Datum: 29.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 23:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einbeziehungssatzung Hohenbergham im Bereich der Grundstücke FlNrn. 60/T und 3886/T der Gemarkung Fridolfing - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss
2 Einbeziehungssatzung Zwieselstraße/St. Johann Straße im Bereich des Grundstückes FlNr. 251 der Gemarkung Fridolfing - Ergebnis der öffentlichen Auslegungen und Behördenbeteiligungen und Satzungsbeschluss
3 Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung In der Point - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss
4 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles In der Point - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und Feststellungsbeschluss
5 Bebauungsplan Bergfeld - Ergebnis der öffentlichen Auslegungen und Behördenbeteiligungen und Satzungsbeschluss
6 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Baugebietes Bergfeld - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und Feststellungsbeschluss
7 Erweiterung der Salzachklinik - Nachträgliche Genehmigung der Vergabe des Gewerkes Außenanlagen
8 Kommunaler Wohnungsbau - Nachträgliche Genehmigung der Vergabe des Gewerkes Naturstein
9 Antrag der Volkshochschule Traunstein e.V. auf finanzielle Förderung für das Geschäftsjahr 2017
10 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Einbeziehungssatzung Hohenbergham im Bereich der Grundstücke FlNrn. 60/T und 3886/T der Gemarkung Fridolfing - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2017 ö 1

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 30.03.2017 hat inkl. Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.04.2017 bis einschl. 26.05.2017 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 13/2017 vom 15.04.2017 hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.

Ergebnis der Behördenbeteiligung:
Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben:
       Landratsamt Traunstein – Immissionsschutz
       Landratsamt Traunstein – Wasserrecht
       Forstamt Traunstein
       Bayernwerk AG

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

1.        Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 19.05.2017

Das Schreiben (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Empfehlung zur Bezeichnung der Satzung im Plankopf sollte aus Sicht der Verwaltung nachgekommen werden. Ebenso können die Klarstellung zu den Grünflächen sowie die genannten Mindestanforderungen an die Gestaltung noch aufgenommen werden. Eine Abstimmung mit der Naturschutzbehörde ist erfolgt.

14        14        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, den Satzungsentwurf gemäß Sachverhalt anzupassen.

2.        Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 10.04.2017

Das Schreiben (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die notwendige Abstimmung mit den genannten Behörden ist im Zuge des Verfahrens erfolgt. Eine weitere Veranlassung besteht hierzu nicht.

14        14        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung besteht nicht.

3.        Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 23.05.2017

Das Schreiben (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.


Stellungnahme der Verwaltung:
Der Versorgungsträger der Wasserversorgung wurde gehört. Das künftige Baugrundstück ist aus Sicht der Verwaltung keiner erhöhten Gefahr durch flächenhaft abfließendes Oberflächenwasser ausgesetzt; dennoch erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Eigentümer/Bauherrn. Die Schmutzwasserentsorgung wird über den Anschluss an die öffentliche Kanalisation sichergestellt. Die weitere konkrete Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Ziele ist erst im Einzelgenehmigungsverfahren relevant. Altlastenverdachtsflächen sind nicht betroffen; zum Einzelgenehmigungsverfahren erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Eigentümer/Bauherrn.

14        14        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung im Bauleitplanverfahren besteht nicht.

4.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 26.04.2017

Das Schreiben (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Punkt „landwirtschaftliche Betriebe“ könnte in der Satzung unter den Hinweisen entsprechend ergänzt werden.

14        14        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, die Satzung unter den Hinweisen entsprechend zu ergänzen.

5. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 17.05.2017

Das Schreiben (Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Anteil der Bepflanzung der Ausgleichsfläche kann auf 60 % wie vorgeschlagen erhöht werden. Ebenso können die Pflanzenliste sowie die Anbringung der Fledermauskästen vorab von Bauherrenseite an die Naturschutzbehörde mitgeteilt werden. Die Dienstbarkeitsbestellung zur Sicherung der Ausgleichsfläche liegt vor.

14        14        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, die Satzung hinsichtlich des Anteils der Bepflanzung der Ausgleichsfläche anzupassen. Weiteres ist nicht veranlasst.

6. Bund Naturschutz, Schreiben vom 26.05.2017

Das Schreiben (Anlage 6) wird zur Kenntnis genommen.


Stellungnahme der Verwaltung:
Von Seiten der Verwaltung wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Fachgutachter Dr. Manhart wie folgt Stellung genommen:

Zu 1) Die Flurnummern werden überprüft und ggf. redaktionell angepasst.

Zu 2) Die Erforderlichkeit einer Umweltprüfung ergibt sich ausschließlich aus dem BauGB und nicht aus dem Artenschutzrecht. Im vorliegenden Fall ist auf Grundlage des BauGB kein Umweltbericht erforderlich.
In der Begründung zur Satzung ist eine artenschutzrechtliche Betrachtung enthalten, diese Betrachtung kommt zum Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs-/Kompensationsmaßnahmen keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich ist. Diese Vorgehensweise ist sachlich und fachlich korrekt, eine Planänderung oder Ergänzung der Begründung ist nicht veranlasst.

