Datum: 25.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.05.2017 (öffentlicher Teil)
2 Straßensanierungsprogramm 2017 - Straßen innerorts
3 Bauantrag der Gemeinde Fridolfing auf Errichtung eines Parkplatzes an der Salzachklinik auf dem Grundstück FlNr. 1256 der Gemarkung Fridolfing
4 Bauantrag der Gemeinde Fridolfing zum Anbau eines Freiluftklasszimmers auf dem Grundstück FlNr. 282 der Gemarkung Fridolfing
5 Bauantrag von Mario und Johann Schauer, Semperlohstr. 7, auf Anbau mit Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses auf FlNr. 128/3, Gemarkung Fridolfing
6 Bauantrag von Florian Maier, Ostmarkstraße 7, auf Änderung und Erweiterung des best. Gebäudes zum Einbau einer Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 1117 der Gemarkung Pietling
7 Bauantrag von Sabrina Reichl-Richter, Hilzham 2, auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen als Ersatzbau auf dem Grundstück FlNr. 3998 der Gemarkung Fridolfing
8 Bauantrag von Sabrina Dürnberger, Moosweg 6, auf Anbau einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 309/1 der Gemarkung Fridolfing
9 Bauantrag von Johann Hager, In der Point 8, auf Erweiterung der Milchkammer auf dem Grundstück FlNr. 193 der Gemarkung Fridolfing
10 Änderungsantrag von Rolf Kliem, Fichtenstraße 8, zur Errichtung von 3 Versandhallen sowie 6 Blechgaragen auf dem Grundstück FlNr. 1095/19 und 1095/20 der Gemarkung Pietling
11 Antrag von Andreas Strecha, Am Pflanzgarten 13, auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Sichtschutzwand auf dem Grundstück FlNr. 1299/40 der Gemarkung Fridolfing
12 Antrag von Martin Grösch, Am Kriegerkreuz 5, auf Belassung der Hecke/Einfriedung am Grundstück FlNr. 124
13 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.05.2017 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift der UBA-Sitzung vom 23.05.2017 (öffentlicher Teil) wird zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Straßensanierungsprogramm 2017 - Straßen innerorts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 2

Sachverhalt

Das Schreiben der Europplan Ingenieure GmbH, Fridolfing, vom 24.07.2017 mit den dort gelisteten Straßen und Sanierungsvorschlägen wird zur Kenntnis genommen (Anlage).
Zur Laufener Straße und zum Staufenweg werden Ortsbesichtigungen durch den UBA notwendig werden.
Zusätzlich sollten folgende Straßen/Bereiche hinsichtlich eines Sanierungsbedarfes noch besichtigt bzw. geprüft werden:
       St. Johann Straße – insb. Leistensteine
       Römerweg (Prüfung Bedarf Sparten)
       Entwässerungsrinne Pietling (schadhafte Verfugungen)
       Tittmoninger Straße (insb. Risse)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag der Gemeinde Fridolfing auf Errichtung eines Parkplatzes an der Salzachklinik auf dem Grundstück FlNr. 1256 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ – 9. Änderung und ist als SO (Klinikgebiet) festgesetzt. Durch die Erweiterung der Salzachklinik, die bereits baurechtlich genehmigt ist, entsteht zusätzlicher Stellplatzbedarf, der durch das geplante Bauvorhaben abgedeckt werden soll. Der Parkplatz ist Nebenanlage der Salzachklinik und aus Sicht der Gemeinde Fridolfing gemäß BauNVO allgemein zulässig.

Zur Prognose und Beurteilung anlagebezogener Geräuscheinwirkungen durch Parkplatzlärm wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass der Parkplatz im Tagbetrieb jederzeit möglich ist, während der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr jedoch sicherzustellen sei, dass ausschließlich die Stellplätze im östlichen Hofbereich (Bestand) genutzt werden. Dies kann durch organisatorische bzw. bauliche Maßnahmen sowie eine Beschilderung gewährleistet werden.

