Datum: 16.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:09 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2017 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag von Simon und Resi Veitlmeier zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten an der bestehende Landmaschinenhalle auf Fl.Nr. 229, Gemarkung Fridolfing
3 Bauantrag von Ruf Nikolay auf Änderung und Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1263/2 der Gemarkung Fridolfing, Obermühlstraße 3
4 Bauantrag der Bioenergie Gruber-Schild GbR zur Errichtung einer Stahlleichtbauhalle auf dem Grundstück FlNr. 3120 der Gemarkung Fridolfing, Wimm 1
5 Antrag auf Teil-Nutzungsänderung der Gemeinde Fridolfing für das Feuerwehrhaus Pietling auf dem Grundstück FlNr. 27/8 der Gemarkung Pietling
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2017 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 16.01.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Ausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs 2 GO die Niederschrift vom 12.12.2017 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen werden, wird die Sitzungsniederschrift vom 12.12.2017 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauantrag von Simon und Resi Veitlmeier zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten an der bestehende Landmaschinenhalle auf Fl.Nr. 229, Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 16.01.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Seitens Landratsamt und Gemeinde wurde im Vorfeld empfohlen, zur abschließenden Prüfung der Zulässigkeit einen förmlichen Vorbescheidantrag vorzulegen .

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Beurteilung des Vorhabens könnte nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 BauGB erfolgen. Demnach ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines ursprünglich der Landwirtschaft dienenden Gebäudes im Einzelfall zulässig, soweit es u. a. einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient und die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleibt. Weiterhin muss ein räumlich funktionaler Zusammenhang mit der Hofstelle gegeben sein und das Vorhaben muss i. Ü. außenbereichsverträglich sein. Der Neubau eines gewissen Teiles des bestehenden Gebäudes ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Die Voraussetzungen des § 35 Abs.4 Satz 1 Nr.1 BauGB für die Zulässigkeit des Vorhabens sind nach nochmaliger Überarbeitung der Planung aus Sicht der Gemeinde Fridolfing gegeben. Die notwendige Verpflichtungserklärung gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g) BauGB wurde ebenso vorgelegt wie eine Erläuterung zum künftig vorgesehenen Betrieb der Landwirtschaft. Diese Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen.

Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass seitens des LRA der Anbau an der nördlichen Seite der best. Halle aufgrund des dort vorhandenen massiven Bestandes empfohlen wurde.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag von Ruf Nikolay auf Änderung und Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1263/2 der Gemarkung Fridolfing, Obermühlstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 16.01.2018 ö 3

Sachverhalt

Für die bereits begonnenen genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen (Anbauten) wurde seitens des Landratsamtes Traunstein ein Bauantrag angefordert.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Fridolfing Nord in der Änderungsfassung vom 04.10.2007 (12. Änderung). Die beiden Anbauten befinden sich zwar innerhalb der festgesetzten Baugrenzen, allerdings widersprechen Dachform (geplant Pultdächer, festgesetzt Satteldächer) und Dachneigung (gepl. 13°, festgesetzt mind. 27°) den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Desweiteren beträgt die Dachneigung am Hauptdach nach Aufstockung 24° anstatt mind. 27°. Hierfür sind Befreiungen beantragt.
Die Befreiungen könnten aus Sicht der Verwaltung zugelassen werden, da die Grundzüge der Planung noch nicht berührt und die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind. Nachbarliche Interessen werden nicht tangiert.

Der  im Norden befindliche Carport soll laut Eingabeplan entfernt werden, um die Abstandsflächen-situation zu bereinigen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Befreiungen i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag der Bioenergie Gruber-Schild GbR zur Errichtung einer Stahlleichtbauhalle auf dem Grundstück FlNr. 3120 der Gemarkung Fridolfing, Wimm 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 16.01.2018 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Das Bauvorhaben dient dem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb bzw. dem Betrieb der Energieerzeugung durch Biogas, der der vorhandenen Landwirtschaft zugeordnet ist. Das Vorhaben ist daher privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nicht entgegen.

Beschluss

Der UBA beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Teil-Nutzungsänderung der Gemeinde Fridolfing für das Feuerwehrhaus Pietling auf dem Grundstück FlNr. 27/8 der Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 16.01.2018 ö 5

Sachverhalt

Der bestehende Lagerraum der Dorfgemeinschaft soll künftig als Fahrzeugstellplatz genutzt werden.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungs bereiches des Bebauungsplanes „Hasenbergl“, 4. Änderung vom 04.04.2011. Durch das Bauvorhaben werden die Festsetzungen des genannten Bebauungsplanes eingehalten.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 16.01.2018 ö 6

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 20.07.2018 08:35 Uhr