Zu 3) Im Rahmen der Besichtigung der Bäume am 23.09.2016 konnte festgestellt werden, dass der maßgebliche Apfelbaum keine dauerhaften Quartiere, z.B. Wochenstuben aufweist. Kotspuren lagen nicht vor. Zudem kann aufgrund der Exposition und Größe der Baumhöhlen und der Isolation ausgeschlossen werden, dass die Baumhöhlen als Winterquartier genutzt werden. Somit kann eine Rodung nicht zu einem Verstoß des Artenschutzrechtes (Schädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) führen.
Die artenschutzrechtliche Betrachtung der Begründung wird entsprechend redaktionell ergänzt.

Zu 3a) Die Nutzung der Baumhöhlen als Winterquartiere kann aufgrund der Exposition und der Isolation ausgeschlossen werden. Der festgesetzte Rodungszeitpunkt ist daher sachgerecht. Eine Planänderung ist nicht erforderlich, die artenschutzrechtliche Begründung wird redaktionell ergänzt.

Zu 3b) Aufgrund der siedlungstypischen Bauweise mit Ortgangbrettern an den Dächern, der in Hohenbergham vorhandenen landwirtschaftlichen Schuppen in Holzbauweise und der vorhandenen älteren Bäume (u.a. auch Obstbäume) im Bereich der Ortschaft kann davon ausgegangen werden, dass tatsächlich in gleicher und erreichbarer Qualität Ausweichquartiere vorhanden sind. Eine Ortsbegehung und eine Luftbildauswertung zeigen dies unmissverständlich. Eine Höhlenbaumkartierung ist zu dieser Einschätzung nicht erforderlich und zudem unverhältnismäßig. Die artenschutzrechtliche Betrachtung in der Begründung wird redaktionell ergänzt, eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Zu 3c) Es sind keine essentiellen Fortpflanzungshabitate durch die Rodung eines Apfelbaumes betroffen. Siehe dazu auch die Ausführungen zu 3). Die Bewertung des Eingriffs ist daher fachlich korrekt. Die artenschutzrechtliche Betrachtung in der Begründung wird redaktionell ergänzt, eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Zu 3d) Aus den bisherigen Ausführungen geht hervor, dass keine Fortpflanzungsstätten oder Ruhestätten vorliegen. Ausweichquartiere sind vorhanden, so dass die Fledermauskästen nur vorsorglich als Maßnahme festgesetzt sind. Es handelt sich somit nicht um sog. CEF-Maßnahmen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass Fledermauskästen zwar in der fachlichen Diskussion stehen, aber immer noch eine Maßnahme darstellen, die dem Stand der Technik entsprechen. Die artenschutzrechtliche Betrachtung in der Begründung wird redaktionell ergänzt, eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Die Fällung der Bäume erfolgte nach Rücksprache mit den Eigentümern in den letzten Februartagen und somit innerhalb des festgesetzten Rodungszeitraumes. Zudem kann unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Punkt 3 und 3c eine Tötung von Individuen ausgeschlossen werden.

Zu 4) Die Flächenermittlung erfolgte auf Basis der CAD-ermittelten Flächen des Bebauungsplanes und ist nicht zu beanstanden. Zudem ist die Zuordnung der Eingriffsschwere und der Ausgleichsfaktor in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt und als sachgerecht eingestuft worden. Eine Planänderung oder Ergänzung der Begründung ist nicht veranlasst.

Zu 5) Die Einbeziehung einer Teilfläche der Fl.-Nr. 3886 erfolgte aus städtebaulichen Gründen, um an den Geltungsbereich einer bestehenden Satzung anzubinden. Die Festlegung der privaten Grünfläche erfolgte zur klaren Einordnung von Baulandflächen und Grünflächen. Eine Planänderung oder Ergänzung der Begründung ist nicht veranlasst.

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Gemeinderat Franz Jäger ist zur Sitzung erschienen. (19.12 Uhr).
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15        15        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt; die Begründung redaktionell anzupassen; ansonsten ist nichts veranlasst.

7. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 28.04.2017

Das Schreiben (Anlage 7) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antragsteller wird auf den Erschließungsaufwand hingewiesen. Änderungen im Bauleitplanverfahren sind nicht veranlasst.

15        15        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung im Bauleitplanverfahren besteht nicht.

8. Deutsche Telekom, Schreiben vom 03.05.2017

Das Schreiben (Anlage 8) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antragsteller wird auf die bestehenden Telekommunikationslinien hingewiesen. Änderungen im Bauleitplanverfahren sind nicht veranlasst.


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Gemeinderat Dr. Andreas Neubauer ist zur Sitzung erschienen. (19.27 Uhr).
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16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung im Bauleitplanverfahren besteht nicht.

Beschluss

Aufgrund der Einzelbeschlüsse sind keine Planänderungen oder Anpassungen erforderlich, die die Grundzüge der Planung berühren. Der Gemeinderat beschließt daher, die Anpassungen wie beschrieben vorzunehmen und die Einbeziehung in dieser Form als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Einbeziehungssatzung Zwieselstraße/St. Johann Straße im Bereich des Grundstückes FlNr. 251 der Gemarkung Fridolfing - Ergebnis der öffentlichen Auslegungen und Behördenbeteiligungen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 07.02.2017 hat inkl. Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.04.2017 bis einschl. 05.05.2017 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 10/2017 vom 29.03.2017 hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.