Beschluss

Die Eingabeplanung und das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung werden zur Kenntnis genommen. Dem BV wird im Baugenehmigungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag der Gemeinde Fridolfing zum Anbau eines Freiluftklasszimmers auf dem Grundstück FlNr. 282 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet nach § 34 BauGB (Schulgelände). Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist aus Sicht der Gemeinde Fridolfing unstrittig und gegeben.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Mario und Johann Schauer, Semperlohstr. 7, auf Anbau mit Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses auf FlNr. 128/3, Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Semperloh“. Durch das geplante Bauvorhaben werden im Westen die Baugrenzen überschritten. Desweiteren erhöht sich die GRZ von 0,34 auf 0,40, zulässig wäre 0,20 bzw. 0,30.
Gemäß einer Abstimmung mit dem Landratsamt Traunstein sind die Grundzüge der Planung noch nicht berührt, sodass die nötigen Befreiungen noch möglich erscheinen. Alle betroffenen Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Für die zwei Wohneinheiten wäre noch ein zusätzlicher Stellplatz nachzuweisen.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, den nötigen Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Semperloh“ zuzustimmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Florian Maier, Ostmarkstraße 7, auf Änderung und Erweiterung des best. Gebäudes zum Einbau einer Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 1117 der Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 6

Sachverhalt

Der westlich bestehende eingeschossige Gebäudeteil am Anwesen Brunn 2 soll aufgestockt und in Zusammenhang mit dem ehemaligen Heuboden im Bestand als Wohneinheit ausgebaut werden.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Außenbereichssatzung „Pietling Brunn“. Die Satzung umgrenzt den Ortsteil Brunn eng an den bestehenden Gebäuden, sodass nach Beurteilung durch das Landratsamt Traunstein die Errichtung eines separaten Wohnhauses westlich des Anwesens nicht möglich war. Es wurde angeraten, den Bestand entsprechend auszubauen. Diesen Vorschlag hat der Antragsteller aufgegriffen und den entsprechenden Bauantrag vorgelegt.

Durch die Außenbereichssatzung werden einzelne öffentliche Belange, die dem Vorhaben ansonsten entgegenstünden, ausgeschaltet (Darstellung FNP, Splittersiedlung etc.). Das Vorhaben ist daher auf Grundlage der Satzung aus Sicht der Gemeinde Fridolfing planungsrechtlich zulässig. Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist über die bestehende Einzelanlage sicherzustellen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.
Vorsorglich wird bzgl. der Anzahl der Wohneinheiten auch einer Ausnahme gemäß § 3 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 der Außenbereichssatzung zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Sabrina Reichl-Richter, Hilzham 2, auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen als Ersatzbau auf dem Grundstück FlNr. 3998 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 7

Sachverhalt

Der UBA hat sich bereits mit einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen als Ersatzbau auf dem o. g. Grundstück befasst und das Einvernehmen zum Vorhaben hergestellt.
Nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde wird nunmehr der Bauantrag für den Ersatzbau vorgelegt. Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Voraussetzungen zur Errichtung eines Ersatzbaues in der vorgelegten Form liegen aus Sicht der Gemeinde F ridolfing vor. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der UBA nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Sabrina Dürnberger, Moosweg 6, auf Anbau einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 309/1 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 8

Sachverhalt

Der UBA hat sich mit dem Vorhaben bereits in der Sitzung am 23.05.2017 befasst und dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt, wobei hinsichtlich der Gestaltung eine Bauberatung beim Landratsamt Traunstein empfohlen wurde.
Die Bauberatung wurde zwischenzeitlich wahrgenommen. Das Baugrundstück liegt laut Aussage des Landratsamtes nicht mehr innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gemäß § 34 BauGB, somit im Außenbereich. Aufgrund der geplanten Überplanung der nördlich angrenzenden FlNr. 32 mit Einbeziehung des Baugrundstückes könnte jedoch eine Genehmigung im Vorgriff erreicht werden.
Als gestalterische Alternative wird nunmehr – wie besprochen - die Ausführung eines separaten Wohngebäudes, bei welchem die Hauptgebäude durch Garagen verbunden sind, gewählt. Die Abstandsflächen sind durch Übernahmen gesichert . Die Übernahme auf FlNr. 32 hat die Größe, für die bereits eine Zustimmung des GR vorliegt.

Beschluss

Der UBA beschließt, dem Bauvorhaben zuzustimmen. Auf dem Grundstück sind 4 Stellplätze nachzuweisen.
Im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die FlNr. 32 wird das Baugrundstück mit überplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Bauantrag von Johann Hager, In der Point 8, auf Erweiterung der Milchkammer auf dem Grundstück FlNr. 193 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben dient dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb und ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 BauGB. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Der Anbau selbst hält die gesetzlichen Abstandsflächen ein; die abstandsflächenrechtliche Gesamtsituation wird durch das BV nicht verschlechtert.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Änderungsantrag von Rolf Kliem, Fichtenstraße 8, zur Errichtung von 3 Versandhallen sowie 6 Blechgaragen auf dem Grundstück FlNr. 1095/19 und 1095/20 der Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 10

