Datum: 23.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Straßensanierungsprogramm 2017 - Beschluss zu den besichtigten Maßnahmen
2 Bauantrag der Bräumann GmbH & Co. KG, Tittmoninger Str. 43, zur Änderung und Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes auf Fl.Nrn. 4734/7, 4734/8, 4734/13 Gemarkung Fridolfing
3 Bauantrag der Bräumann GmbH & Co. KG, Tittmoninger Str. 43, zur befristeten Umsiedlung des Imbisses auf dem Grundstück FlNr. 4734/13 der Gemarkung Fridolfing
4 Bauantrag von Maria Dufter, Roßdorf 18, 83317 Teisendorf auf Ersatzbau mit zwei Wohneinheiten, Pferdestall und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 199, Gemarkung Fridolfing, Am Kloster 9
5 Bauantrag von Rolf Kliem zur Errichtung einer Fertiggarage auf dem Grundstück FlNr. 2286 der Gemarkung Fridolfing, Berg 3
6 Bauantrag von Sabrina Dürnberger, Moosweg 6, zum Anbau einer zweiten Wohneinheit an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 309/1 der Gemarkung Fridolfing
7 Antrag auf Vorbescheid von Josef und Irmgard Wolferstetter zum Abbruch des bestehenden Stadels und Errichtung einer Fressliegehalle mit Umbau des bestehenden Anbindestalles auf dem Grundstück FlNr. 4172 der Gemarkung Fridolfing, Rautenham 4
8 Antrag von Brigitte und Stefan Seiffert auf Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Glasdach auf dem Grundstück FlNr. 1299/23 der Gemarkung Fridolfing, Am Pflanzgarten 26
9 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Straßensanierungsprogramm 2017 - Beschluss zu den besichtigten Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.05.2017 ö 1

Sachverhalt

Das Protokoll zur Besichtigung des UBA am 02.05.2017 und die dazu erstellte Kostenermittlung der EuropPlan Ingenieure GmbH (Anlage) werden zur Kenntnis genommen.

Ein weiteres Angebot zu Punkt 1 des Protokolls für ein Gerät zum Unterhalt von Kiesstraßen liegt noch nicht vor. Bauhofleiter Heinrich hat sich parallel bei der Stadt Tittmoning erkundigt, die ein ähnliches Gerät im Einsatz hat. Über eine mögliche Beschaffung sollte daher zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Die weiteren im Protokoll aufgeführten Straßen-Unterhaltsmaßnahmen sollen Zug um Zug gemäß der erstellten Kostenermittlung baldmöglich durchgeführt werden.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Ergebnis gemäß Protokoll und Kostenermittlung zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

Beschluss 1: Die Zufahrtsstraße nach Kelchham im Bereich der Abzweigung von der B 20 soll gemäß Planung der EuropPlan Ingenieure GmbH zum Gesamtpreis von 23.102,07 € brutto durchgeführt werden.

Beschluss 2: Die Zufahrtsstraße Fürst im Bereich des Berges soll gemäß Planung der EuropPlan Ingenieure  GmbH zum Gesamtpreis von 14.801,55 € brutto durchgeführt werden.

Beschluss 3: Die Zufahrtsstraße Oberau soll gemäß Planung der EuropPlan Ingenieure GmbH zum Gesamtpreis von 9.922,64 € brutto durchgeführt werden.

Beschluss 4: Die Zufahrtsstraße Steinmaßl soll gemäß Planung der EuropPlan Ingenieure GmbH zum Gesamtpreis von 8.210,48 € brutto durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauantrag der Bräumann GmbH & Co. KG, Tittmoninger Str. 43, zur Änderung und Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes auf Fl.Nrn. 4734/7, 4734/8, 4734/13 Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Der bestehende Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von derzeit ca. 858 m² soll um ca. 290 m² Verkaufsfläche im EG erweitert werden. Im Zuge der Maßnahme werden der Eingangsbereich verlegt und Backshop und Imbiss mit einer Gastraumfläche von ca. 62 m² neu angeordnet. Im Bereich der Freiflächen werden zwei große Trichterschirme errichtet und insgesamt 100 Stellplätze (inkl. Mitarbeiterstellplätze) geschaffen. Die Verkaufsfläche im KG soll ebenfalls geringfügig erweitert werden.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ Maßgeblich sind die 10. und die 16. Änderung. Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
       Dachneigung nördlicher Anbau 6° (statt mind. 14 °) ab;
       Grünstreifen/Randeingrünung 5,25 m (statt 8,00 m Breite);
       Verkaufsfläche zweiter Einzelhandelsbetrieb 786 m² (statt max. 660 m²);
       Baukörperbreite 31,60 m (statt max. 25 m).
Hierfür sind Befreiungen beantragt. Diese erscheinen begründet und städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung werden aus Sicht der Gemeinde Fridolfing noch nicht berührt.