Ergebnis der Behördenbeteiligung:
Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben:
       Landratsamt Traunstein – Immissionsschutz
       Forstamt Traunstein
       Amt für Landwirtschaft

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

1.        Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 02.05.2017

Das Schreiben (Anlage 10) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Empfehlung zur Klarstellung zu den Grünflächen sowie die genannten Mindestanforderungen an die Gestaltung könnten aus Sicht der Verwaltung noch aufgenommen werden.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, den Satzungsentwurf gemäß Sachverhalt anzupassen.

2. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 12.04.2017

Das Schreiben (Anlage 11) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Dienstbarkeitsbestellung zur Sicherung der Ausgleichsfläche liegt vor.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

3.        Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 02.05.2017

Das Schreiben (Anlage 12) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Versorgungsträger der Wasserversorgung wurde gehört. Das künftige Baugrundstück ist aus Sicht der Verwaltung keiner erhöhten Gefahr durch flächenhaft abfließendes Oberflächenwasser ausgesetzt; dennoch erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Eigentümer/Bauherrn. Die Schmutzwasserentsorgung wird über den Anschluss an die öffentliche Kanalisation sichergestellt. Die weitere konkrete Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Ziele ist erst im Einzelgenehmigungsverfahren relevant. Altlastenverdachtsflächen sind nicht betroffen; zum Einzelgenehmigungsverfahren erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Eigentümer/Bauherrn.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung im Bauleitplanverfahren besteht nicht.

4. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 22.03.2017

Das Schreiben (Anlage 13) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antragsteller wird auf den Erschließungsaufwand und etwaige Mehrkosten hingewiesen. Änderungen im Bauleitplanverfahren sind nicht veranlasst.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung im Bauleitplanverfahren besteht nicht.

5. Bayernwerk, Schreiben vom 21.03.2017

Das Schreiben (Anlage 14) wird zur Kenntnis genommen.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung im Bauleitplanverfahren besteht nicht.

6 Deutsche Telekom, Schreiben vom 03.05.2017

Das Schreiben (Anlage 15) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antragsteller wird auf die bestehenden Telekommunikationslinien hingewiesen. Änderungen im Bauleitplanverfahren sind nicht veranlasst.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung im Bauleitplanverfahren besteht nicht.

7 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 14.06.2017

Das Schreiben (Anlage 16) wird zur Kenntnis genommen.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Beschluss

Aufgrund der Einzelbeschlüsse sind keine Planänderungen oder Anpassungen erforderlich, die die Grundzüge der Planung berühren. Der Gemeinderat beschließt daher, die Anpassungen wie beschrieben vorzunehmen und die Einbeziehung in dieser Form als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung In der Point - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf hat inkl. der Begründung in der Fassung vom 01.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.04.2017 bis zum 05.05.2017 öffentlich ausgelegen. Auf die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 12/2017 vom 29.03.2017 hingewiesen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.


Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Es wurden keinerlei Stellungnahmen eingereicht.  Bedenken bzw. Einwendungen gegen die Planung wurden keine geäußert.


Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Keine Stellungnahmen haben abgegeben:
       Kabel Deutschland, Vertrieb und Service GmbH, München
       Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
       Bayer. Bauernverband

Keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung haben vorgebracht:
       Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – untere Naturschutzbehörde, e-mail vom 24.05.2017
       Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein, Schreiben vom 03.05.2017
       Landratsamt Traunstein, SG 4.40 - untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 26.04.2017
       Achengruppe, Schreiben vom 29.03.2017
       Landratsamt Traunstein, SG 4.16- Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben vom 05.04.2017
       Bayernwerk AG, Schreiben vom 25.04.2017

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 30.03.2017

Das Schreiben in der Anlage (18) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgelegte Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Eine Veranlassung aufgrund der Stellungnahme besteht daher nicht.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser keine Veranlassung besteht.

2. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 24.03.2017

Das Schreiben lt. Anlage (19) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die genannten Forderungen und Hinweise haben keinen Einfluss auf das Planaufstellungs-verfahren, sind jedoch im Zuge der geplanten Baumaßnahmen zu berücksichtigen.


16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass diese keinen Einfluss auf die Bauleitplanung hat. Die Stellungnahme ist aber den Bauwerbern zur Kenntnisnahme zu übersenden, da die genannten Hinweise im Zuge von künftigen Baumaßnahmen zu berücksichtigen sind.

3. Landratsamt Traunstein, SG 4.41-T – untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 13.04.2017

Das Schreiben ist in der Anlage (20) beigefügt und wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Rechtsprechung, wonach eine aufgegebene Tierhaltung erst dann nicht mehr berücksichtigt werden darf, wenn nach Baurecht die Wiederaufnahme ausgeschlossen ist, ist bekannt.
Nach Ansicht der Verwaltung ist eine Wiederaufnahme der Tierhaltung aufgrund der vorhandenen baulichen und technischen Ausstattung bereits jetzt ausgeschlossen, da dafür jedenfalls neue Genehmigungsverfahren erforderlich wären.
Eine weitere Veranlassung aufgrund dieser Stellungnahme besteht daher aus Sicht der Verwaltung nicht.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass sich daraus für das Planaufstellungsverfahren keine weitere Veranlassung ergibt.


4. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben v. 03.05.2017

Das beiliegende Schreiben (Anlage 21) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der vorgelegten, aktuellen Planung ergeben sich keine neuen, relevanten Sachverhalte. Die Stellungnahme des WWA vom 24.08.2016 wurde bereits weitgehend berücksichtigt und gilt unverändert weiter.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, eine weitere Veranlassung daraus ergibt sich derzeit nicht.

Beschluss

Aufgrund der Einzelbeschlüsse sind keine weiteren Planänderungen oder Anpassungen erforderlich, die den Grundzügen der Planung entgegenstehen. Der Gemeinderat beschließt daher die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „In der Point“ in der Fassung vom 01.03.2017 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles In der Point - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Änderungsentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes hat inkl. Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 06.04.2017 bis zum 05.05.2017 öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 11/2017 vom 29.03.2017 hingewiesen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.


Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Es wurden keinerlei Stellungnahmen eingereicht. Bedenken bzw. Einwendungen gegen die Planung wurden keine geäußert.


Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Keine Stellungnahmen haben abgegeben:
       Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – untere Naturschutzbehörde
       Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
       Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
       Bayer. Bauernverband
       
Keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung haben vorgebracht:
       Bayernwerk AG, Schreiben vom 25.04.2017
       Achengruppe, Schreiben vom 29.03.2017
       Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben vom 05.04.2017
       Landratsamt Traunstein, SG 4.41T – untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 13.04.2017
       Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 03.05.2017
       Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 26.04.2017
       
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 30.03.2017

Das Schreiben in der Anlage (23) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Den in der vorhergehenden Stellungnahme genannten Hinweisen wurde zwischenzeitlich Rechnung getragen. Im Ergebnis steht die vorliegende Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.



16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser für das Verfahren kein Handlungsbedarf mehr besteht.


2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 03.05.2017

Das Schreiben in der Anlage (24) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme hat keinen Einfluss auf das laufende Planfeststellungsverfahren.
Ein Ergebnis der angekündigten Überarbeitung der TA-Luft liegt auf absehbare Zeit nicht vor. Nach aktuellem Rechtsstand werden alle Grenzwerte wie im Gutachten der Fa. Hoock-Farny dargestellt, eingehalten.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser für das laufende Bauleitplanverfahren keine Veranlassung besteht.


3. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 24.03.2017

Das Schreiben in der Anlage (25) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die genannten Hinweise und Forderungen haben keine Auswirkung auf das laufende Bauleit-planverfahren, sind aber im Zuge späterer Baumaßnahmen zu beachten. Die Stellungnahme soll daher an die künftigen Bauwerber zu deren Beachtung weitergeleitet werden.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass für das laufende Verfahren daraus kein Handlungsbedarf entsteht. Die Stellungnahme ist aber den künftigen Bauwerbern zur Beachtung der genannten Hinweise und Forderungen weiter zu leiten.

Beschluss

Aufgrund der Einzelbeschlüsse besteht keine Notwendigkeit zur weiteren Überarbeitung der Planentwürfe. Der Gemeinderat trifft daher zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Fridolfing den Feststellungsbeschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Bergfeld - Ergebnis der öffentlichen Auslegungen und Behördenbeteiligungen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 20.12.2016 lag in der Zeit vom 02.01.2017 bis einschließlich 03.02.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB erstmals öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 31/2016 vom 23.12.2016 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Nachdem sich insbesondere aus Gründen des Immissionsschutzes wesentliche Planänderungen ergaben, lag der Satzungsentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 10.05.2017 in der Zeit vom 22.05.2017 bis zum 21.06.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus. Auf diese erneute Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 16/2017 vom 13.05.2017 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte gem. § 4 Abs. 2 BauGB die nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:

Während der förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen oder Einwendungen eingereicht. Ein Fragenkatalog des benachbarten Spenglereibetriebes im Hinblick auf Einschränkungen für den Nachtbetrieb wurde verwaltungsmäßig in einem gemeinsamen Gespräch mit Beteiligung des Gutachters beantwortet.

Ergebnis der beiden Behördenbeteiligungen:

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken geäußert haben:

       Landratsamt Traunstein, Wasserrecht, Schreiben vom 16.01. und 23.05.2017;
       Landratsamt Traunstein, Untere Verkehrsbehörde, Schreiben v. 02.01. und 22.05.2017;
       Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, Schreiben vom 23.05.2017;
       Forstamt, Schreiben vom 27.01. und E-Mail vom 19.06.2017;
       Amt für Landwirtschaft, Schreiben vom 08.06.2017;
       WWA Traunstein, Schreiben vom 02.02. und 16.06.2017;
       Bayer. Landesamt für Denkmalpflege;
       Staatl. Bauamt Traunstein;
       Bayernwerk AG;
       Deutsche Telekom AG;
       Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe;

Hinweis: Die Versorger wurden auch im Zuge der Erschließungsplanung beteiligt.