Sachverhalt

Für die Errichtung von drei Stahlhallen für Lagerung und Versand auf den o. g. Grundstücken liegt eine Baugenehmigung vom 23.03.2016 vor. Nunmehr soll Halle drei so verschoben werden, dass die bereits ohne Genehmigung aufgestellten Blechgaragen beibehalten werden können.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kaltenbrunn II“ Im Bereich der aufgestellten Blechgaragen werden die festgesetzten Baugrenzen überschritten. Hierfür wurde eine Befreiung – jedoch ohne nachvollziehbare städtebauliche Begründung – beantragt. Ein allgemein angemeldeter Platzbedarf ist hier nicht ausreichend. Weiterhin widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Überbauung von Grünflächen und hinsichtlich der Nichteinhaltung der Dachüberstände.
Bei den gewerblich genutzten Blechgaragen handelt es sich nicht um verfahrensfreie Anlagen nach BayBO. Darüber hinaus hätten auch verfahrensfreie bauliche Anlagen die materiellen Bauvorschriften – hier Baugrenzen, Dachüberstände etc. – einzuhalten.

Beschluss

Der UBA beschließt, dem Änderungsantrag und den beantragten bzw. notwendigen Befreiungen nicht zuzustimmen.
Mit der zulässigen Verschiebung der Halle 3 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Antrag von Andreas Strecha, Am Pflanzgarten 13, auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Sichtschutzwand auf dem Grundstück FlNr. 1299/40 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 11

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen Teil seiner Grundstückseinfriedung entlang des gemäß rechtskräftigen Bebauungsplan „Dietwies West II“ festgesetzten öffentlichen Weges als Sichtschutzwand ausbilden. Die hierzu geplante Gabionenwand hat eine Länge von 6,50 m und eine Höhe von 2,00 m. Laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die max. Höhe aller Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen auf 1,00 m beschränkt.
Aus Verwaltungssicht erscheint eine Abweichung für die beschränkte Länge als Sichtschutz entlang des Weges städtebaulich noch vertretbar. Für den übrigen Bereich der Einfriedung müsste die festgesetzte Höhe eingehalten werden.

Beschluss

Der UBA nimmt den Antrag zur Kenntnis und stimmt diesem zu. Die Zustimmung gilt auch für die 2 m hohen Anschlüsse westlich und östlich der Wand entlang des Weges. Im übrigen Bereich der geplanten Einfriedung entlang der Straße muss die festgesetzte Höhe eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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12. Antrag von Martin Grösch, Am Kriegerkreuz 5, auf Belassung der Hecke/Einfriedung am Grundstück FlNr. 124

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 12

Sachverhalt

Der Antrag vom 17.07.2017 (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Laut den Vorschriften des AGBGB müssen Anpflanzungen, die eine Höhe bis zu 2 m erreichen, einen Mindestabstand von der Grundstücksgrenze von 0,50 m einhalten. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Aufgrund der Entwicklung über Jahre hinweg besteht dennoch die Gefahr eines Überwuchses, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt eine regelmäßige Pflege mit Zuschnitt zugesichert wird. Eine Bezugsfallwirkung könnte gegeben sein. Außerdem ist die Verjährungsfrist von 5 Jahren zu beachten, wenn der Zustand jetzt geduldet wird. Das Verlangen eines Rückschnittes bis zur Grenze ist aber dennoch zu jeder Zeit möglich.
Generell wäre es grundsätzlich zulässig, die Mauer verfahrensfrei auf 2 m zu erhöhen, wobei auch in diesem Fall neg. Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten wären.

Unter Berücksichtigung der geringen Breite der öffentlichen Verkehrsfläche kann auch eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf Dauer nicht ausgeschlossen werden.

Beschluss

Der UBA beschließt nach entsprechender Diskussion, den derzeitigen Zustand ausnahmsweise hinzunehmen, da eine Beseitigung d er Anpflanzung wohl unverhältnismäßig wäre. Mit dieser Entscheidung werden folgende Maßgaben verbunden:
  1. Die Gesamthöhe der Anlage (Mauer und Hecke) darf eine Höhe von 2 m nicht überschreiten.
  2. Ein regelmäßiger Rückschnitt an der Hecke ist durchzuführen.……………….

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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13. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 13

Sachverhalt

-- Kein Anfall --

Datenstand vom 20.07.2018 07:37 Uhr