich von der Grenze des 1. Abschnitts, Mitte einfahrt Römerweg, bis zur Einmündung in die Hadrianstraße. Dieser 2. Abschnitt soll in einem zeitlichen Horizont von ca. 5 Jahren ebenfalls ausgebaut werden.
Festlegung der Straßenkategorie nach § 7 Abs. 2 ABS
Die St.-Johann-Straße weist eine direkte Verbindung vom Ortskern Fridolfing über die GVS Fridolfing-Kirchanschöring zum Nachbarort Kirchanschöring auf. Sie dient ganz überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen und / oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr. Dies belegen auch die Verkehrsmesszahlen von durchschnittlich 1.311 Fahrzeugen pro Tag, die auf der weiterführenden GVS Fridolfing - Stief gemessen wurden. Die Einstufung nach diesen Merkmalen ergibt demnach eine „Hauptverkehrsstraße“ nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 ABS. Der Verteilungsschlüssel für die Fahrbahn beträgt somit 25 % für die Anlieger und 75 % für die Gemeinde, für alle übrigen Teilbereiche beträgt der Verteilungsschlüssel 50 % zu 50 %.
Eintritt der sachlichen Beitragspflicht
Der Gemeinderat stellt fest, dass die sachliche Beitragspflicht für die Straßenausbaumaßnahme St.-Johann-Straße, 1. Abschnitt, mit dem Eingang der letzten Rechnung, dem 01.03.2017 entstanden ist.
Übernahme des städtebaulichen Mehraufwandes
Analog zu bereits durchgeführten Maßnahmen (Dorfplatz, Achenstraße, Törringstraße etc.) werden für die mit Granit-Großsteinpflaster gestalteten Einfahrtsbereiche lediglich die Kosten eines herkömmlichen Ausbaues in Asphalt in Ansatz gebracht. Diesen städtebaulichen Mehraufwand trägt die Gemeinde.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt eine Abschnittsbildung mit Beginn der geschlossenen Ortslage am südlichen Ende des Grundstückes FlNr. 459, Gemarkung Fridolfing bis zur Mitte des Kreuzungsbereiches der Einmündung in den Römerweg vorzunehmen. Der restliche Abschnitt bis zur nördlichen Einmündung in die St.-Johann-Straße, wird in einem Zeitraum von ca. 5 Jahren ausgebaut.
Ferner beschließt der Gemeinderat, dass die St.-Johann-Straße gemäß den örtlichen Merkmalen als „Hauptverkehrsstraße“ eingestuft wird.
Die Mehrkosten für das Granitgroßsteinpflaster trägt die Gemeinde als städtebaulichen Mehraufwand. Abgerechnet werden diese Flächen in Asphaltausführung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Bestellung eines weiteren Vertreters der Gemeinde als Mitglied des Büchereikuratoriums
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Kooperationsvertrag mit der Kath. Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt bezüglich der Gemeindebücherei sieht ein Büchereikuratorium vor, dem vier stimmberechtigte Mitglieder (zwei aus dem Gemeinderat und zwei aus der Kirchenstiftung) angehören. In der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2010 wurden Frau Monika Fuchs und Frau Anna Aigner als Kuratoriumsmitglieder bestellt. Nach dem Ausscheiben von Frau Aigner ist eine Nachfolgerin/ein Nachfolger neu zu bestellen.
Durch den 1. Bürgermeister wurde vorgeschlagen, die Gemeinderätin Heidrun Valerius zur Nachfolgerin von Frau Anna Aigner zu bestellen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Frau Heidrun Valerius zum Mitglied des Büchereikuratoriums zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Gemeinderatssitzung vom 16.03.2017
1. Beschluss über die Wiedereinführung von Parkgebühren am Fridolfinger See
Der Gemeinderat hat beschlossen, von einer Wiedereinführung von Parkgebühren für den Fridolfinger See abzusehen.
2. Beschluss über die Teilnahme am Pilotprojekt „Naturnahes Öffentliches Grün“
Der Gemeinderat hat beschlossen, am Pilotprojekt „Naturnahes Öffentliches Grün“ teilzunehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Teilnahme am Projekt beim Landratsamt Traunstein mitzuteilen und zusammen mit dem Fachberater die geeigneten Flächen festzulegen.
Gemeinderatssitzung vom 04.04.2017
1. Anfrage von Herrn Stefan Stadler, Hauptstraße 45a, auf Benutzung einer Teilfläche des Grundstückes FlNr. 133/1, Gemarkung Pietling.
Von Seiten des Gemeinderates wurde beschlossen, Herrn Stadler lediglich einen Meter des Rosenbeets zur Benutzung anzubieten. Außerdem ist Herr Stadler
aufzufordern, das Rosenbeet vor seinem Grundstück wieder herzurichten.
2. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Götzing-Pirach, BA 2; Ingenieurvertrag
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die nötigen Planungsleistungen zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Götzing-Pirach, Bauabschnitt 2, an die S.A.K Ingenieurgesellschaft mbH, Traunstein, auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes vom 24.03.2017 zum Angebotspreis von 51.714,48 € brutto zu vergeben.
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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
- Kein Anfall -
Datenstand vom 20.07.2018 07:31 Uhr