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

1. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 03.02. und 29.05.2017

Die Schreiben in der Anlage (26, 27) werden zur Kenntnis genommen.


Stellungnahme der Verwaltung:
Im Hinblick auf die Belange einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, den Übergang in den Außenbereich im Süden, die gestalterischen Anregungen hinsichtlich Quergiebel und Farbgebung und die Zulassung von Garagen und Nebengebäuden außerhalb der Baugrenzen kann auf die Beschlussfassung vom 15.12.2016 verwiesen werden. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine zwingenden Gründe, vom Entwurf bzw. den bereits getroffenen Festlegungen abzuweichen.
Zu den im Schreiben vom 29.05.2017 genannten, ortsplanerischen Bedenken kann Folgendes ausgeführt werden: Die Größenverhältnisse der geplanten Schallschutzbebauung werden entgegen der Stellungnahme noch als unproblematisch angesehen, da im Dorfgebiet bereits jetzt durchaus auch größere Gebäude vorhanden sind. Aufgrund der vorgesehenen und auch festgesetzten Gliederung ist nicht zu befürchten, dass sich diese Bebauung nicht einfügen wird. Durch die geplante Errichtung des Schallschutzgebäudes wird nach Sicht der Verwaltung dem erwähnten Gebot zur vorbeugenden Konfliktbewältigung ausreichend Rechnung getragen, da nach Verwirklichung dieses Gebäude die benachbarten Betriebe hinsichtlich ihrer, in das Baugebiet wirkenden Emissionen  in ihrem Betriebsablauf nicht wesentlich eingeschränkt werden und umgekehrt die angrenzende Wohnbebauung ausreichend geschützt werden kann.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, dass die Planentwürfe beibehalten werden und keine Änderungen veranlasst sind.


2. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 16.01. und 31.05.2017

Die als Anlage (28, 29) beigefügten Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Den raumordnerischen Belangen von Natur und Landschaft sowie des Lärmschutzes wurde durch die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden und des Gutachters im Verfahren ausreichend Rechnung getragen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Flächenbedarf für die Baulandausweisung nachvollziehbar dargelegt ist und der Bebauungsplan „Bergfeld“ den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Weitere Veranlassung besteht aufgrund der Stellungnahmen nicht.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und stellt fest, dass durch die Beteiligung der Fachbehörden und des Gutachters im Verfahren den Erfordernissen der Raumordnung ausreichend Rechnung getragen wurde. Weitere Veranlassung besteht aufgrund der Stellungnahmen nicht.


3. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 27.12.2016 und 08.06.2017

Die beiden Stellungnahmen in der Anlage (30, 31) werden zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund des Schreibens vom 27.12.2016 und der darin vorgebrachten Einwendungen wurden sowohl Planung als auch das zugrunde liegende Gutachten grundlegend überarbeitet. Im Wesentlichen wurden neu festgelegt die zu bauende geschlossene Schallschutzbebauung mit Festsetzung einer Baulinie, die Wand- und Firsthöhen und die Ausgestaltung der lärmbeaufschlagten Fassaden dieses Gebäudes, die Verschwenkung der Zufahrtsstraße in das Baugebiet und weitere Einschränkungen für dahinterliegende Grundstücke. Des Weiteren wurden mit den beiden Betrieben Spenglerei und Autohaus dahingehend Abstimmungen getroffen, dass der Nachtbetrieb zukünftig geringfügig einzuschränken wäre, um Überschreitungen des sog. Spitzenpegelkriteriums zu vermeiden. Für die Spenglerei bedeutet dies, dass – sollte in der Nachtzeit angeliefert werden – nur ein eingeschränkter Bereich des Betriebsgeländes befahren und zur Entladung genutzt werden darf. Alternativ wäre auch eine Entladung auf der Straße ohne Befahrung des Betriebsgeländes möglich, wobei in beiden Fällen gemäß der ursprünglichen Betriebsbeschreibung der Spenglerei der Ladevorgang nicht mit geräuschrelevanten Hilfsmitteln (Hubwagen etc.) getätigt werden darf. Für das Autohaus ist eine Nachtanlieferung von PkW`s mit Entladung künftig nicht mehr möglich. Andere Anlieferungen bleiben jedoch weiterhin möglich. Diese Festlegungen wurden in Abstimmung mit den Betrieben getroffen, um einerseits die Betriebe so wenig wie möglich einzuschränken und andererseits die geplante Wohnbebauung verwirklichen zu können. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die bereits jetzt vorhandene Wohnbebauung entsprechenden Schutz genießt, ein Nachtbetrieb der Gewerbebetriebe baurechtlich nicht genehmigt ist und unter Abwägung der ortsplanerischen Belange eine Überplanung der jetzt ins Auge gefassten Flächen sinnvoller ist als in eine exponierte Außenbereichslage zu planen.
Den im Schreiben der Immissionsschutzbehörde vom 27.12.2016 dargelegten Möglichkeiten zur Überwindung der Einwendungen wurde somit aus Sicht der Verwaltung nachgekommen

Zu der Stellungnahme vom 08.06.2017 liegt das ebenfalls in der Anlage befindliche Schreiben der Lärmschutzberatung Steger & Partner (Anlage 32) vom 21.06.2017 vor. Auf dieses Schreiben wird vollinhaltlich verwiesen. Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, sich die Argumentation des Gutachters zu eigen zu machen.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Vorschlägen der Verwaltung bzw. des Gutachters wie im Sachverhalt dargestellt nachzukommen und den sog. modifizierten Betrieb von Spenglerei und Autohaus zu Grunde zu legen. Der Gemeinderat hat Kenntnis davon, dass den Betreibern die Maßgaben für den Nachtbetrieb bekannt sind und geht davon aus, dass damit ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe gewährleistet wird.