Die schadlose Beseitigung der Oberflächen- und Dachwässer ist in einer Entwässerungsplanung aufzuzeigen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind mit dem notwendigen Erlaubnisantrag beim LRA TS einzureichen.

Ebenfalls ist die Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten immissionswirksamen Schallleistungspegel nachzuweisen. Gemäß Angaben des Planfertigers ist das hierfür erforderliche Gutachten beauftragt.

Für die vorübergehende Umsetzung der Brotzeithütte wäre ein eigener Bauantrag zu stellen. Diese Maßnahme ist somit nicht Gegenstand dieses Antrages.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und erteilt gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde zu den erforderlichen Befreiungen. Die Befreiung zum Punkt 2, Grünstreifen nur 5,25m anstatt der festgesetzten 8,00m,  wird unter der Massgabe erteilt, dass der Restgrünstreifen in der Folge dichter bepflanzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag der Bräumann GmbH & Co. KG, Tittmoninger Str. 43, zur befristeten Umsiedlung des Imbisses auf dem Grundstück FlNr. 4734/13 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.05.2017 ö 3

Sachverhalt

Im Zuge der Erweiterung des Lebensmittelmarktes soll der bestehende Imbiss befristet für 18 Mon. verlagert werden, bevor er in den künftigen Imbissbereich im umgebauten Gebäude integriert wird. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ Maßgeblich sind die 10. und die 16. Änderung. Die Maßnahme bedarf der Baugenehmigung mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da der Standort außerhalb der Baugrenzen und innerhalb der festgesetzten Grünzone liegt.
Die Verlagerung für eine befristete Zeit erscheint denkbar und abgrenzbar. Das erforderliche Sichtdreieck bleibt frei. Der ersatzlose Rückbau nach Ablauf der beantragten 18 Mon. sollte in geeigneter Weise im Genehmigungsbescheid sichergestellt werden.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und erteilt gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde zur Baugrenzenüberschreitung. Das Gebäude ist jedoch aus der Grünzone nach Süden zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Maria Dufter, Roßdorf 18, 83317 Teisendorf auf Ersatzbau mit zwei Wohneinheiten, Pferdestall und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 199, Gemarkung Fridolfing, Am Kloster 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.05.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung „Am Kloster“. Die in der Satzung festgesetzten Regelungen insbesondere zur seitlichen Wandhöhe (max. 6,40 m, gemessen talseitig) und zur Ortsrandeingrünung müssen grundsätzlich eingehalten werden. Befreiungen/Abweichungen sind nicht beantragt. Das grenzständige Nebengebäude (Garage) wurde auf eine abstandsflächenrechtlich zulässige Länge von max. 9 m reduziert. Eine WH von 3,00 m darf nicht überschritten werden.

Auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken im Norden (FlNrn. 196, 197) befinden sich große Bäume, die im Nähebereich zur künftigen Bebauung liegen. Hinsichtlich möglicher Gefährdungen durch Baumwurf wird empfohlen, das zuständige Forstamt am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Das Begleitschreiben hierzu wird zur Kenntnis genommen.

Die Zulässigkeit der Stallungen innerhalb des geplanten Wohngebäudes sollte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim LRA näher geprüft werden; in jedem Fall müssen gemäß BauGB gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden können.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauauschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen. Mit der geringfügigen Überschreitung der zulässigen Wandhöhe besteht Einverständnis, Die Satzungsregelungen sind grundsätzlich einzuhalten. Auf die Einhaltung der Abstandsflächen beim Nebengebäude wurde explicit hingewiesen . Die Gefährdungslage durch Baumwurf und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens noch zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Rolf Kliem zur Errichtung einer Fertiggarage auf dem Grundstück FlNr. 2286 der Gemarkung Fridolfing, Berg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.05.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Umwelt- und Bauausschuss hatte sich bereits in der Sitzung am 06.12.2016 mit dem Vorhaben befasst und beschlossen, das Einvernehmen der Gemeinde wegen Verunstaltung und der Lage innerhalb der straßenrechtlichen Anbauverbotszone nicht zu erteilen.