Der Einwand der Unteren Immissionsschutzbehörde im Schreiben vom 08.06.2017 hinsichtlich der Festsetzung Nr. 1 „Bedingtes Baurecht“, Satz 2 des Bebauungsplanes wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist jedoch der Ansicht, dass auch ohne die Errichtung der Schallschutzbebauung im Planteil LSB des Bebauungsplanes anderweitig sichergestellt werden kann, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Planteil L eingehalten werden können. Vorstellbar wäre beispielsweise die Errichtung von Wohngebäuden im Planteil L, die an denjenigen Fassadenabschnitten, die in Richtung der Spenglerei und des Autohauses ausgerichtet sind, keine Fenster von Aufenthaltsräumen und somit keine Immissionsorte im Sinne der TA Lärm aufweisen. Dies könnten beispielsweise Wohngebäude mit vorwiegend nach Südwesten orientierten Aufenthaltsräumen oder mit Innenhöfen sein, in die hinein Fenster von Aufenthaltsräumen ausgerichtet sind. Dem Einwand der Unteren Immissionsschutzbehörde wird somit nicht gefolgt.
Eine Planänderung ist aufgrund des Einwandes daher nicht veranlasst.

Der Einwand der Unteren Immissionsschutzbehörde hinsichtlich der Festsetzung zu notwendigen schalldämmenden Lüftungseinrichtungen in Nr. 9 des Bebauungsplanes wird zur Kenntnis genommen. Diese Festsetzung ist jedoch erforderlich, da es durchaus vorstellbar ist, dass beispielsweise an der Nordwestecke und der Südwestecke des Baufeldes innerhalb der Baugrenzen im Planteil LSB Schlaf- oder Kinderzimmer entstehen, die ausschließlich Fenster in demjenigen Bereich der Nordwestfassade bzw. der Südostfassade aufweisen, in dem Fenster von Aufenthaltsräumen gemäß Planzeichnung des Bebauungsplanes zulässig sind. Ein Widerspruch zur Planzeichnung liegt daher nicht vor. Hier treten jedoch gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung in der Nacht Verkehrsgeräuschimmissionen von 45 dB(A) und höher auf, so dass nach DIN 18005 selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist und somit schalldämmende Lüftungseinrichtungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung notwendig sind. Besitzen die Schlaf- oder Kinderzimmer jedoch zusätzlich oder ausschließlich mindestens ein Fenster in der von der Straße abgewandten, weniger belasteten Südwestfassade, über welches der jeweilige Raum belüftet werden kann, so sind gem. der in Nr. 9 angeführten Festsetzung des Bebauungsplanes keine zusätzlichen Lüftungseinrichtungen erforderlich. Dem Einwand der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Nichtzulässigkeit der Festsetzung zu den schalldämmenden Lüftungseinrichtungen in Nr. 9 des Bebauungsplanes wird somit nicht gefolgt.

Eine Planänderung ist daher auch in diesem Punkt nicht veranlasst.

Der Hinweis, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einer Abwägung nicht zugänglich seien, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Planänderung ist diesbezüglich nicht veranlasst.

Die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen aus dem Schreiben des LRA vom 08.06.2017 werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Dem Heranrücken von Wohnbebauung an zwei bestehende Betriebe wird in ausreichender Form durch einen planerischen Selbstschutz der vorgesehenen Gebäude begegnet. Darüber hinaus werden zur Sicherstellung der schalltechnischen Verträglichkeit in Abstimmung mit den Betriebsinhabern Modifizierungen der Betriebsabläufe vorgenommen. Die Gemeinde geht auf Basis der stattgefundenen Abstimmungen davon aus, dass die betroffenen Betriebe ein Heranrücken der Wohnbebauung in der vorgesehenen Form akzeptieren. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht dann seitens der Betriebe die Pflicht zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den Fassaden, in denen sich zulässigerweise Immissionsorte nach TA Lärm befinden. Ab diesem Zeitpunkt ist dann nur noch der modifizierte Betrieb möglich. Eine anderweitige Sicherstellung dieser neuen Betriebszustände durch die Gemeinde ist nicht erforderlich.
Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

4. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 19.06.2017

Die als Anlage (33) beigefügte Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die geforderte Abgrenzung und Zuordnung der Ausgleichsfläche sowie die Aufnahme in den Festsetzungen kann ergänzend erfolgen.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, den Forderungen der Naturschutzbehörde nachzukommen und die Entwürfe entsprechend anzupassen.


5. Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 03.02.2017

Die als Anlage (34) beigefügte Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die angeregte Duldungspflicht ist bereits im Planentwurf enthalten. Bepflanzungsabstände sind bereits gesetzlich geregelt; zusätzliche Festsetzungen sind daher nicht erforderlich.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, hierzu keine weiteren Anpassungen vorzunehmen.


6. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 01.02.2017

Die als Anlage (35) beigefügte Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Laut Festsetzungen sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Die Durchlässigkeit von Einfriedungen ist ebenso ausreichend geregelt wie die Umsetzung einer insektenfreundlichen Straßenbeleuchtung.


16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, hierzu keine weiteren Anpassungen vorzunehmen.

Beschluss

Nachdem aufgrund der Einzelbeschlüsse keine Planänderungen oder Anpassungen erforderlich sind, die die Grundzüge der Planung berühren, beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Bergfeld“ nach Anpassung gemäß Beschluss Nr. 4 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Baugebietes Bergfeld - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2017 ö 6

Sachverhalt

Der Änderungsentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes hat inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.12.2016 in der Zeit vom 02.01.2017 bis zum 03.02.2017 öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 32/2016 vom 23.12.2016 hingewiesen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.


Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Es wurden keinerlei Stellungnahmen eingereicht. Bedenken bzw. Einwendungen gegen die Planung wurden keine geäußert.


Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Keine Stellungnahmen abgegeben bzw. keine Einwendungen geäußert haben:
       Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde
       Landratsamt Traunstein, Untere Verkehrsbehörde
       Landratsamt Traunstein, Wasserrecht
       Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
       Amt für ländl. Entwicklung Oberbayern
       Bayer. Landesamt für Dekmalpflege
       Amt für Landwirtshaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft
       WWA Traunstein
       Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
       Bayernwerk AG
       Deutsche Telekom AG
       Achengruppe
       
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

1. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 03.02.2017

Die Stellungnahme in der Anlage (37) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Untere Bauaufsichtsbehörde erklärt ihr grundsätzliches Einverständnis mit der vorgelegten Planung. Seitens der Verwaltung wird die Entwicklung einzelner, derzeit im Außenbereich liegender Flächen hin zum Innenbereich weiterhin als unproblematisch angesehen. Zudem wurde mit der geplanten Ortsrandeingrünung, die auch nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ausreichend dimensioniert erscheint, eine deutliche Abgrenzung zwischen künftigem Innen- und bestehendem Außenbereich in der Planung vorgesehen. Aufgrund der Stellungnahme wird daher keine weitere Veranlassung gesehen.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser keine weitere Veranlassung für das Aufstellungsverfahren besteht.


2. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 16.01.2017

Das Schreiben in der Anlage (38) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Den im Rahmen der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung gestellten Forderungen wurde zwischenzeitlich nachgekommen. Somit steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Weitere Veranlassung besteht aufgrund der Stellungnahme somit keine.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser keine Veranlassung besteht.


3. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 28.12.2016

Die Stellungnahme in der Anlage (39) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einwendungen und die dargelegten Möglichkeiten der Überwindung wurden ausführlich und intensiv im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft und durch Einplanung einer Schallschutzbebauung, weitere Festsetzungen zum Schallschutz sowie Festlegung zum modifizierten Nachtbetrieb gelöst. Im Ergebnis zeigte sich, dass das WA für alle Seiten verträglich – wenn auch mit entsprechenden Auflagen – umgesetzt werden kann.
Auf die Ausführungen im Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf, das Gutachten sowie die ergänzenden Stellungnahmen des Gutachters kann vollumfänglich verwiesen werden.

Es ergibt sich kein Änderungsbedarf.


16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser keine weitere Veranlassung für das Aufstellungsverfahren besteht.


4. Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 03.02.2017

Die als Anlage (40) beigefügte Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die angeregte Duldungspflicht ist im Bebauungsplanentwurf enthalten. Bepflanzungsabstände sind bereits gesetzlich geregelt; zusätzliche Festsetzungen sind daher nicht erforderlich.

16        16        0        Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, hierzu keine weiteren Anpassungen vorzunehmen.

Beschluss

Nachdem anhand der Einzelbeschlüsse keine weitere Überarbeitung der Entwürfe veranlasst ist, stellt der Gemeinderat die 17. Änderung des Flächennutzugsplanes der Gemeinde Fridolfing in der Fassung vom 20.12.2016 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Erweiterung der Salzachklinik - Nachträgliche Genehmigung der Vergabe des Gewerkes Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2017 ö 7

Sachverhalt

Das Gewerk „Außenanlagen“ im Rahmen der Erweiterung der Salzachklinik wurde beschränkt ausgeschrieben. 9 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, 7 Firmen haben ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die eingegangenen Angebote wurden von der Europplan Ingenieurgesellschaft mbH, Fridolfing geprüft und gewertet.
Das Angebot der Firma Schneckenpointner, Waging schließt mit einer pauschalen Angebotssumme von 208.250,00 €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Firma Schneckenpointner zum pauschalen Gesamtpreis von 208.250 ,00 € brutto anzunehmen.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für das Gewerk bei 253.000,00 € lag und das Angebot daher um 44.750,00 € (17,68%) unter der Kostenschätzung liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Kommunaler Wohnungsbau - Nachträgliche Genehmigung der Vergabe des Gewerkes Naturstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2017 ö 8

Sachverhalt

Das Gewerk „Natursteinarbeiten“ im Rahmen des Projektes „Kommunaler Wohnungsbau“ wurde beschränkt ausgeschrieben. 15 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 8 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die Angebote wurden von der plg Strasser GmbH geprüft und gewertet. Das Angebot der Firma Herbert Steinmaßl, Fridolfing schließt mit einer Gesamtsumme von 31.861,36 € brutto.