Gemäß den neuen Eingabeplänen soll das Gebäude so verschoben werden, dass ein Abstand zur Bundesstraße wie beim Hauptgebäude erreicht wird. Für diese Lösung sei die Zustimmung des Straßenbaulastträgers der Bundesstraße zu erwarten.
Zur Vermeidung einer Verunstaltung soll die Garage laut Baubeschreibung mit Holz verschalt werden.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die geänderte Planung zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde herzustellen. Die geplante Holzschalung ist umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Sabrina Dürnberger, Moosweg 6, zum Anbau einer zweiten Wohneinheit an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 309/1 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.05.2017 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gemäß § 34 BauGB. Die Umgebungsbebauung ist heterogen und entspricht am ehesten dem eines Misch- oder Dorfgebietes. Das Vorhaben fügt sich grundsätzlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Zufahrt über Drittgrundstücke ist laut Angaben des Eigentümers durch Grunddienstbarkeit gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung entspricht die Anbindung des Neubaus an den Bestand nicht den gestalterischen Grundsätzen, die entstehende Dachlandschaft wirkt somit sehr unruhig. Nach einem Abstimmungsgespräch mit dem Kreisbaumeister wird daher empfohlen, hierzu im Landratsamt eine Bauberatung wahrzunehmen.

Beschluss

Zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit wird grundsätzlich das Einvernehmen der Gemeinde hergestellt. Auf dem Grundstück sind 4 Stellplätze nachzuweisen. Es wird empfohlen, hinsichtlich der Gestaltung eine Bauberatung beim LRA wahrzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid von Josef und Irmgard Wolferstetter zum Abbruch des bestehenden Stadels und Errichtung einer Fressliegehalle mit Umbau des bestehenden Anbindestalles auf dem Grundstück FlNr. 4172 der Gemarkung Fridolfing, Rautenham 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.05.2017 ö 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben dient dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb und ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Allerdings ist der zur Beseitigung vorgesehene Stadel in der Denkmalliste als Einzeldenkmal eingetragen. Daher ist von den Fachbehörden, hier dem Landesamt für Denkmalpflege, zu prüfen, ob der Stadel noch Denkmalwürdigkeit besitzt oder diese verloren hat und abgebrochen werden kann. Soweit Letzteres der Fall ist, stehen dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen.

Nach Angaben der Antragsteller ergibt sich die Standortwahl für das neue landwirtschaftliche Gebäude aus der notwendigen Nähe zum Anbindestall und aufgrund anderer bestehender Anlagen wie Fahrsilos und Güllegrube.

Beschluss

Gegen das Vorhaben bestehen planungsrechtlich grundsätzlich keine Einwände. Die Entscheidung zum Abbruch des Denkmals obliegt der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Antrag von Brigitte und Stefan Seiffert auf Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Glasdach auf dem Grundstück FlNr. 1299/23 der Gemarkung Fridolfing, Am Pflanzgarten 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.05.2017 ö 8

Sachverhalt

Hinsichtlich der geplanten (verfahrensfreien) Terrassenüberdachung ergeben sich folgende Abweichungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwies West II“:
               Überschreitung der Baugrenze um ca. 0,50 m – 0,70 m;
               Dachdeckung (Glas statt kleinformatige Materialien);
               Fassadenverkleidung (unverputztes Mauerwerk).
Die max. Fläche für die Verfahrensfreiheit beträgt 30 m²; der Anbau muss daher deutlich hinter der ostseitigen Gebäudeflucht des best. Wohnhauses zurückbleiben. Eine geschlossene Ausführung an der Nordwestseite als Windschutz erscheint denkbar.
Die Abweichungen sind i. Ü. städtebaulich vertretbar.
Der westliche Nachbar FlNr. 1299/22 hat dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Mit den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dietwies West II“ besteht grundsätzlich Einverständnis. An den Gebäudekanten ist jedoch deutlich einzurücken; die Einhaltung der GRZ muss noch nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.05.2017 ö 9
Datenstand vom 20.07.2018 07:33 Uhr