Das Gewerk wurde gemäß Ermächtigungsbeschluss des Gemeinderates vom 23.05.2017 zwischenzeitlich bereits vergeben, die Vergabe an die Firma Steinmaßl ist nachträglich noch zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt nachträglich die Vergabe des Gewerkes an die Firma Herbert Steinmaßl, Fridolfing zum Gesamtpreis von 31.861,36 € brutto. Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenschätzung für das Gewerk bei 62.259,12 € brutto lag und die Vergabesumme somit um 30.397,79 € (48,82%) unter der Kostenschätzung liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag der Volkshochschule Traunstein e.V. auf finanzielle Förderung für das Geschäftsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2017 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat nimmt eingangs das Schreiben der Stadt Traunstein vom 23.05.2017 zur Kenntnis, mit dem weiterhin um eine finanzielle Förderung der Volkshochschule Traunstein e.V. für das Jahr 2017 gebeten wird. Im Einzelnen darf auf das  o. g. Schreiben verwiesen werden, das den Gemeinderatsmitgliedern bereits übersandt wurde.

Von Seiten der Verwaltung wurde zur besseren Transparenz dem Gemeinderat eine Aufstellung des Jahres 2016 der in Fridolfing stattfindenden Kurse sowie eine Aufstellung der teilnehmenden Fridolfinger Bürgerinnen und Bürger vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Volkshochschule Traunstein e.V. wie bereits im Vorjahr mit einen Zuschuss in Höhe von 1.245,00 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2017 ö 10

Sachverhalt

1. Anfrage von 2. Bgm. Kraus wegen Fahrradständer beim Generationenwohnen
2. Bgm. Kraus fragte nach, ob für die Gebäude beim Generationenwohnen noch Fahrradständer angeschafft werden.

Bürgermeister Schild teilte hierzu mit, dass diese Anschaffung grundsätzlich eine Angelegenheit der Eigentümergemeinschaft ist. Diese hat inzwischen auch über die Anschaffung beschlossen, so dass mit einer baldigen Lieferung gerechnet werden kann.

2. Anfrage von Gemeinderätin Anneliese Kiermaier wegen Anschreiben der Gemeinde bezüglich Zaunhöhen
Gemeinderätin Kiermaier erkundigte sich nach der gemeindlichen Praxis bei zu hohen Einfriedungen. Bürgermeister Schild erläuterte hierzu, dass fast jede Woche Schreiben der Gemeinde an Grundstückseigentümer ergehen, deren Einfriedungen zu hoch sind und z.B. Sichtdreiecke behindern. Außerdem ergeht in dieser Sache auch regelmäßig ein Aufruf in der Gemeindezeitung. Bezüglich der Zaungestaltung und der Zaunverkleidung wurde nach Beratung im Gemeinderat von dem Erlass einer gemeindlichen Gestaltungssatzung abgesehen, so dass hierfür die allgemeinen Bauvorschriften gelten.

3. Anfrage von Gemeinderätin Anneliese Kiermaier bezüglich Umleitungssituation TS 16
Gemeinderätin Kiermaier stellte fest, dass aufgrund der Umleitung bei der TS 16 ein verstärkter LKW-Verkehr durch Fridolfing stattfindet. Bürgermeister Schild berichtete hierzu, dass man bereits in dieser Sache Kontakt mit dem Landratsamt aufgenommen hat. Außerdem wird man Kontakt mit der Schule aufnehmen und darum bitten, hinsichtlich der derzeitigen Schulwegsituation einen Elternbrief zu verfassen.

4. Anfrage von Gemeinderat Jäger bezüglich Baustellensituation in Pietling
Gemeinderat Jäger bat darum, die Baufirma aufzufordern, die Baustelle aufzuräumen. Außerdem fragte er nach, wann die Hecke beim Anwesen Peham zurückgeschnitten wird und wann die fehlende Pflasterzeile in der Mündungstrompete zur Hauptstraße eingebaut wird. Bürgermeister Schild sicherte zu, mit der Baufirma Kontakt bezüglich der Aufräumarbeiten und der noch einzubauenden Pflasterzeile aufzunehmen. Zum Thema Heckenrückschnitt wird sich die Verwaltung mit Frau Peham nach ihrem Reha-Aufenthalt in Verbindung setzen.

Gemeinderat Lenz stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Fußweg im Baugebiet eventuell nicht gerade angelegt worden sei. Bürgermeister Schild konnte dazu keine Auskunft, wird sich aber bei der ausführenden Firma und dem Planungsbüro diesbezüglich erkundigen. Sollte hier ein Mangel bestehen, muss die Firma nachbessern.

Datenstand vom 20.07.2018 07:36 Uhr